Es gibt weitere Termine im Impfzentrum. Foto: Privat

Die Prioritätenliste der Impfberechtigten wurde vom Land angepasst. Weitere Impftermine werden freigeschaltet. Das teilt das Landratsamt Balingen mit.

Zollernalbkreis - Bestimmte Personengruppen der Priorität zwei unter 65 Jahre könnten ab Mittwoch, 24. Februar, einen Impftermin im Kreisimpfzentrum in Meßstetten vereinbaren, heißt es weiter. Dazu gehörten Erzieher, Lehrkräfte, Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhaus- und Praxispersonal, Personen mit Trisomie 21, Personen in Einrichtungen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung sowie Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung. Diese genannten Gruppen erhalten, sofern keine Kontraindikationen bestehen, den Impfstoff von AstraZeneca, so die Behörde weiter.

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Das Land Baden-Württemberg erwartet bis Mitte März rund 450 000 Impfdosen des Impfstoffes, teilt das Landratsamt weiter mit. Auf der Grundlage dieser Lieferankündigung des Sozialministeriums seien weitere Termine buchbar, und zwar werden von Mittwoch, 24. Februar, ab 18 Uhr für die nächsten 15 Wochen täglich 200 Ersttermine und entsprechende Zweittermine für das Kreisimpfzentrum in Meßstetten freigeschaltet.

Eine Bescheinigungist erforderlich

Personen unter 65 Jahren, die zu der höchsten Priorität zählen, könnten ebenso einen Termin vereinbaren. Die berechtigten Berufsgruppen brauchen für den Impftermin eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber, so das Landratsamt. Vorlagen dafür gebe es auf der Homepage des Sozialministeriums unter den FAQs zur Corona-Impfung (Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?).

Die freigeschalteten Termine könnten im Internet unter www.impfterminservice.de und bei der Hotline 116117 gebucht werden. Berechtigte müssten je einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung buchen.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist laut Sozialministerium zu beachten, dass Lehrer und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen seien. Die genannten Gruppen seien gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt seien. Die so gebuchten Termine seien gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolge vor Ort.