Das Personal in den Kliniken und Pflegeeinrichtungen muss ab 15. März geimpft sein. Foto: Murat

Die Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich ist beschlossene Sache. Sie gilt ab 15. März. Kehren einige Beschäftigte nun womöglich dem Beruf den Rücken? Wir haben bei der Helios-Klink und im Vinzenz-von-Paul-Hospital in Rottweil nachgefragt.

Kreis Rottweil - Während um die allgemeine Impfpflicht noch debattiert wird, haben es Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich schon schwarz auf weiß: Sie müssen ab 15. März nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Schon im Vorfeld war die Befürchtung laut geworden, dass es Betroffene gibt, die sich auf keinen Fall impfen lassen wollen und deshalb dem Beruf den Rücken kehren. Gab es in der Helios-Klinik und im VvPH Kündigungen? Und wie wird die Impfpflicht umgesetzt?