Mehr als 1000 Beschäftigte an der Uniklinik Tübingen (UKT) weisen aktuell trotz der für sie geltenden Impfpflicht keine Immunisierung gegen Corona vor. Ihnen drohen Betretungs- oder Tätigkeitsverbote durch das Gesundheitsamt. Die Klinikleitung bleibt gelassen.
Kreis Tübingen - Noch immer ist die Zahl der Beschäftigten an der Tübinger Uniklinik, die möglicherweise bald nicht mehr an ihrem Platz arbeiten können, vierstellig. Denn das Bundesverfassungsgericht hat vor wenigen Tagen die Klagen gegen eine berufsbezogene Impfpflicht abgewiesen. Die Gesundheitsämter müssen nun die Impfpflicht umsetzen und sind derzeit damit beschäftigt, den Status der Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu prüfen.
Wie das Gesundheitsamt im Kreis Tübingen vorgeht, erklärt Martina Guizetti, eine Sprecherin des Amts, unserer Redaktion: "Wir haben alle Einrichtungen angeschrieben, darunter auch das UKT. Von dort sind es etwa 1150 Meldungen, es kommen aber auch immer wieder Impf-, Genesen- oder Nachweise, dass jemand nicht geimpft werden darf."
Rund elf Prozent ohne Immunstatus
Bislang ist der ungeklärte Impfstatus von rund elf Prozent der rund 10.200 Beschäftigten am UKT kein Hindernis für die Betroffenen, weiterhin zur Arbeit zu kommen. Michael Bamberg, Leitender Ärztlicher Direktor der Uniklinik, sagt unserer Redaktion, wie es um die Umsetzung der Impfpflicht gerade steht: "Wir wurden vom Landratsamt Tübingen darüber informiert, dass ein Erinnerungsschreiben an alle Mitarbeitenden verschickt wurde, die bis zum Stichtag keinen ausreichenden Immunstatus nachgewiesen hatten."
Nach wie vor gelte, dass das Gesundheitsamt nach Prüfung ein Bußgeld, Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen kann. "Das ist bisher noch nicht passiert. Der Klinikumsvorstand wird der Entscheidung des Gesundheitsamts nicht vorgreifen und alle Mitarbeitenden werden derzeit wie gewohnt für die Dienste eingeteilt. Insbesondere auch, weil wir nicht auf die bewährten Mitarbeitenden verzichten wollen", sagt Bamberg.
Gesundheitsamt wartet auf Rückmeldungen
Die Impfpflicht befindet sich aber nicht nur am UKT auf Stand-by, sondern auch das Gesundheitsamt im Kreis ist noch im Warte-Modus. Guizetti sagt: "Es gilt die Vorgabe, dass wir jetzt die Rückmeldungen abwarten und den Leuten Gelegenheit zur Vorlage von Nachweisen oder eben zur Stellungnahme geben müssen. Das UKT macht alles, was es muss und hat fristgerecht gemeldet. Natürlich arbeiten die Personen weiter, die keinen Nachweis vorgelegt haben, das gehört genauso zur Umsetzung der Impfpflicht. Erst wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeitsverbot verhängen würde, gehen die Leute nicht mehr arbeiten."
Hat Omikron geholfen?
Droht der Uniklinik durch Tätigkeitsverbote womöglich schon im Sommer ein massiver Personalmangel? Die Klinikleitung äußert sich gelassen. Michael Bamberg sagt: "Aufgrund der aktuellen Schätzungen gehen wir davon aus, dass wir durch die Impfpflicht vor keine großen Herausforderungen gestellt werden, insbesondere weil wir im pflegerischen und ärztlichen Bereich eine hohe Impfquote haben."
Dazu komme die vergangene Corona-Welle mit der hochinfektiösen Omikron-Variante, einhergehend mit hohen Inzidenzen. "Dadurch werden viele ungeimpfte Mitarbeitende mittlerweile einen Genesenen-Nachweis als ausreichenden Immunstatus vorlegen können. Wir müssen deswegen abwarten, wie viele der zuletzt 1150 nicht Immunisierten tatsächlich von einem Betretungs- oder Tätigkeitsverbot betroffen wären", sagt der leitende ärztliche Direktor.