Ob Beschäftigte künftig ihrem Chef sagen müssen, ob sie gegen Corona geimpft sind oder nicht, wird derzeit von der Bundesregierung geprüft (Symbolbild). Foto: dpa/Patrick Pleul

Ist eine generelle Impfabfrage bei der Arbeit vom Tisch. Das berichtet jedenfalls das Nachrichtenportal „Business Insider“. Was ist stattdessen denkbar?

Berlin - Eine generelle Impf-Abfrage bei der Arbeit ist offenbar vom Tisch. Nach Informationen des Nachrichtenportals „Business Insider“ aus Regierungskreisen von Donnerstag soll es keinen allgemeinen Auskunftsanspruch für alle Unternehmen geben. Denkbar sei allenfalls ein Anspruch für bestimmte Berufsgruppen.

Konkret im Gespräch sind laut Bericht Beschäftigte auf Intensivstationen, in Krebs-Abteilungen, in Pflegeheimen oder der Geriatrie. Auch soll ein Auskunftsanspruch nur solange gelten, wie der Bundestag eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat.

Arbeitgeberverbände dringen auf Auskunftsanspruch

Ob Beschäftigte künftig ihrem Chef sagen müssen, ob sie gegen Corona geimpft sind oder nicht, wird derzeit von der Bundesregierung geprüft. Arbeitgeberverbände dringen auf einen solchen Auskunftsanspruch. Allerdings ist das Thema rechtlich sehr kompliziert, weil persönliche Gesundheitsdaten besonders geschützt sind. Kritiker argumentieren, dass bei einem Auskunftsanspruch Ungeimpfte arbeitsrechtliche Folgen zu spüren bekommen könnten.

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Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) betonte im Deutschlandfunk, dass Gesundheitsdaten nicht einfach so abgefragt werden könnten. Derzeit gebe es dafür keine Rechtsgrundlage. Bei einer Regelung müsse man darauf achten, dass sie verhältnismäßig, angemessen und zeitlich begrenzt sei.

Gut der Gesundheit wichtiger als Schutz bestimmter Daten?

Auch das Mitglied des Deutschen Ethikrats, Andreas Lob-Hüdepohl, forderte eine gesetzliche Regelung. Der katholische Berliner Theologe sagte am Mittwochabend im ZDF, in Pandemie-Zeiten sei das Gut der Gesundheit möglicherweise höher zu bewerten als der Schutz bestimmter Daten.

Im Schulwesen, in Kitas und Großraumbüros könne die Abfrage des Impfstatus „von Vorteil“ sein, erläuterte der Theologe. Dies müsse aber in einem Rechtsstaat gesetzlich festgeschrieben werden, etwa im Infektionsschutzgesetz.

Schwierige ethische Abwägung

Auch Kerstin Schlögl-Flierl, Professorin für Moraltheologie an der Uni Augsburg und Mitglied des Deutschen Ethikrats, sprach von einer schwierigen ethischen Abwägung. Im Interview mit domradio.de verwies sie darauf, dass in Berufen, die Kontakt mit besonders verletzlichen Personengruppen haben, bereits eine Mitteilungspflicht bestehe. „Wir sollten alles dafür tun, dass kein weiterer Lockdown kommt. Das sollte unsere Richtung sein. Das bedeutet auch, Freiheit einzuschränken.“ Schließlich gehe es beim Impfen auch um die Freiheit „zu“ etwas - etwa zu mehr Gemeinschaft.

Der Präsident des evangelischen Wohlfahrtsverbandes Diakonie, Ulrich Lilie, erklärte in Berlin, er halte es für verhältnismäßig, Mitarbeitende, die in sensiblen Bereichen wie Altenheimen oder Behinderteneinrichtungen tätig sind, nach ihrem Impfstatus fragen zu dürfen, solange die Bedrohung durch die Pandemie noch in diesem Maße andauere. „Der Schutz der Menschen, die sich der Diakonie anvertraut haben, hat für uns höchste Priorität.“