Anonyme Täter wollen durch absichtliche Fehlalarme Polizeieinsätze auslösen – das sogenannte Swatting. Foto: Becker

Ob ein angeblicher Amoklauf, Bombendrohungen oder Misshandlungen – immer wieder lösen Unbekannte absichtlich Falschalarme aus und führen Polizisten in die Irre.

Die Nachricht, die im Polizeipräsidium Offenburg in den frühen Morgenstunden des 6. Oktobers einging, klang schockierend. Per E-Mail erreichte die Beamten ein Hinweis über ein vermeintliches „Blutbad“ in Rust, angerichtet vom anonymen Absender selbst.

 

Nur: Die Gewalttat hat es in der Gemeinde nie gegeben. Bei dem absichtlich ausgelösten Falschalarm handelt es sich laut der Polizei um eine Fall des sogenannten Swattings (siehe Info).

Dabei setzen die Täter absichtlich Notrufe über angebliche akute Bedrohungen ab. „Es handelt sich im Allgemeinen um vermeintliche Gewalttaten, Schusswaffengebrauch, Betäubungsmittel-Handel, Überfälle sowie Bombendrohung, Androhung von Amoktaten und Hinweise auf Gas-Unglücke“, berichtet Polizeisprecher Rüdiger Schaupp. Das Ziel: ein massives Polizeiaufgebot zu verursachen. Insbesondere Spezialeinheiten sollen so getäuscht werden, berichtet das Polizeipräsidium.

Auch in Kehl und Lahr gab es bereits Fälle

Das Phänomen ist für die Ortenauer Polizei nicht neu. Ähnliche Vorfälle gab es im Zuständigkeitsbereich der Polizeipräsidiums Offenburg immer wieder. Bei dem jüngsten bekannt gewordenen „Swatting“-Fall überrascht jedoch das Ausmaß: Neben dem vorgetäuschten „Blutbad“ in Rust musste die Polizei zwischen Freitag, 3. Oktober, und Montag, 6. Oktober, gleich mehrmals ausrücken. Auch in Kehl und Lahr versuchten unbekannte Täter, die Beamten durch „Swatting“ zu täuschen. In der Grenzstadt wurde ein angeblicher Kindesmissbrauch, in Lahr eine „Gewalttat“ gemeldet.

„In Kehl waren aufgrund der Erstmeldung und dem Umstand der in Kehl ebenfalls stark präsenten Bundespolizei schnell über zwei Dutzend Einsatzkräfte verfügbar, die jedoch wieder reduziert werden konnten“, erklärt die Polizei auf Anfrage. Bei dem Fall in Rust seien umgehend Streifen des Polizeireviers Lahr zum Einsatz gekommen. Diese hätten recht schnell geklärt, dass keine weiteren Einsatz- und Spezialkräfte von Nöten waren und ein Swatting-Fall vorlag.

Schaden kann schnell in die Tausende gehen

Bei dem Fall in Lahr sei aufgrund der Gesamtumstände und durch „Büroermittlungen“ bei der Einsatzsachbearbeitung durch das Führungs- und Lagezentrum nur eine Streifenbesatzung vor Ort notwendig gewesen, so Schaupp.

Für die Beamten ist Swatting eine „ernstzunehmende Straftat“. Nicht nur würden Einsatzkräfte gebunden, auch Unbeteiligte könnten zu Schaden kommen. Im Falle einer Identifizierung eines Täters werde konsequent die Übernahme der Kosten durch den Verursacher geprüft.

„Der Schaden beläuft sich in der Regel auf Einsatzkosten, die sich durch die Streifenbesatzungen und die gebundene Einsatzführung im Führungs- und Lagezentrum zusammensetzt. Gemäß der Landesgebührenordnung kommen hier bei halbstündlicher und ,kopfgenauer’ Abrechnung schnell mehrere Tausend Euro zusammen“, erklärt Schaupp. Ermittelt werde in der Regel wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“.

Seit Februar verzeichnete die Polizei 44 Fälle

Das „Swatting“ beschäftigt das Polizeipräsidium inzwischen häufiger: „In jüngster Vergangenheit ist ein Anstieg der Swatting-Vorfälle zu verzeichnen“, so Polizeisprecher Schaupp. „Wir haben uns daher darauf vorbereitet, solche Meldungen so abzuarbeiten, dass weder ein Verzug im Falle einer Ernstlage zustande kommt, noch unnötig Kräfte – die dann anderweitig fehlen – gebunden sind“, erklärt er.

Alleine seit Februar wurden im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums 44 „Swatting“-Fälle registriert. Nicht jeder habe für einen sichtbaren Polizeieinsatz gesorgt.  „In einigen Fällen konnte von einer vorgetäuschten Situation von vorneherein ausgegangen werden“, so Schaupp. Im Zusammenhang mit früheren Fällen seien elf Tatverdächtige gefasst worden.

Motivation der Täter meist im „persönlichen Bereich“

Dazu würden jedoch zum Großteil noch Ermittlungen laufen. Zum Teil auch, weil die Verdächtigen nicht im Zuständigkeitsbereich des Präsidiums wohnen. In solchen Fällen würden die Ermittlungen an die zuständigen Behörden abgegeben. Der Tatort ist oft dann der Ort, von wo der Anruf oder die Mail ausging. „Zum Teil sind auch noch digitale Spuren in der Auswertung“, so Schaupp.

Die Motivation der Täter sieht das Präsidium oft „im persönlichen Bereich“. Etwa aus Rache aufgrund von vorangegangene Streitigkeiten oder ähnlichem, erklärt der Polizeisprecher. In einigen wenigen Fällen gebe es „überregionale auftretende Täterschaften“ und „zufällige“ Tatörtlichkeiten in der Region.

Und wie ist der Stand der Ermittlungen zu den Fällen Anfang Oktober? Ein Zusammenhang zwischen den einzelnen „Swatting“-Vorfällen habe sich bislang nicht gezeigt. Auch Verdächtige wurden noch nicht ermittelt, teilt die Polizei mit. Die Fälle würden jedoch weiter bearbeitet.

Herkunft des Begriffs

Der Begriff „Swatting“ hat seinen Ursprung in den USA. Das Wort bezieht sich auf die US-amerikanischen Sondereinheiten „Special Weapons and Tactics“ kurz „SWAT“.