Der Gang zum Zahnarzt tut oft weh – auch wegen der Kosten. Das bestätigt der Barmer GEK Zahnreport 2013: Selbst wenn die Kasse einen Teil der Kosten übernimmt, müssen Patienten 60 Prozent der Rechnung selbst zahlen.
Berlin/Stuttgart - Ein Zahnarztbesuch kostet Geld – immer mehr das der Patienten. Seit 2005 gilt: Statt prozentualem Betrag, zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss von mindestens 50 Prozent der sogenannten Regelversorgung. Theoretisch sollte damit der Zahnersatz nicht teurer werden. Doch die Praxis sieht anders aus: Seit der Einführung der Festzuschüsse werden immer mehr Brücken, Kronen und Prothesen privat abgerechnet. Das geht aus dem Zahnreport 2013 der Krankenkasse Barmer GEK hervor.
So lagen im Jahr 2009 die Durchschnittskosten für neuen Zahnersatz bei 1382 Euro je Betroffenem. Davon mussten Patienten 56 Prozent, durchschnittlich 776 Euro, privat aufwenden. Inzwischen liegt der Anteil bei nahezu 60 Prozent, wie Thomas Schäfer vom Institut für Epidemiologie,Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung in Hannover erklärte. Das Institut hat im Auftrag der Barmer GEK die Studien durchgeführt. „Für die darauffolgenden Jahre ist aus Daten der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes belegt, dass diese Entwicklung weitergegangen ist.“
Vor allem im Süden wird der Zahnersatz immer teurer: Schon 2009 betrug der Eigenanteil der baden-württembergischen Versicherten für Zahnersatz etwa 63,5 Prozent. Zum Vergleich: Im selben Jahr zahlten die Versicherten in Sachsen-Anhalt lediglich 40 Prozent der Kosten aus eigener Tasche. „Neben der privaten Finanzkraft des Südens dürfte auch ein anderes Angebotsverhalten der Zahnärzte eine Rolle spielen“, sagt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK Rolf-Ulrich Schlenker.
„Zahnärzte haben natürlich ein wirtschaftliches Interesse an einer besseren Versorgung“
Letzteres bestätigen auch die Patientenvertreter: Regelmäßig zeigt Julia Nill von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einer Ausstellung zum Thema Zahnersatz, welche Möglichkeiten es bei Kronen, Brücken, Prothesen und Implantaten gibt und welche von der Kasse als Regelleistung angesehen werden. „Wir erleben immer wieder, dass den Versicherten nicht klar ist, dass es eine Regelversorgung gibt und wie diese aussieht.“ Manchem hätte die weitaus günstigere Lösung völlig ausgereicht, als die etwas luxuriöse Fassung, die ihm vom Zahnarzt empfohlen wurde. „Zahnärzte haben natürlich ein wirtschaftliches Interesse an einer besseren Versorgung“, sagt Julia Nill.
Andererseits halten die Zahnärzte diese auch für die ästhetisch optimale Lösung – die vor der Behandlung mit dem Patienten besprochen und schriftlich vereinbart werden muss, wie Ute Maier, Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, sagt. Eine höherwertige Versorgung bedeute eben zugleich höhere Material- und Laborkosten. Diese machten hierzulande etwa 60 bis 70 Prozent der Gesamtkosten aus.
Heil-Kosten-Plan gut durchlesen
Doch wie dem Problem begegnen? Während die Zahnärzte die zusätzlichen Angebote, die über die Regelversorgung hinausgehen, als optimale Patientenversorgung ansehen, so fordert Barmer GEK, eine Reform der Festzuschussregelung – und zwar in dem der Anstieg der privaten zusätzlichen Angebote der Zahnärzte gebremst wird. Ganz auf die Festzuschüsse wollen die Krankenkassen allerdings auch nicht verzichten. Denn aufgrund dieses Modells sparen Krankenkassen am Zahnersatz, weil sie immer den gleichen Betrag zahlen – egal, was der Patienten wählen.
Letztlich bleibt es am Patienten, sich über die Behandlungsmöglichkeiten zu informieren – und so böse Überraschungen bei der Zahnarzt-Rechnung vermeiden. So rät die Unabhängige Patientenberatung, den Heil-Kosten-Plan gut durchzulesen. „Da müssen beide Behandlungsmöglichkeiten mitsamt dem privaten Kostenanteil aufgelistet sein“, sagt Gregor Bornes. Die, die vom Zahnarzt empfohlene und die von der Kasse als Regelversorgung angesehene. „Das Wichtigste ist, genau nach den Unterschieden zu fragen.“ Denn Fragen allein kostet nichts.