Wegfahrsperre heißt die Parkkralle offiziell – mehrere Städte in der Region setzen sie ein, um auf Schuldner Druck auszuüben. Foto: Leif Piechowski

Sie sind rund 15 Kilo schwer und kosten um die 500 Euro: Wegfahrsperren, auch Parkkrallen genannt. Immer mehr Städte in der Region setzen die Stahlbügel inzwischen ein, um Druck auf säumige Schuldner auszuüben.

Ostfildern - Falsch geparkt oder zu schnell gefahren: Wenn Autofahrern ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, reagieren viele gereizt. Die meisten, so Ostfilderns Erster Bürgermeister Rainer Lechner, zahlten allerdings dann doch die Summe. „Leider gibt es aber auch in Ostfildern schwarze Schafe, die offensichtlich versuchen, sich ihrer Zahlungsverpflichtung zu entziehen.“ Und deren Zahl, so die Erfahrungen der Stadtkasse, sei in den vergangenen Jahren sogar noch gestiegen.

Dem will die Stadt nun einen Riegel vorschieben. Und die Verwaltung hat sich umgehört. In Fellbach, Waiblingen, Ludwigsburg und Backnang gab es schließlich das gleiche Problem – doch dort scheint es mittlerweile gelöst. All diese Städte greifen inzwischen zur Parkkralle. Die Aussicht, nicht mehr mobil zu sein und auf das Auto verzichten zu müssen, mobilisiert fast alle Bußgeldsünder. Plötzlich findet sich die geforderte Summe doch auf dem Konto der Stadtkasse.

Ludwigsburg bedient sich dieses Kniffs seit Anfang 2010. Dort gab es damals einige notorische Falschparker, die bis zu 80 unbezahlte Strafzettel angehäuft hatten. „Meist reicht es schon, mit der Parkkralle zu drohen“, sagt Sprecherin Meike Wätjen. Drei Vollzugsbeamte sind dort unterwegs, etwa einmal die Woche drohen sie einem Bußgeldsünder mit der Wegfahrsperre. Dann zeigen sie ein Bild von der Kralle – und die Säumigen sind überzeugt. So musste die Kralle bisher nur dreimal auch wirklich angebracht werden.

Angeschafft hat Backnang die Kralle Mitte 2010, als es mehr als 100 Vollstreckungsfälle gab

Ähnliche Erfahrungen hat Backnang gemacht. „Sie sind knallgelb und enorm auffällig – das hat eine außerordentlich abschreckende Wirkung“, sagt Sprecher Ralf Binder. So habe es bisher vollkommen ausgereicht, auch nur mit den Geräten zu drohen. Noch kein einziges Mal mussten sie angelegt werden. Doch gerechnet hat sich die Anschaffung allemal: Im vergangenen Jahr wurden rund 30.000 Euro allein durch dieses Druckmittel eingenommen.

Angeschafft hat Backnang die Kralle Mitte 2010, als es mehr als 100 Vollstreckungsfälle gab, bei denen die Verwaltung machtlos war. Es stellte sich heraus, dass plötzlich auch viele Schuldner zahlten, die vorher vorgaben, nicht bezahlen zu können.

Die Landeshauptstadt will dennoch auch weiterhin auf das Druckmittel verzichten: Zur Eintreibung offener Forderungen seien Parkkrallen nicht zweckmäßig, sagt Sprecher Sven Matis. Sollten Autos gepfändet werden müssen, würden diese abgeschleppt.

In der Nachbarstadt Ostfildern dagegen haben die Erfolge im Umland überzeugt. Die Große Kreisstadt will auf diese Weise von jetzt an Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte eintreiben. „Die Zahlungsausfälle belasten den städtischen Haushalt und damit die Allgemeinheit“, sagt Lechner.

„Die Parkkralle wird von uns nur als letztes Mittel eingesetzt“

Bei der Stadtkasse hat man festgestellt, dass es nur einzelne Bürger sind, die nicht zahlen. Als Vollstreckungsbehörde hätte die Stadtkasse aber auch noch andere Möglichkeiten als die Parkkralle: Sie könnte ebenso das Gehalt eines Schuldners oder Gegenstände von ihm pfänden, worunter auch das Auto fällt.

„Die Parkkralle wird von uns nur als letztes Mittel eingesetzt“, versichert Finanzbürgermeister Lechner. Beachtet würden dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie das Verbot der Überpfändung. Dabei werde auch das Gesamtverhalten des Schuldners im vorausgegangenen Vollstreckungsverfahren in die Entscheidung einbezogen. Die Wegfahrsperre hat für die Betroffenen sogar noch den Vorteil, dass keine weiteren Kosten entstehen für das Abschleppen oder Unterstellen des Fahrzeugs.

Auffällige Plaketten in Tagesleuchtfarben sollen in Ostfildern die betroffenen Fahrzeughalter darauf aufmerksam machen, dass ihr Fahrzeug blockiert ist. Außerdem wird ein Pfandsiegel auf dem Wagen angebracht. Dem Schuldner wird schriftlich die Pfändung mitgeteilt. „Wird dann bezahlt, wird die Blockierung aufgehoben.“ Wenn nicht oder wenn die Zahlung nicht absehbar ist, wird das Auto nach drei Tagen abgeschleppt und sichergestellt. Nach Ablauf einer Frist von sieben Tagen kann die Vollstreckungsbehörde das Fahrzeug dann sogar verwerten.

„Das ist aber nicht unser Ziel“, stellt Rainer Lechner klar. Vielmehr solle mit der Parkkralle mehr Gerechtigkeit im Interesse der Allgemeinheit erreicht werden. Fragen dazu beantwortet die Kassenleiterin der Stadt unter Telefon 07 11 / 34 04 - 472 oder stadtkasse@ostfildern.de