Der Papierführerschein soll der fälschungssicheren Karte weichen. Foto: Landratsamt

Der Papierführerschein soll verschwinden und durch die klassische Karte ersetzt werden. Das Landratsamt informiert nun, welche Jahrgänger im Januar tätig werden müssen.

Für Personen, die nach 1970 geboren sind, endet am 19. Januar 2025 die Frist, bis zu der sie ihren Papierführerschein in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht haben müssen.

 

Daran erinnert die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts Zollernalbkreis in einer Mitteilung. Auch für Personen älterer Geburtsjahre, für die die Frist für den Umtausch bereits abgelaufen ist, besteht weiter die Möglichkeit, den Papierführerschein umzutauschen. Lediglich Papierführerscheine von Personen deren Geburtsjahr vor 1953 ist, sind noch nicht zum Umtausch verpflichtet.

Landkreis empfiehlt, sich frühzeitig zu kümmern

„Alle anderen Fahrerlaubnisinhaber müssen inzwischen einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein mit sich führen“, wird Christoph Foth, Leiter des Ordnungsamts, zitiert. Wer den Umtausch nicht rechtzeitig vorgenommen hat und von der Polizei kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

Um Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, den Umtausch frühzeitig ins Auge fassen und den dafür benötigten Termin zu vereinbaren. Das ist online möglich auf der Seite der Kreisverwaltung. Für den persönlichen Umtausch sind folgende Unterlagen notwendig: ein aktuelles biometrisches Passbild, Personalausweis oder Reisepass sowie der Führerschein.

Antrag kann man auch per Post schicken

Es ist ebenfalls möglich, den Antrag per Post an die Führerscheinstelle zu senden. Den Antrag sowie Informationen zu den benötigten Unterlagen findet man ebenfalls auf der Homepage. Der Umtausch kostet derzeit laut Mitteilung 25,30 Euro; bei gleichzeitiger Verlängerung der C-Klassen 38,80 Euro.

Die Bitte an eine rechtzeitige Antragstellung gilt insbesondere für Inhaber befristeter Fahrerlaubnisse der C/D Klassen (Lkw/Bus). Diese können bereits sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse ihren Antrag auf Verlängerung stellen.