Lebensmittelkontrolle in einer Patisserie (Symbolfoto) Foto: Uwe Anspach/dpa

Schimmel an den Wänden, Ungeziefer in der Küche – in der Gastronomie im Zollernalbkreis wird regelmäßig kontrolliert. Doch fast zwei Jahre wurden keine Verstöße bekannt gegeben. Warum?

Seit geraumer Zeit scheint es ruhig geworden zu sein um Übeltäter in der Gastronomie im Zollernalbkreis. Das Portal verbraucherinfo-bw.de veröffentlichte zuletzt 2023 einen Verstoß, damals wurde Kakerlakenbefall in einem Balinger Restaurant festgestellt. Gibt es seitdem keine Verfehlungen mehr oder zu wenig Kontrollen? Wir haben nachgefragt.

 

Steffen Maier von der Pressestelle des Landratsamts Zollernalbkreis sagt, dass fortlaufend kontrolliert werde. Die „Stille“ seit zwei Jahren habe andere Gründe, vor allem Paragraf 40 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches.

Wie oft kontrolliert wird, hängt auch vom Gesundheitsrisiko ab

Denn Verstöße werden nur dann veröffentlicht, wenn folgende Merkmale vorliegen: Wenn im Zusammenhang mit einem Lebensmittel gegen Hygienevorschriften „in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist und die Verhängung eines Bußgeldes von mindestens 350 Euro zu erwarten ist oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat zu erwarten ist“.

Genug Personal vorhanden

„Dies war in jüngerer Vergangenheit nicht der Fall“, so Maier. Es liegt demnach auch nicht an zu wenig Kontrolleuren. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für die Überwachung zuständig. Dort seien ausreichend Personalressourcen für die Aufgabenerfüllung vorhanden.

Im Jahr 2024 gab es im Zollernalbkreis rund 2400 Betriebe, für deren Kontrolle das Amt zuständig war. Im vergangenen Jahr gab es rund 2200 Inspektionen, bei denen 752 Verstöße festgestellt wurden. Hierbei sei der Anteil kleiner und kleinster Verstöße recht groß.

Lebensmittelsicherheit nicht direkt betroffen

Solche Fehltritte reichen beispielsweise von geringfügigen Beschädigungen an Fliesen oder nicht verschlossenen Bohrlöchern über nicht aufgefüllte Einmalhandtücher am Handwaschbecken bis zu Verschmutzungen der Betriebsstätte ohne direkten Einfluss auf die Lebensmittelsicherheit.

In der Lebensmittelüberwachung werde grundsätzlich der sogenannte risikoorientierte Ansatz für die Priorisierung herangezogen.

Anstatt alle Lebensmittel und Betriebe gleichermaßen engmaschig zu überwachen, konzentriert sich der risikoorientierte Ansatz auf diejenigen, bei denen ein höheres Risiko für die Verbrauchergesundheit besteht. Entsprechend gibt es unterschiedlich hohe Kontrollfrequenzen.

Hierbei werden mehrere verschiedene Faktoren berücksichtigt. Bestimmte Lebensmittel haben ein höheres Risiko für lebensmittelbedingte Krankheiten als andere.

Hierzu zählen zum Beispiel rohes Fleisch oder Meeresfrüchte. Diese haben im Vergleich zu verarbeiteten Lebensmitteln ein höheres Risiko für bakterielle Kontaminationen.

Verschiedene Faktoren werden berücksichtigt

Auch Betriebe, die eine schlechte Hygienepraxis haben oder bereits in der Vergangenheit Probleme mit der Lebensmittelsicherheit hatten, werden als höheres Risiko eingestuft.

Bestimmte Bevölkerungsgruppen, wie Kinder, ältere Menschen oder immungeschwächte Personen, sind anfälliger für lebensmittelbedingte Krankheiten. Daher werden Lebensmittel, die von diesen Gruppen häufig konsumiert werden, als höheres Risiko betrachtet.

Frequenz der Kontrollen variiert

Außerdem können Informationen über vergangene Ausbrüche von lebensmittelbedingten Krankheiten oder Rückrufe von Produkten dazu beitragen, das Risiko bestimmter Lebensmittel oder Betriebe einzuschätzen. Entsprechend diesem Ansatz würden bestimmte Betriebe häufiger als andere kontrolliert. „Die Frequenzen können bei jährlichen bis zu fünfjährigen Kontrollen reichen“, erklärt Maier.