Für die Mehrzweckhalle in Nusplingen hat der Gemeinderat in jüngster Sitzung eine neue Benutzungs- und Entgeltregelung festgelegt. Über die Höhe der Gebühr wird noch beraten (Archivfoto). Foto: Sabrina Graf

Der Gemeinderat hat die Benutzungs- und Entgeltordnung der Nusplinger Mehrzweckhalle und die Schwimmbadgebühren angepasst.

Die Entgelte für die Nutzung der Mehrzweckhalle und des Schwimmbades sind laut Kämmerer Thomas Kech zuletzt zum Jahresbeginn 2023 geändert worden. Hierbei war vor allem versucht worden, den in die Höhe schießenden Flüssiggas- und Heizölkosten Rechnung zu tragen.

 

Nun sollen die Entgelte nach Abschluss der Sanierungsarbeiten entsprechend angeglichen werden. Die Verwaltung habe sich hierbei an den Anregungen der Vereine sowie den Entgeltordnungen umliegender Gemeinden und dem neuen Bürgerhaus in Heidenstadt orientiert.

Nusplinger Vereine sollen möglichst geschont werden

Besonders berücksichtigt wurde, dass die Vereinswelt in Anbetracht ihrer Bedeutung für die Nusplinger Dorfgemeinschaft möglichst geschont werden soll. Darüber hinaus soll das Abrechnungsverfahren vereinfacht werden.

Kech betonte dabei, dass die genaue Höhe der Sätze noch nicht festgelegt werden müsse. Ihm war es an erster Stelle wichtig, dass die Gemeinderäte sich auf ein Entgeltkonzept festlegen. Eine Änderung der Hallenordnung könne ohnehin frühestens in der Dezember-Sitzung beschlossen werden.

Die von der Verwaltung bevorzugte Regelung sieht vor, möglichst alle Kosten pauschal über eine Grundgebühr abzudecken. Das separate Abrechnen von Heiz-, Hausmeister-, Geschirr- und Reinigungskosten sowie Nutzungskosten für die Küche – außer für Außenveranstaltungen, die nun durch den Anbau möglich sind – soll hierdurch entfallen.

Auch eine eigenständige Buchung des Foyers ist nicht mehr vorgesehen. Es soll eine separate Grundgebühr für Vereine, Bürger sowie auswärtige Nutzer festgesetzt werden. Die erste Vereinsnutzung der Halle für Veranstaltungen sollte laut Kech gleich sein wie bisher.

Grundsätzlich soll die Erhöhung des Nutzungsentgeltes für Vereine erst bei mehrtägigen Veranstaltungen sowie bei mehreren Veranstaltungen innerhalb eines Jahres wirklich spürbar werden.

Kech betont, dass bei einer Grundentgeltsregelung viele bisher separate Positionen vereinheitlicht und umgelegt werden können. Dies könne bei Vereinen auch bei Erstveranstaltungen zu einer Erhöhung des Nutzungsentgeltes führen.

Über die Gebührenhöhe wird noch intern beraten

Dadurch, dass Heizkosten dann pauschal umgelegt werden, wären Sommerveranstaltungen etwa grundsätzlich teurer als bisher. Winterveranstaltungen dürften jedoch mit der Neuregelung im Falle der Erstveranstaltung geringfügig günstiger als bisher ausfallen, sofern sich das Gremium auch für die vorgeschlagene Entgelthöhe entscheiden sollte.

Der Gemeinderat sprach sich daraufhin für die vorgeschlagene Einheitsentgeltregelung aus. Über die Höhe der Gebühr soll es eine Vorberatung innerhalb der Listen geben.