Bürgermeisterkandidat Harro Kienzler erhebt Vorwürfe gegen die Bad Bellinger Verwaltung. Die Gemeinde tritt dem entschieden entgegen.
Die Gemeinde Bad Bellingen hat am Donnerstag eine Pressemitteilung zu Äußerungen von Bürgermeisterkandidat Harro Kienzler versendet. Unterschrieben haben die Mitteilung Hauptamtsleiter Niklas Grießhammer, Rechnungsamtsleiter Frank Spiegelhalter und Bauamtsleiter Marc Braun – letzterer ist auch Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses.
Kienzler hat über seine Internetseite (www.wendepunkt-2026.de), in Sozialen Medien sowie via E-Mail Vorwürfe geäußert. Unter anderem hat der Kandidat sich am Mittwoch mit einem Schreiben an den Gemeinderat und die Presse gewandt. Kienzler schreibt von einem Verstoß gegen die Gemeindeordnung, weil der Haushaltsplan 2026 in Bad Bellingen nicht mehr 2025 verabschiedet wurde, sondern erst am 26. Januar – einen Tag nach der Bürgermeisterwahl – beschlossen werden soll.
Beschwerde erhoben
Die Amtsleiter stellen klar: „Die Gemeindeordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans auch noch nach Beginn des Haushaltsjahres beschlossen werden kann.“ Dies praktizieren übrigens auch andere Städte und Gemeinden so.
Des Weiteren hat Kienzler Beschwerde beim Landratsamt Lörrach gegen die Ortsverwaltung erhoben: Diese habe auf seine „Anträge auf Zugang zu gesetzlich öffentlichen Finanzdaten“ der Gemeinde sowie der Bade- und Kurverwaltung „systematisch“ gegen das Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg verstoßen. Die Gemeinde weist dies zurück: „Die Anträge nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz von Herrn Kienzler wurden im gesetzlich vorgesehenen Verfahren und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen bearbeitet. Die Gemeinde hat ihm pflichtgemäß Zugang zu den beantragten Unterlagen gewährt.“
Auch einer Aussage Kienzlers, dass die Besetzung des Geschäftsführers eines kommunalen Unternehmens mit dem Bürgermeister und die Entsendung der stellvertretenden Bürgermeisterin in den Aufsichtsrat desselben kommunalen Unternehmens „Selbstbedienung und Risiko pur“ seien, tritt die Gemeinde „in aller Deutlichkeit entgegen“, heißt es in der Mitteilung. „Sofern Bürgermeister, Gemeindemitarbeiter oder Gemeinderatsmitglieder Aufgaben in kommunalen Unternehmen wahrnehmen, haben sie davon keinerlei private Vorteile. Von Selbstbedienung und Risiko kann daher keine Rede sein“, schreiben die Amtsleiter. Zum Hintergrund: Der amtierende Bürgermeister Carsten Vogelpohl ist Geschäftsführer der Bade- und Kurverwaltung Bad Bellingen.
Kienzler wird ermahnt
Die Gemeinde behalte sich vor, „gegen die Behauptung oder Verbreitung falscher Tatsachen rechtlich vorzugehen und eine Unterlassungsverfügung [...] zu erwirken“. Die Ortsverwaltung betont: „Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass auch Gemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts den rechtlichen Ehrschutz genießen, soweit dies im Zusammenhang mit der Erfüllung unserer öffentlichen Aufgaben steht.“ Kienzler sei mit einem Schreiben der Gemeinde Bad Bellingen ermahnt worden, teilt diese mit.