Ratlosigkeit im Gericht: Die Verfahrensbeteiligten rätseln am zweiten Verhandlungstag, wo der 21-Jährige, der im August 2022 in einem Wohnheim auf dem Wimberg Feuer gelegt sowie einen Zug zur Gefahrenbremsung gebracht haben soll, dauerhaft bleiben könnte.
Calw/Tübingen - In dieser Woche ging der Prozess gegen den 21-Jährigen, der unter anderem angeklagt ist, einen einfahrenden Zug im ZOB Calw zu einer Gefahrenbremsung genötigt sowie im August 2022 in einem Wohnheim auf dem Wimberg Feuer gelegt zu haben, in die zweite Runde.
Es herrschte ein bedrückendes Schweigen im Verhandlungssaal des Tübinger Landgerichts, als gleich zu Beginn der Lokführer der Deutschen Bahn einen Teil des Geschehens schilderte. Der Zug sei ungefähr mit 65 Kilometern pro Stunde in den Bahnhof Calw eingefahren, als er plötzlich nach einer Kurve eine Person im Gleisbereich wahrgenommen habe, so der Lokführer. Die Geschwindigkeit sei besonders energiesparend gewesen – ein großes Glück für den Angeklagten. Wäre der Zug mit der Regelgeschwindigkeit gefahren, hätte er nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Während der Aussage wirkte der Zeuge sichtbar angegriffen. Der Vorfall sei nicht spurlos an ihm vorbeigegangen. In mehreren psychotherapeutischen Sitzungen musste er das Geschehene aufarbeiten.
Ein wahnsinniger Kraftakt
Im Anschluss begab sich ein Sozialarbeiter und gleichzeitig der Koordinator der sogenannten Supervisions-Treffen, die für den Angeklagten dreieinhalb Jahre lang organisiert worden waren, in den Zeugenstand. Supervision kann als Beratungskonzept verstanden werden, mit dem das Handeln eines Menschen mit Hilfe eines Supervisors oder auch mehreren, die den "Blick von außen" mitbringen, reflektiert wird. Mehrere Institutionen seien an den Treffen beteiligt gewesen, unter anderem Vertreter der Jugendpsychiatrie Böblingen, der Jugendhilfe der Erlacher Höhe in Calw und der Bruderhaus Diakonie. Der Richter zeigte sich beeindruckt, von dem "wahnsinnigen Kraftakt" der wohl nötig war, um ein solches Setting "installieren" zu können. Der Sozialarbeiter stimmte zu, dass im Hinblick auf den Angeklagten im Rahmen der Jugendhilfe "wirklich alles versucht" wurde.
Grenzüberschreitende Verhaltensweisen
Der Angeklagte weise provozierende, grenzüberschreitende Verhaltensweisen auf, diagnostiziert wurden ihm in der Vergangenheit unter anderem eine frühkindliche Bindungsstörung sowie eine Störung des Sozialverhaltens. "Er muss widersprüchliche Impulse schnell nach außen tragen", sagte der Sozialarbeiter. Durch die Supervisions-Treffen habe es durchaus eine Entwicklung beim Angeklagten zu beobachten gegeben. Begegnungen mit anderen Menschen seien zunehmend möglich geworden und im Jahr 2021 habe er sogar eine Beschäftigung gefunden, die er auch eine Zeit lang erfolgreich eineinhalb Tage die Woche ausübte.
Der Richter erkundigte sich nach Rückfällen des Angeklagten während des Zeitraums, in dem das beschriebene Beratungs-Setting aufrechterhalten worden war. Diese habe es natürlich auch gegeben, so der Sozialarbeiter. So habe der Angeklagte sich oft in verschiedene Psychiatrische Kliniken bringen lassen und dafür die Polizei als "Mittler" benötigt. Wie oft dies tatsächlich passierte, wurde deutlich, als der Sozialarbeiter davon erzählte, wie stolz der Angeklagte die Tage dazwischen zählte, die er ohne Klinikeinweisung geschafft hatte. Der Richter befragte den Angeklagten später selbst zur Anzahl seiner Klinikeinweisungen. Dieser konnte jedoch keine genaue Zahl nennen. Der Sozialarbeiter sprach in seiner Aussage davon, dass "50 Mal nicht reichen" würden.
Zunehmend destruktives Verhalten
Das Beratungs-Setting sei seit dem Brand in dem Wohnheim auf dem Wimberg beendet, so der Sozialarbeiter. Am 3. August 2022 soll der Angeklagte nach einem Streit das Sofa eines damals 39 Jahre alten Bewohners des Wohnheims angezündet haben, woraufhin die Wohnung des Bewohners sowie die Nachbarwohnung komplett zerstört wurden. Die Erlacher Höhe hatte dem Angeklagten zu dieser Zeit in dem Wohnheim eine Wohnung gestellt gehabt. Dem Brand voraus sei ein zunehmend destruktives Verhalten des Angeklagten gegangen. Er hatte begonnen, Alkohol zu trinken und Zigaretten zu rauchen. "Er war nicht mehr gut erreichbar für uns", berichtete der Sozialarbeiter.
Wenn die Betreuer gegen Nachmittag ihr Büro in dem Wohnheim verlassen hatten, war der Angeklagte regelmäßig losgezogen, um sich in Bars zu betrinken, erzählte der Sozialarbeiter vor Gericht. Mit dem Bewohner des Wohnheims, dessen Sofa der Angeklagte angezündet hatte, war es bereits vor dem Vorfall im Sommer immer wieder zu Streitigkeiten gekommen. Eine Schöffin wollte wissen, warum der Angeklagte und der Bewohner nicht getrennt worden waren, obwohl man von den Konflikten zwischen ihnen gewusst hatte. "Es war nicht voraussehbar, dass es so eskalieren würde", so der Sozialarbeiter.
In Vergangenheit bereits straffällig geworden
Der Richter forderte die Jugendgerichtshilfe auf, ihre Einschätzung zu dem Fall abzugeben. Der Verantwortliche gab an, erst seit August 2022 mit dem Fall des Angeklagten betraut zu sein. Zuvor war er in den Zuständigkeitsbereich des Jugendamts Freudenstadt gefallen, doch dieses hatte sich nach den Vorfällen im vergangenen Jahr überraschend aus dem Fall zurückgezogen, woraufhin die Zuständigkeit an ihn übergegangen war.
Zu Beginn gab die Jugendgerichtshilfe Auskunft über das bisherige Leben des Angeklagten. Bereits im Jahr 2012 hatte es Psychiatrie-Aufenthalte gegeben; es folgten in den Jahren darauf noch sehr viele weitere. Die Jugendgerichtshilfe berichtete außerdem von diversen fehlgeschlagenen Versuchen, den Angeklagten in Pflegefamilien oder Kinderheimen unterzubringen, nachdem ein Kontaktabbruch mit den leiblichen Eltern erfolgt sei. Bei jedem dieser Versuche sei es zu einem eskalierenden Verhalten gegenüber seinen Mitmenschen gekommen. In der Vergangenheit war der Angeklagte auch bereits häufiger straffällig geworden, hatte sich unter anderem den Vorwürfen Diebstahl, Körperverletzung und Beleidigung stellen müssen. Ein Vorfall vor einigen Jahren im Zentrum für Psychiatrie (ZfP) in Calw sticht jedoch besonders hervor. Damals soll der Angeklagte eine Mitpatientin im Bewegungsbad längere Zeit unter Wasser gedrückt und danach keinerlei Reue gezeigt haben. Vielmehr habe er davon gesprochen, nächstes Mal länger zu drücken.
Der Tag X kommt
"Der Tag X kommt, an dem wir überlegen müssen, wie es mit ihm weitergeht", sagte die Jugendgerichtshilfe abschließend. Nachdem sich das Jugendamt Freudenstadt "komplett herausgezogen" hätte, könnte man ja erst einmal annehmen, dass hier "erzieherisch nichts mehr möglich ist", so der Verantwortliche. "Die Jugendhilfe kommt hier an die Grenzen. Es stellt sich die Frage, wo kann er dauerhaft bleiben?" Das mit dem Brand dürfe sich auf keinen Fall wiederholen. Die Gründe für Jugendstrafrecht würden für ihn zwar überwiegen, doch: "Was soll die Jugendhilfe hier noch bieten?", fragte sich der Verantwortliche.
Der Staatsanwalt hakte nach, was das denn jetzt konkret bedeuten würde und was die Jugendgerichtshilfe schlussendlich empfehle. Der Verantwortliche rang sichtlich mit seiner Antwort: "In diesem Fall kann ich es nicht sagen", gab er schließlich zu. Auch der Richter musste eingestehen: "Das ist eine Lebensgeschichte, mit der man so auch nicht alle Tage konfrontiert wird."
Prozess wird fortgesetzt
Wie es weitergehen soll mit dem Angeklagten, bleibt somit auch nach dem zweiten Verhandlungstag noch völlig offen – also ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus, im Regel-Haftvollzug oder aber ganz woanders untergebracht wird. Am Montag, 30. Januar, wird der Prozess vor dem Landgericht Tübingen fortgesetzt. An diesem Tag soll unter anderem das psychologische Gutachten des Angeklagten angehört werden.