Nicht gut für die Schulgemeinschaft: Oft zieht das Handy bei Jugendlichen die ganze Aufmerksamkeit auf sich. Foto: Pixabay/natureaddict

Die Entscheidung liegt bei den Schulen: Wie Handyverbote in Weil am Rhein umgesetzt wird, berichten die Leiter der weiterführenden Schulen.

Mit dem im Schulgesetz neu eingefügten Paragrafen 23, Absatz 2b, hat die baden-württembergische Landesregierung im vergangenen Sommer für den Umgang mit dem Handy in Schulen eine gesetzliche Grundlage geschaffen.

 

Diese besagt, dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte – Handys – auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen.

Gemeinschaftsschule Weil am Rhein, Burkhard Keller: Ein Handyverbot dahingehend, dass Handys nicht in die Schule mitgebracht werden dürfen, hält der Schulleiter der Gemeinschaftsschule nicht für notwendig und zudem schwer kontrollierbar.

In der Gemeinschaftsschule dürfen die Schüler Handys zwar mitbringen, diese müssen aber während des Unterrichtstags im Bereich der Schule und des Schulgeländes ausgeschaltet sein.

Handys im Schulalltag könnten sich negativ auf die Schulgemeinschaft auswirken, meint Burkhard Keller, der Leiter der Gemeinschaftsschule Weil am Rhein. Foto: Marco Fraune

Genutzt werden soll das Handy in der Schule ausschließlich für unterrichtliche Zwecke unter der Aufsicht einer Lehrkraft, führt Keller aus.

Anrufe sind vom Sekretariat aus möglich

Schüler können jederzeit vom Sekretariat aus anrufen, beispielsweise, wenn sie wegen Unwohlseins früher nach Hause wollen.

Das Handy muss dafür nicht benutzt werden, betont der Schulleiter.

Tun sie es doch, werde es ihnen abgenommen und bis Unterrichtsende sicher verwahrt.

Gefahr unsachgemäßen Umgangs und Missbrauchs

Beim Abnehmen werde darauf geachtet, dass das Gerät ausgeschaltet ist. Beim dritten Verstoß gegen diese Handyregelung müssen die Eltern das Handy in der Schule abholen.

Als Argumente für ein Handyverbot nennt Keller die erwiesene Gefahr des unsachgemäßen Umgangs und des Missbrauchs sowie negative Auswirkungen auf die Schulgemeinschaft hat.

Kant-Gymnasium, Stefan Wiedenbauer: Während Gemeinschaftsschulrektor Keller feststellt, den Schulen werde durch die neue Regelung Handlungsspielraum eingeräumt, würde Stefan Wiedenbauer, der Direktor des Kant-Gymnasiums, sich eine allgemeine Regelung der Landespolitik wünschen.

Es wäre hilfreich, so sagt er auf Nachfrage dieser Zeitung, wenn solche Regelungen nicht jede der über 4000 Schulen in Baden-Württemberg selbst erarbeiten und festlegen müsste.

Für einen modernen, mediengestützten Unterricht seien keine Handys nötig, sagt Stefan Wiedenbauer, der Direktor des Kant-Gymnasiums. Foto: Beatrice Ehrlich

„Faktisch haben wir mit der aktuellen Regelung schon ein Handyverbot“, sagt Wiedenbauer mit Blick auf den Umgang mit der Thematik am Kant-Gymnasium. Demnach ist die Nutzung von Handys und anderer elektronischer Geräte seit diesem Schuljahr auf dem ganzen Schulgelände untersagt. Einzige Ausnahme ist der Aufenthaltsraum der Oberstufe.

In Notfällen könnten Schüler im Sekretariat telefonieren, um zum Beispiel ihre Eltern zu erreichen.

Ein Handyverbot findet er grundsätzlich gut

Grundsätzlich hält Wiedenbauer ein Handyverbot im Unterricht und während des Schultags für gut. Für einen modernen, mediengestützten Unterricht seien keine Handys nötig, unterstreicht er.

Allerdings sollte man dabei nicht übers Ziel hinaus schießen, meint er: „Mein Wunsch ist, dass unsere Schülerinnen und Schüler einen verantwortungsvollen Umgang mit den modernen Medien lernen. Das gehört meines Erachtens nach auch zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule.“

Eltern sind oft überfordert

Bedingung dafür sei eine funktionierende Erziehungspartnerschaft mit den Elternhäusern. „Leider erleben wir aktuell immer öfters, dass Eltern gerade im Hinblick auf einen sinnvollen und verantwortungsvollen Umgang ihrer Kinder mit Handys überfordert sind“, bedauert der Direktor.

Realschule Dreiländereck, Tatjana Ullrich: Auch an der Realschule ist die Nutzung von Handys für Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit sowie auf dem Schulgelände im Schulalltag nicht gestattet, erklärt deren Leiterin Tatjana Ullrich.

Die Geräte müssen ausgeschaltet in der Schultasche bleiben und dürfen nicht sichtbar sein.

Tatjana Ullrich, Rektorin der Realschule Dreiländereck spricht sich für klare und einheitliche Handy-Regeln aus. Foto: Beatrice Ehrlich

In begründeten Einzelfällen – etwa wenn sie gezielt im Unterricht für eine Aufgabe eingesetzt werden – könne eine Lehrkraft die Nutzung erlauben.

Um das Verbot durchzusetzen, wurden an der Realschule Handyschränke angeschafft, die in der Klassenstufe 5 demnächst getestet werden, berichtet Ullrich.

Aufgehängt seien sie bereits, es fehlen nun noch die Transponder.

„Ein vollständiges Verbot kann dazu beitragen, Ablenkungen zu reduzieren und die Konzentration auf den Unterricht sowie auf das soziale Miteinander im Schulalltag zu stärken“, betont sie.

Gleichzeitig bleibe es eine zentrale Aufgabe der Schule, die Schüler zu einem verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit digitalen Medien zu befähigen.

Wunsch nach „klaren, praktikablen und einheitlichen“ Regeln

Sollte ein Handyverbot politisch beschlossen werden, sei aus ihrer Sicht entscheidend, dass es klar, praktikabel und für alle Schulformen einheitlich geregelt ist.

Gleichzeitig sollten pädagogisch begründete Ausnahmen möglich bleiben, etwa für unterrichtliche Zwecke oder für Projekte im Bereich Medienbildung, so Ullrich.