Die Opposition im Landtag sieht Fehler bei der Justizministerin. Die erklärt, warum sich die beiden Fälle nicht vergleichen lassen, und kündigt Neuerungen an.
Marion Gentges hat schon ein bisschen Pech. Da sind innerhalb von wenigen Wochen zwei Schwerverbrecher aus den Gefängnissen des Landes entwichen, für welche die Justizministerin politisch die Verantwortung trägt. Wären die Vorfälle im Februar und im Oktober geschehen, wahrscheinlich gäbe es weniger Aufhebens darum. Zwei Entweichungen pro Jahr, das ist der Durchschnitt über viele Jahre hinweg, egal ob das Justizressort im Land von der SPD geleitet wurde, von der FDP oder jetzt eben von der CDU. Zwei Entweichungen binnen weniger Wochen lässt die Opposition jedoch nach der politischen Verantwortung fragen. Und vielleicht ist das dann ja auch wieder ein bisschen Glück, für die Menschen im Land und deren Sicherheitsgefühl. Das Fehler gemacht wurden liegt auf der Hand, weswegen gegengesteuert werden soll.
SPD fordert klare Vorgaben
Das Justizministerium müsse eine klare Linie vorgeben, wie die Haftanstalten mit Gefangenen umzugehen haben, wenn diese zum Arzt, vor Gericht oder zur Freiheitserprobung den Gefängnishof verlassen dürften, fordert Jonas Weber. Der Strafvollzugsbeauftragte der SPD bemängelt, dass das Justizministerium 46 Tage lang nicht seine „gefährliche Informationspraxis“ geändert habe und insinuiert, dass zumindest die zweite Flucht hätte verhindert werden können, wenn dies geschehen wäre.
Den beiden Vorfällen ist nach bisherigem Kenntnisstand gemein, dass die Flüchtenden Helfer hatten. Am 30. Oktober war ein verurteilter Mörder geflohen, als er sich an einem Baggersee mit seiner Familie treffen sollte. Der Mann wurde von zwei Justizbeamten begleitet und trug eine elektronische Fußfessel, die man inzwischen gefunden hat – von dem Geflohenen fehlt jede Spur. Der zweite Fall ereignete sich am 14. Dezember. Der Gefangene war nach einer kieferorthopädischen Behandlung gerade von dem Justizvollzugsbeamten abgeschlossen worden, an den er bis vor kurzem gekettet war, als ein Komplize mit Moped erschien, in die Luft schoss und ihn befreite. Die Vermutung liegt in beiden Fällen nahe, dass die Gefangenen ihre Helfer über Ort und Zeit für einen Fluchtversuch informiert hatten.
Gentges sieht kein strukturelles Problem
Den Gefangenen künftig erst sehr kurzfristig sagen, wann und wo es hingehen soll, fordert nicht nur die SPD. Auch die oppositionelle FDP drängt auf diesen Schritt, wobei deren justizpolitische Sprecherin Julia Goll die Ausführungen ausdrücklich nicht in Frage stellt. Die müssen sein, aber halt sicher. Darauf hätten die Menschen im Land einen Anspruch.
Von einem „strukturellen Sicherheitsproblem“ möchte die Justizministerin nichts wissen. Obwohl es im Sicherheitshandbuch für Gefangenenausführungen schon stehe, dass die Betroffenen „möglichst spät“ informiert werden sollen, habe sie inzwischen einen entsprechenden Erlass „nachgeschärft“. Allerdings seien die beiden Fälle unterschiedlich, sagt Marion Gentges. Wenn Gefangene mit ihrer Familie zusammen gebracht werden, dann brauche das einen gewissen Vorlauf. „Die Frau muss Urlaub nehmen, es muss Betreuung für die Kinder organisiert werden“.
Grundsätzlich hält Gentges den Strafvollzug für sicher. Einen klassischen Ausbruch aus dem Gefängnis habe es im Südwesten seit zehn Jahren nicht mehr gegeben, die Flucht gelinge meistens bei den so genannten Ausführungen. Und auch da sei sie überaus selten. Mehr als 20 000 waren das in diesem Jahr – zwei mal ging es schief.
Wobei der Fall im Dezember eine Premiere gewesen sei: Waffeneinsatz durch einen Fluchthelfer habe es bisher noch nie gegeben, so die Justizministerin.