Das Sühnekreuz im Kappeler Ellenbogenwald steht dort seit 240 Jahren. Doch wieso wurde es damals aufgestellt? Die Antwort steht in alten Dokumenten geschrieben.
In unmittelbarer Nähe der Waldhütte im Ellenbogenwald steht ein kleines, unscheinbares Steinkreuz. Die Inschrift dürfte – zumindest für die meisten vorbeilaufenden Wanderer – mehr Fragen aufwerfen, als sie beantwortet. Wieso es dort aufgestellt wurde und an was es erinnern soll, lassen die eingemeißelten Buchstaben und Zahlen auf den ersten Blick offen.
Durch intensive Recherchen sowohl im Dorfsippenbuch als auch in alten Kirchendokumenten – insbesondere in den Sterbebüchern der katholischen Pfarrgemeinde Kappel – ist man beim vermutlich ältesten Sühnekreuz auf der Kappler Gemarkung auf interessante Hinweise gestoßen.
Demnach deutet das Steinkreuz auf einen Unglücksfall hin, der sich vor 240 Jahren zugetragen hatte. Erste Untersuchungen der erhaltenen Inschrift – bestehend aus „Ci“, „GL“ sowie der Jahreszahl 1785 – führten im Kappler Dorfsippenbuch zum Namen des 47-jährigen Bauers Cyprian Glück, der nach den vorhandenen Hinweisen am 9. Dezember 1785 im Wald verstarb.
Kappeler Sterbebuch verrät die Todesursache
Erst die Einträge im Kappeler Sterbebuch liefern genauere Informationen. Im Todeseintrag steht in lateinischer Schrift geschrieben: „Im Jahr 1785 am 9. Dezember ist verstorben Cyprian Glück, Bürger von hier und verheiratet mit der Ursula Musler, nachdem er im Gemeindewald von einem Baumstamm getroffen wurde.
Er wurde mit dem Bußsakrament und der letzten Ölung versehen und von mir unterzeichnetem Priester am nächsten Tag auf dem Friedhof der Pfarrkirche im Beisein der Zeugen Joseph Glück und Lorenz Glück, Bürger und Brüder des Verstorbenen, die gemeinsam mit mir unterschrieben haben, beerdigt.“
Rätselhaft blieben jedoch lange Zeit die vier Buchstaben der zweiten Zeile der Inschrift auf dem Kreuz. Hier konnten Harald Drös (Wissenschaftliche Stelle der Deutschen Inschriften in Heidelberg) und Johannes Krämer (Archivmitarbeiter der Erzdiözese Freiburg) mit zwei möglichen Deutungen weiterhelfen.
Es gibt verschiedene Übersetzungsmöglichkeiten
Demnach ist die zweite Zeile als Tagesangabe zu lesen: „die idus quinto“ – also nach römischer Kalenderrechnung „am fünften Tag vor den Iden“. Dies entspricht vier Tagen vor dem 13. des Monats, womit sich der 9. Dezember ergibt – also genau der überlieferte Todestag.
Das „C M“ in der Inschrift könnte für den alten deutschen Monatsnamen „Christmonat“ (Dezember) stehen. Denkbar ist außerdem, dass das „D“ am Anfang der Zeile anders aufzulösen ist, vielleicht analog zu anderen inschriftlichen Sterbevermerken als Denatus (zu Deutsch: gestorben). In diesem Fall wäre die Inschrift insgesamt zu übersetzen mit: „Cyprian Glück, gestorben am fünften Tag vor den Iden des Christmonats 1785.“
Eine weiterer Eintrag im Kirchenbuch weißt auf Stiftungen von heiligen Messen an Jahrestagen hin, in der Folgendes erwähnt wird: „Jahrzeit: Für Cyprian Glück, Bürger, wurde von Ursula Musler dessen Tod eine ewige Jahrzeit mit Gesang errichtet um 30 Gulden. Jener verstarb am 9. Dezember 1785, nachdem er im Gemeindewald von einem Baumstamm getroffen wurde.“
Er hinterließ nach seinem tragischen Tod fünf Kinder
Die Eltern von Cyprian Glück waren Franz Josef Glück, Wirt zum „Löwen“, Heimburger und Gerichtsmann, sowie Maria Josepha Theresia Lichtenauer, Tochter eines Bürgermeisters und Wirts aus Kenzingen. Als viertes von sieben Kindern der Familie wurde Cyprian Glück am 3. September 1738 geboren.
Im Taufbuch von Kappel ist er als Franz Anton Cyprian eingetragen. Sein Rufname war jedoch Cyprian, ein zu dieser Zeit in Kappel sehr geläufiger Vorname. Die Beliebtheit erklärt sich dadurch, dass die katholische Pfarrkirche die Heiligen St. Cyprian und Justina zum Kirchenpatron hat. Cyprian Glück wurde 47 Jahre alt, war dreimal verheiratet und hatte insgesamt fünf Kinder.
Rettung vor Fegefeuer
Bereits im Mittelalter wurden viele Sühnemäler aufgestellt – vor allem für Menschen, die unverschuldet zu Tode kamen. Sie dienten als Gedenkzeichen für Menschen, die durch Mord, Totschlag oder Unfall gestorben waren. Dem Stein- oder Sühnekreuz kam dabei eine besondere Bedeutung zu. Es wurde üblicherweise am Tatort errichtet. Vorübergehende waren angehalten, dort zum Gebet zu verweilen und dem Opfer zu helfen, vom Fegefeuer in den Himmel zu gelangen. Nach damaliger Vorstellung blieb das Opfer im Fegefeuer gefangen, weil es so plötzlich starb, dass es die Sterbesakramente nicht mehr empfangen konnte. Nur viele Gebete konnten helfen.