Der letzte Gruß in Freiheit – so präsentierte sich Nermin Culum auf Instagram in einem Strandclub in Kroatien. Am gleichen Tag erließ die Staatsanwaltschaft einen internationalen Haftbefehl gegen den 39-Jährigen. Foto: Instagram/culumnermin

Vier Monate ist es her, dass mit Nermin Culum einer der Köpfe der United Tribuns an der Grenze zu Kroatien festgenommen wurde. Doch was passiert nun mit ihm?

Villingen-Schwenningen - Es war der Auftakt zu einer Reihe von Polizeiaktionen gegen die United Tribuns und deren Umfeld – die Festnahme von Nermin Culum, Bruder des VS-Rotlichtkönigs Boki und Führungsfigur der kriminellen Gruppierung.

 

Im August klickten die Handschellen. Ausgangspunkt war ein internationaler Haftbefehl der Schweizer Behörden, genauer gesagt der Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, vom 18. August – offenbar wegen des Verdachts der internationalen Prostitution und des Menschenhandels.

13 Jahre Flucht beendet

Als er als Beifahrer eines Land Rovers am Grenzübergang Hrvatska Dubica – etwa eine Stunde von seinem Wohnort in Sanski Most entfernt – die Grenze von Bosnien-Herzegowina nach Kroatien überqueren wollte, war die 13 Jahre dauernde Flucht vor den Behörden in Europa beendet.

Der 39-Jährige wurde anschließend in das Bezirksgericht in Sisak (südöstlich von Zagreb) gebracht. Auslieferungshaft. Dass diese durchaus länger gehen kann, weil eine Auslieferung an zahlreiche Bedingungen geknüpft ist, war unserer Redaktion einen Monat nach der Festnahme erläutert worden (siehe Info).

Behörden geben sich bedeckt

Doch was hat sich seit der Festnahme im August in der Angelegenheit getan – ist Nermin Culum mittlerweile in die Schweiz überstellt worden? Die Behörden im Kanton Aargau geben sich bedeckt.

Auf Anfrage unserer Redaktion erklärt Adrian Schuler, Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons, dass "keine Details bekanntgegeben werden dürfen". Das hänge mit dem "nach wie vor laufenden Verfahren sowie dem Verweis auf das Untersuchungs-Geheimnis" zusammen.

Laufende Untersuchung der Staatsanwaltschaft

Der Grund ist, dass die Schweiz die derzeit laufenden Ermittlungen nicht gefährden möchte – vermutlich auch, weil beispielsweise mit Boki ein mutmaßlicher, weiterer Drahtzieher der Machenschaften im schmutzigen Prostitutions-Geschäft, noch auf freiem Fuß ist.

Schuler: "Alle Erkenntnisse, die die Staatsanwaltschaft aus einer laufenden Untersuchung heraus gewinnt, können für die Beweisführung von Bedeutung sein, weshalb wir die Medien und die Öffentlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt nicht an diesen Erkenntnissen teilhaben lassen können." Unklar ist deshalb, ob Nermin Culum weiterhin auf seine Auslieferung wartet oder ihm schon bald der Prozess droht.

Auffällig ist lediglich, dass Boki sich derzeit wieder verstärkt auf seinem Instagram-Account präsentiert – auf alten Bildern auch gemeinsam mit seinem Bruder. Erinnerungen an gemeinsame Zeiten auf freiem Fuß – die es so wohl auch allzu bald nicht mehr geben wird. Still ist es hingegen logischerweise bei Nermin Culum. Der letzte Gruß aus der Freiheit von einem kroatischen Strand wurde am 18. August gepostet, sechs Tage bevor die Handschellen klickten.

Info: Auslieferung

Die Auslieferung, also die "zwangsweise Übergabe einer gesuchten Person" zum Zweck der Strafverfolgung oder der Strafvollstreckung, ist an viele Voraussetzungen geknüpft. Wird die Person im Ausland verhaftet, kann um ihre Auslieferung ersucht werden, damit die Strafuntersuchung zu Ende geführt werden kann und sich die Person vor Gericht für ihre Delikte verantworten muss. Trotz internationaler Zusammenarbeit aber richtet sich das Auslieferungsverfahren im Ausland nach dem jeweiligen Landesrecht.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Schwere des Delikts. Das Europäische Auslieferungsübereinkommen sieht beispielsweise eine Auslieferung dann vor, wenn die Tat mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Freiheitsentzug bedroht ist. Zudem muss die Handlung des Täters in beiden Staaten strafbar sein. Wird ein Straftäter gleich von verschiedenen Staaten gesucht, kann die Auslieferung an alle Staaten bewilligt werden.