Diese Zettel landeten in zahlreichen Briefkästen. Foto: Klormann

Wer an diesem Dienstag, 25. März, etwas vor die Tür stellt, macht sich unter Umständen selbst strafbar. Denn die Sammlung, zu der per Handzettel im Briefkasten mindestens auf dem Wimberg aufgerufen wurde, ist illegal. Und das Sammelgut kann es auch sein.

Um Haus und Hof endlich mal wieder gründlich zu entrümpeln, klingt dieser Aufruf verlockend: „Wir möchten Sie darüber informieren, dass eine ungarische Familie eine Sammlung organiziert. Wir nehmen alles was sie nicht brauchen. Wir transportieren Ihr Auto kostenlos, das außer Verkehr gesetzt wurde!!!“

 

Diese Nachricht, Rechtschreibfehler inklusive, steht auf kleinen weißen Handzetteln zu lesen, die dieser Tage in zahlreichen Briefkästen landeten, mindestens auf dem Wimberg.

Scheinbar praktisch daran: Die Sammler wollen offenbar alles. „Bedwasche“, „Rasenmaher mit Buldog“, „Kettensagen“, „Kabelstück“, „Maschine kleine grösse“, „Komputer maschine“ und vieles mehr wird aufgelistet. Einiges davon, etwa Laptop oder „Foto Apparat“, dürfe demnach auch defekt sein.

Der Haken an der Sache: Das Ganze ist illegal. Denn per Gesetz müssen Sammlungen dieser Art beim Landratsamt Calw angemeldet werden.

Ziemlich alte Masche

Geschieht das nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Und – im Fall der „ungarischen Familie“ – zudem um eine ziemlich alte Masche, die landauf, landab immer mal wieder für Aufmerksamkeit und Schlagzeilen sorgt.

Auch unsere Redaktion berichtete in den vergangenen Jahren wiederholt über das Phänomen, das regelmäßig an verschiedenen Orten aufschlägt.

Eine Nachfrage beim Landratsamt Calw bringt entsprechend eine wenig überraschende Erkenntnis zutage: Weder die nun angekündigte, „noch die Sammlungen im Landkreis in der Vergangenheit“ wurden angemeldet, berichtet Sprecherin Mara Müssle nach Rücksprache mit der Fachabteilung Umwelt- und Arbeitsschutz. „Somit werden die Sammlungen illegal durchgeführt.“

Doch was ist eigentlich das Problem daran?

Das schlüsselt unter anderem eine Mitteilung des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Calw aus dem Jahr 2019 auf, die auf der Internetseite des Calwer Landratsamts zu finden ist. „Man mag zunächst amüsiert auf die teils in fehlerhaftem Deutsch aufgelisteten Gegenstände reagieren“, heißt es darin. „Allerdings werden neben harmlosen Gegenständen auch gefährliche Abfälle wie beispielsweise Altautos oder defekte Elektrogeräte gesammelt.“

Anmeldung erforderlich

Abfälle aus privaten Haushalten seien jedoch grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, im Kreis Calw also dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Calw, zu überlassen.

Ausnahmen könne es für unvermischte und ungefährliche Abfälle geben, die über Sammlungen verwertet werden (etwa Altpapiersammlungen eines Vereins). Um überprüfen zu können, ob das dabei gesammelte Gut „auch ordnungsgemäß und schadlos verwertet wird“, ist jedoch zunächst eine Anmeldung einer solchen Sammlung erforderlich.

Geschehe das nicht, so lehre die Erfahrung, würden bei dubiosen Sammlungen wie der vorliegenden oft nur ein Teil der nach draußen gestellten Gegenstände mitgenommen; der Rest bleibe stehen oder werde gar in der Natur entsorgt.

Die Behörden appellieren daher stets, sich an solchen Sammlungen nicht zu beteiligen. Das ist bereits aus Gründen des Selbstschutzes empfehlenswert.

Denn auch, wer nur etwas vor die Tür stellt, kann sich unter Umständen strafbar machen. Handelt es sich um defekte oder kaputte, möglicherweise sogar gefährliche Gegenstände, kann schnell von illegaler Abfallbeseitigung auszugehen sein und ein Bußgeld drohen.