Die Mitglieder des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr stimmen am Montag über höhere Entschädigungen ab.
Wenn die 23 Mitglieder des Zweckverbands Industrie- und Gewerbepark Raum Lahr am Montag im Rathaus II zusammenkommen, steht ein Beschluss an, der sich direkt auf ihre Geldbeutel auswirken wird: Der Verband sieht vor, das Sitzungsgeld von 40 auf 45 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen die hauptamtlich tätigen Mitglieder – das sind unter anderem die Bürgermeister Dietmar Benz (Mahlberg), Matthias Gutbrod (Kippenheim), Marco Gutmann (Schwanau), Kai-Achim Klare (Rust), Matthias Litterst (Schuttertal), Bruno Metz (Ettenheim), Alexander Schröder (Meißenheim), Pascal Weber (Ringsheim) und Erik Weide (Friesenheim) – wieder entschädigt werden.
Hintergrund ist laut Beschlussvorlage, dass sich die Finanzsituation des Zweckverbands seit 2007, als die hauptamtlichen Mitglieder beschlossen hatten, auf Entschädigung zu verzichten, „gut entwickelt hat“. 2025 sind drei öffentliche Sitzungen angesetzt.
Darüber hinaus soll der stellvertretende Vorsitzende – Erik Weide, so er denn am Montag wiedergewählt wird – eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 Euro erhalten. Der Grund: Die erforderliche Einbindung und die Terminfülle, heißt es, seien in den vergangenen Jahren durch die Entwicklung des Areals deutlich angestiegen. Bislang erhält lediglich der Verbandsvorsitzende, Lahrs OB Markus Ibert, eine monatliche Entschädigung – und zwar von 100 Euro.
Information über PFAS in Kürzell
Auf der Tagesordnung steht darüber hinaus eine Information über die Lage in Kürzell. Dort ist das Grundwasser mit per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (kurz: PFAS) belastet (wir berichteten). Die Verunreinigung ging von der ehemaligen kanadischen Flughafenfeuerwache auf dem Zweckverbandsareal aus. In Kürzell herrscht seitdem einige Unsicherheit, auch wenn das Trinkwasser im Leitungsnetz, wie mehrfach betont wurde, nicht belastet ist.
Laut Vorlage ist die Gemeinde Meißenheim im Juni an den Zweckverband herangetreten und hat um eine Stellungnahme für einen möglichen Schadensersatz gebeten. Die Verwaltung des Zweckverbands hat deswegen eine rechtliche Prüfung beantragt.