Für einige Untersuchungen beim Arzt muss extra gezahlt werden. Wie kommen diese Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bei den Patienten an? Und welchen medizinischen Nutzen haben diese überhaupt? Das sagt der neue IGeL-Report 2023.
Die Patientin ist irritiert: Bei ihrem Besuch beim Frauenarzt im März wurde sie von den Mitarbeitern der Praxis zur Ultraschalluntersuchung ihrer Eierstöcke gebeten – eine typische individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL genannt: „Ohne das Arztgespräch abzuwarten, und damit die medizinische Notwendigkeit, wurde mir das Formular zur Unterschrift und damit die Einwilligung der Kostenübernahme vorgelegt“, berichtet sie auf dem Internetportal „IGeL-Ärger“ der Verbraucherzentralen, auf dem sich Patienten über zweifelhafte oder zu Unrecht abgerechnete Privatzahlerleistungen beschweren können. „Ich habe die Unterschrift verweigert, weil ich erst das Gespräch mit der Ärztin abwarten wollte.“
So viel Aufgeklärtheit zeigen allerdings nur wenige Patientinnen und Patienten, wie der Medizinische Dienst Bund (MDB) nun mitteilt: „Vor allem jüngere Versicherte stehen den Selbstzahlerleistungen weniger kritisch gegenüber und empfinden sie als wichtig für den Erhalt der Gesundheit“, berichtet Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des MDB bei der Vorstellung des aktuellen IGeL-Reports 2023. Die Daten für den Report ergeben sich aus den Auswertungen des sogenannten „Igel-Monitors“ – einem Portal des MDBs, das seit 2012 über die Nutzen und Risiken solcher Behandlungen aufklären will. Regelmäßig werden dazu auch Patienten befragt – in diesem Jahr waren es knapp 6000 Versicherte im Alter von 20 bis 69 Jahren. Das Fazit des Reports: Für den Verkauf von Selbstzahlerleistungen gelten verbindliche Regeln wie etwa eine gründliche Aufklärung über den Schaden und Nutzen der Behandlung. Überdies darf kein Druck aufgebaut werden. Vor allem Letzteres wurde von Versicherten allerdings beklagt.
Welche IGeL gibt es?
Der größte Teil der in der Praxis durchgeführten IGeL sind Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchungen. Manche dieser Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur in bestimmten Risikofällen oder bei begründetem Krankheitsverdacht. Es gibt auch Leistungen, die auf Wunsch des Patienten erfolgen, ohne dass sie medizinisch notwendig sind – etwa sportmedizinische Untersuchungen oder Reiseimpfungen. Der IGeL-Monitor hat 55 dieser Gesundheitsleistungen bewertet, 53 Leistungen schließen mit „tendenziell negativ“, „negativ“ oder „unklar“ ab. Für den Nutzen gibt es meistens keine ausreichende Evidenz. Lediglich zwei Selbstzahlerleistungen schneiden mit „tendenziell positiv“ ab: Nämlich die Akupunktur zur Migräneprophylaxe und die Lichttherapie bei Winterdepression.
Wie beliebt sind IGeL bei Patienten?
Wurden vor einigen Jahren IGeL vor allem an Versicherte ab 50 Jahren verkauft, gibt es inzwischen eine gestiegene Nachfrage insbesondere bei jüngeren Patienten. So gaben 73 Prozent der 20- bis 39-Jährigen an, IGeL zu kennen. Jeder Zweite schätzt dabei die Leistungen als wichtig für den Erhalt der Gesundheit ein – und gibt dafür Geld aus: So werden häufig Pauschal- und Kombiangebote der Praxen genutzt, bei denen mehrere Leistungen zu einem vergünstigten Paketpreis angeboten werden. So gibt es etwa einen Nierencheck, der Blut- und Ultraschalluntersuchungen vergünstigt anbietet. Typisch sind auch zusätzliche Ultraschalluntersuchungen für Schwangere. Das sieht MDB-Vorstandschef Gronemeyer kritisch: „Es gilt, diese Altersgruppe zielgenauer über den Nutzen und Schaden von IGeLn zu informieren.“
Wie sinnvoll sind IGeL bei Post- oder Long-Covid?
Bislang wurden vom MDB zwei Therapieangebote bewertet, die Symptome wie Erschöpfung, Kurzatmigkeit und Einschränkungen der Konzentrationsfähigkeit lindern sollen: die sogenannte H.E.L.P.-Apherese, auch Blutwäsche genannt, und die Hyperbare Sauerstofftherapie. „Bei beiden ist der Nutzen unklar“, sagt Michaela Eikermann, Bereichsleiterin Evidenzbasierte Medizin beim MDB. Denn zur Blutwäsche konnten in den medizinischen Datenbanken keine Studien gefunden werden. „Zur Hyperbaren Sauerstofftherapie gibt es zwar eine Studie, aus der aber keine Nutzen abgeleitet werden konnte.“ Daher lautet die klare Empfehlung des MDB diese Therapien nur im Rahmen von Studien anzubieten. Das entspricht auch den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften.
Von welchen IGeLn wird abgeraten?
Dass der Ultraschall zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter immer noch in vielen Frauenarztpraxen angeboten wird – obwohl selbst gynäkolgische Fachgesellschaften diese ablehnen, ärgert MDB-Chef Gronemeyer: „Die Studienlage beweist, dass die Untersuchung als Früherkennung keinen Nutzen hat, sie kann aber definitiv schaden.“ Hier werden die Patientensicherheit nicht mehr ernst genommen, stattdessen entstehe der Eindruck, dass mit den Patientinnen Kasse gemacht werde.
Wie verhalten sich Patienten richtig?
„IGeL sind niemals dringend“, warnen die Verbraucherzentralen als auch der MDB. Daher sollten sich Patienten erst einmal umfassend über die geplante Gesundheitsleistung informieren. Vor allem die Konsequenzen falscher oder unnötiger Befunde – weitere Untersuchungen bis hin zu Operationen – sind nicht zu unterschätzen und können belastend sein. In erster Linie sollte dies über den behandelnden Arzt geschehen, der aufklären sollte, wie groß der zusätzliche Nutzen gegenüber der Kassenleistung ist.
Was sind IGeL und wo können sich Patienten unabhängig informieren?
Bewertung
Als individuelle Gesundheitsleistungen werden Untersuchungen oder Therapien bezeichnet, die der Patient selbst bezahlen muss. Sie sind im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht enthalten. Leistungen werden in den Katalog erst aufgenommen, wenn eine Untersuchungs- oder Behandlungsmethode vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) als medizinisch notwendig bewertet worden ist. Der Ausschuss prüft mithilfe wissenschaftlicher Studien, ob die Maßnahme einen diagnostischen und medizinischen Nutzen hat. Das ist bei IGeL häufig nicht der Fall.
Aufklärung
Der IGeL-Monitor (Igelmonitor.de) liefert Hinweise zum Nutzen und Risiken ausgewählter Gesundheitsleistungen. Das Internetportal wird vom Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes betrieben. Zudem haben die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zusammen mit dem Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin Checklisten erarbeitet (https://www.patienten-information.de/checklisten/igel-checkliste). Manches Mal kann es auch hilfreich sein, eine Zweitmeinung einzuholen.