Jetskis auf dem Rhein bei Ichenheim? Die Verwaltung hält dagegen und will dies verhindern. Symbolfoto: Pfeil Foto: Lahrer Zeitung

Wassersport: Verwaltung will Antrag ablehnen / Erhöhte Verkehrsbelastung und Lärm werden erwartet

Was für die Einen großen Spaß auf dem Wasser bedeutet, sieht die Ichenheimer Verwaltung eher kritisch. Ihnen liegt ein Antrag für einen Jetski-Stützpunkt am Rhein vor. Die Entscheidung darüber wird am Mittwoch, 14. April, gefällt.

Ichenheim - Der Ichenheimer Ortschaftsrat hat am 15. März eine E-Mail mit einem Antrag erhalten, einen Jetski-Stützpunkt bei Ichenheim am Rhein einrichten zu dürfen. "Vorausgeschickt sei, dass es sich bei der Bootsrampe nicht um Gelände der Gemeinde Neuried handelt, insofern wäre das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt wohl zuständig", heißt es in der Beratungsvorlage für die kommende Ortschaftsratssitzung.

Gleichwohl sei der Neurieder Ortsteil Ichenheim insofern betroffen, als dadurch sowohl die Verkehrsbelastung als auch der Lärm innerhalb des Erholungsgebietes und der Naturlandschaft am Rhein insbesondere an warmen Sommertagen noch zunehmen würde.

Strecke wurde in den Jahren 1997 und 1998 bereits ausgewiesen

Die Wassermotorradstrecke auf dem Rhein wurde in den Jahren 1997 und 1998 ausgewiesen. "Die Gemeinde beziehungsweise der Ortschaftsrat wurde seinerzeit zwar angehört, sie hatten jedoch keine rechtliche Möglichkeit, diese Ausweisung damals zu verhindern", heißt es weiter. Inzwischen wurden direkt angrenzend an diese Strecke sowohl ein FFH-Gebiet als auch ein Vogelschutzgebiet ausgewiesen.

Eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung habe damals nicht stattgefunden, weil diese Gebiete seinerzeit noch nicht als solche benannt waren, "sollte aber eigentlich nachgeholt werden". Zuständig dafür ist die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis, welche allerdings derzeit dafür keine Notwendigkeit sieht.

In einem Schreiben erklärt sie: "Die Jetski-Strecke auf dem Rhein bei Meißenheim/Ichenheim bestand bereits vor der Ausweisung des FFH-Gebiets ›Rheinniederung von Wittenweier bis Kehl‹ und vor der Ausweisung des Vogelschutzgebiets ›Rheinniederung Nonnenweier bis Kehl‹.

Wir gehen nicht davon aus, dass sich die Auswirkungen der Jetski-Strecke auf die Natura 2000-Gebiete seit deren Ausweisung wesentlich geändert haben. Eine nachträgliche Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für de bestehende Strecke halten wir daher aus naturschutzrechtlicher Sicht nicht für geboten."

Landratsamt sieht keine Notwendigkeit für nachträgliche Prüfung

Gleiche Argumente bringt auch das Regierungspräsidium Freiburg in einem Schrieben an die Gemeinde an und fügt hinzu: "Hinsichtlich des französischen Naturschutzgebietes ›Réserve naturelle de la forêt d’Erstein‹ können wir keine Aussagen machen. Hier bitten wir Sie, sich direkt mit den französischen Behörden in Verbindung zu setzen."

"Es sollte wenigstens eine Mehrbelastung gegenüber dem jetzigen Zustand vermieden werden", heißt es in der Beratungsvorlage der Ichenheimer Verwaltung, die sich deutlich dagegen ausspricht, dem Antrag zuzustimmen.

Darüber hinaus spricht sich die Verwaltung dafür aus, dass der von den zuständigen Behörden ausgewiesene Bereich zwischen Rheinkilometer 275 und 276,8 als Wassermotorradstrecke aus Naturschutzgründen aberkannt wird. Darüber beraten wird am Mittwoch, 14. April, ab 19.30 Uhr in der Langenrothalle.

Das Natura 2000-Gebiet "Rheinniederung Wittenweier bis Kehl" umfasst das 3885 Hektar große FFH-Gebiet "Rheinniederung Wittenweier bis Kehl" und das 3901 Hektar große Vogelschutzgebiet "Rheinniederung Nonnenweier bis Kehl". Die beiden fast deckungsgleichen Gebiete erstrecken sich über die fünf Gemeinden Kehl, Meißenheim, Willstätt, Schwanau und Neuried.