Der Friesenheimer Rat hat mehrheitlich einer Erhöhung der Hundesteuer zugestimmt.
Drei Gegenstimmen, eine Enthaltung – am Ende hat sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Erhöhung der Hundesteuer ausgesprochen. Ab dem 1. Januar 2026 tritt demnach die neue Satzung zur Änderung über die Erhebung der Hundesteuer in Kraft. Jeder erste Hund kostet 99 Euro (bisher 90 Euro), jeder zweite und weitere Hund 198 Euro (bisher 180 Euro). Jeder Kampfhund und gefährlicher Hund wird mit 948 Euro veranschlagt und jeder zweite und weitere mit 1896 Euro. Jeder Zwinger kostet 297 Euro (bisher 225 Euro) und jeder zusätzliche Zwinger mit je fünf Hunden weitere 297 Euro.
Rat lehnt aus moralischen Gründen Erhöhung ab
„Auch wenn ich von einigen Kollegen für die ablehnende Haltung bei der Erhöhung der Hundesteuer belächelt wurde, stehe ich voll und ganz hinter der Entscheidung des Ortschaftsrates von Schuttern, der die Erhöhung abgelehnt hat“, erklärte Jürgen Silberer (CDU). Und aus moralischen Gründen lehne er eine massive Erhöhung der Zwingersteuer von 225 Euro auf 297 Euro ab. Im Zeitraum von drei Jahren sei diese Erhöhung zu massiv. Silberer plädierte dafür, ein sozial verträgliches Zeichen zu setzen und die Zwingersteuer, gemessen an der Erhöhung der Hundesteuer, ebenfalls um zehn Prozent zu erhöhen.
Schützenhilfe erfuhr Silberer von Charlotte Schubnell (CDU), die betonte: „Die Erhöhung der Zwingersteuer sticht schon ins Auge.“ Von 51 Kommunen im Ortenaukreis erheben nur wenige die Zwingersteuer. Ausgerechnet in Friesenheim, wo ein Hundesportverein ansässig ist, müsse diese Erhöhung kommen. Das sei nicht angemessen. Vielleicht mag für den ein oder anderen ein Hund eher ein Störfaktor sein, so Schubnell. Nicht zu unterschätzen sei die körperliche und seelische Funktion, die ein Hund auf seinen Besitzer habe.
Zwingersteuer wird lange diskutiert
Der Betrag für die Zwingersteuer errechnet sich aus der Summe des Betrags für den Ersthund und den Zweithund. Der Ersthund kostet künftig 99 Euro und der Zweithund und jeder weitere Hund wird 198 Euro kosten. Die Summe macht 297 Euro für die Zwingersteuer. So sei das bei vielen Gemeinden, erklärte Rechnungsamtsleiter Joachim Wagner. Schubnell warf ein: „Einige Gemeinden, darunter auch Lahr und Schwanau, erheben überhaupt keine Zwingersteuer.“ Judith Janus (FW) erklärte: „Den Betrag für die Hundesteuer für den Ersthund finde ich in Ordnung, dass aber jeder Zweithund das Doppelte kosten soll, halte ich für überzogen. Die Erhöhung der Zwingersteuer ebenfalls.“