Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung den Erlass einer neuen Satzung für die Hundesteuer – so lauten in St. Georgen die neuen Gebührensätze.
15 Jahre lang hatte die aktuelle Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Bergstadt Bestand. Nun müssen sich Hundebesitzer an einige Änderungen – vor allem an höhere Tarife für ihre geliebten Vierbeiner – gewöhnen.
Der Gemeinderat beschloss in jüngster Sitzung den Erlass einer neuen Satzung. Laut Sitzungsvorlage orientieren sich die neuen Tarife – die Hundesteuer ist eine sogenannte Aufwandsteuer mit Lenkungswirkung – an den Personalkosten, die als „Aufwand“ gelten. Diese sind seit 2011 um über 30 Prozent gestiegen.
Aber wo ist die genannte „Lenkungswirkung“? Sie besteht, so wird erläutert, in der neu eingerichteten Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim, die für ein Jahr gilt. Dadurch erhofft sich die Stadt eine dringend erforderliche Entlastung der Tierheime, die seit Jahren am Limit ihrer Unterbringungsmöglichkeiten sind.
Steuer ist pro Kalenderjahr fällig
Derzeit sind in der Bergstadt 527 Ersthunde, 57 Zweithunde, 35 sogenannte ermäßigte Hunde sowie ein Hundezwinger gemeldet. Die Steuer ist jeweils pro Kalenderjahr fällig. Künftig steigt sie laut Vorlage für das erste Tier von bisher 96 auf neu 120 Euro. Für den zweiten und jeden weiteren Hund verdoppelt sich die Steuer auf dann 240 Euro.
Kampfhunde, von denen es demnach in St.Georgen fünf Exemplare gibt, wurden bislang nicht extra besteuert. Hier sind künftig für jedes Tier 700 Euro zu berappen.
Welcher Hund gilt überhaupt als Kampfhund? Das ist in der neuen Satzung klar geregelt. Demnach gelten als Kampfhunde „Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale oder auf Grund besonderer Veranlagung oder Erziehung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit auszugehen ist, so dass eine Gefahr für Leben und Gesundheit für Menschen oder Tieren besteht.“ In der Satzung genannt werden insbesondere American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, weitere Rassen sowie Kreuzungen.
Steuer für Hundezwinger angepasst
Auch die Steuer für Hundezwinger wurde angepasst. Steuerbefreiungen gibt es für Hunde, die dem Schutz und der Hilfe bedürftiger Personen dienen sowie für ausgewiesene Rettungshunde.
In der folgenden Aussprache verlas Lothar Schwarz (Initiative für St. Georgen) eine Erklärung, in der er sich gegen die Neuordnung der Satzung wandte: „Hunde sind oft kein Luxusgut.“
Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die neue Hundesatzung. Laut Sitzungsvorlage erhofft sich die Verwaltung dadurch Mehreinnahmen von rund 19 000 Euro in 2026.