Kampfhunde werden, unabhängig von ihrem Wesen, steuerlich höher eingestuft, sagt ein Leser aus Rangendingen. (Symbolbild) Foto: lutz/pixabay

Die Hundesteuer in Rangendingen steigt und sorgt für viele Diskussionen. Auch unser Leser Famiano Pfister aus Rangendingen ärgert sich. Und das aus einem bestimmten Grund.

Die Gemeinde Rangendingen hat kürzlich die Hundesteuer deutlich erhöht, insbesondere für sogenannte Kampfhunde. Begründet wird dies damit, dass von diesen Hunden ein erhöhtes Gefahrenpotenzial ausgehen könne und die Steuer auch eine Lenkungswirkung haben soll.​

 

Was mich dabei irritiert: Unser Hund lebt seit neun Jahren völlig beanstandungsfrei bei uns in der Familie. In dieser Zeit gab es keinen einzigen Vorfall. Im Gegenteil – er hat einen Wesenstest bestanden und nach behördlicher Prüfung sogar eine schriftliche Leinenbefreiung erhalten. Das bedeutet, dass mehrere zuständige Stellen unseren Hund als zuverlässig, gut erzogen und ungefährlich bewertet haben.​ Trotzdem wird derselbe Hund steuerlich weiterhin pauschal als „Kampfhund“ behandelt und entsprechend hoch besteuert.​

Steuerlich gleich wie unüberprüft

Für uns wirkt das widersprüchlich: Einerseits bestätigt die Behörde, dass von unserem Hund keine besondere Gefahr ausgeht, andererseits wird er steuerlich weiterhin genauso behandelt wie Hunde, deren Verhalten nie überprüft wurde.

​Vielleicht wäre es sinnvoll, in der Gemeinde darüber zu diskutieren, ob bei nachweislich unauffälligen Hunden eine differenziertere Betrachtung möglich sein sollte.

Famiano Pfister, Rangendingen

Schreiben Sie uns: leserbriefe@schwarzwaelder-bote.de. Mit der Übersendung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihr Leserbrief in der Printausgabe, im E-Paper sowie im Onlinedienst des Schwarzwälder Boten veröffentlicht wird. Wir behalten uns Kürzungen vor. Leserbriefe entsprechen nicht notwendig der Meinung der Redaktion.