Das Halten von Hunden wird in Nusplingen teurer. Foto: Frank Molter/dpa

Die Nusplinger müssen ab Januar für ihre Vierbeiner tiefer in die Tasche greifen. Das beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Die Satzung tritt im Januar in Kraft.

Wie Kämmerer Thomas Kech erläuterte, wurde die Hundesteuer zuletzt zum 1. Januar 2018 festgesetzt. Daher biete sich jetzt an, den Betrag zu überprüfen. Im Vergleich mit Nachbargemeinden liege Nusplingen derzeit ähnlich. Die Hundesteuer, so erklärte Bürgermeister Jörg Alisch, sei eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der kein bestimmte Leistung gegenüberstehe und die zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet werde.

 

Derzeit werden in der Gemeinde Nusplingen 105 Hunde gehalten. Kampfhunde und Zuchtzwingerhaltungen sind nicht gemeldet. Vor acht Jahren – zum Zeitpunkt der jüngsten Satzungsänderung – waren es 114 Hunde.

Momentan bezahlen Hundehalter für den Ersthund jährlich 84 Euro, für den Zweithund 168 Euro. Für Kampfhunde werden jährlich 780 Euro fällig, für Zwingerhaltung 168 Euro.

Kämmerer Kech führte aus, dass die Verwaltung für den Ersthund eine Erhöhung von zwei Euro pro Monat, für den Zweithund von vier Euro pro Monat vorschlägt. Kampfhunde- und Zwingerhaltung sollten demnach auf 1080 und 216 Euro angehoben werden.

Gemeinderat spricht sich für eine moderate Erhöhung aus

Die Gemeinderäte zeigten sich skeptisch. Margit Öffinger stellte klar: „Ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Erhöhung der Steuer, aber so viel auf einmal muss es auch nicht sein.“ Ihr Ratskollege Peter Reiser stimmte ihr zu. „Wir müssen schauen, dass ein bisschen was ins Kässle kommt, aber der Verwaltungsvorschlag ist mir zu hoch.“ Reiser sprach sich dafür aus, die Hundesteuer moderat um einen Euro pro Monat für den Ersthund und um zwei Euro pro Monat für den Zweithund zu erhöhen. Hans Hager fügte hinzu, eine Erhöhung sei sinnvoll, aber das Ganze solle ja auch nicht überlenkt werden.

Das Gremium sprach sich daher bei einer Enthaltung dafür aus, die Hundesteuer für den Ersthund festzulegen auf 96 Euro pro Jahr, für Zweithunde auf 192 Euro pro Jahr. Für Kampfhunde werde der zehnfache Betrag des Ersthunds, also 960 Euro jährlich fällig, für Zuchtzwingerhaltungen beträgt die neue Hundesteuer jährlich 192 Euro. Die neue Hundesteuersatzung tritt ab 1. Januar in Kraft.