Ein erhöhter Steuersatz für gefährliche Hunde und für als Kampfhunde eingestufte Vierbeiner wird zum 1. Januar in Müllheim eingeführt.
Der künftige Steuersatz beträgt für solche Hunde 960 Euro und für jeden weiteren Hund dieser Kategorie sogar 1920 Euro im Jahr.
Dass die Stadt Müllheim nun dem Vorbild anderer Kommunen gefolgt ist, hängt mit einem aktuellen Fall zusammen, bei dem eine 77-jährige Frau in Vögisheim von einem Bullterrier-Mix laut Polizei mehrfach ins Gesicht gebissen wurde. Die Frau musste mit erheblichen Verletzungen vom Rettungsdienst in eine Spezialklinik gebracht werden, teilte die Polizei damals mit. Diese untersucht nun, ob dieser Hund einen Maulkorb hätte tragen müssen und unter die Kampfhundeverordnung fällt.
Steuer soll abschrecken
„Solche Hunde wollen wir nicht im öffentlichen Bereich haben“, betonte Bürgermeister Martin Löffler im Gemeinderat. Mit dem hohen Steuersatz hofft die Stadt, die Anzahl solcher gefährlichen Hunde und als Kampfhunde eingestufte Tiere deutlich über die abschreckend hohe Steuer zu begrenzen.
Umgehen können die Halter dieser Hunde weitreichende Einschränkungen nur über einen Wesenstest, der von offiziellen Stellen abgenommen wird.
Zwölf Kampfhunde bekannt
„Im Moment sind im Stadtgebiet etwa zwölf Kampfhunde bekannt“, sagte Löffler weiter. Er rechnet damit, dass mit der Veröffentlichung der erhöhten Hundesteuer auch die Zahl der gemeldeten Hunde ansteigen werde. Dazu können Passanten, Nachbarn und von Attacken geplagte Personen beitragen, erklärte der Bürgermeister. Entsprechende Meldungen nähme etwa die Ortspolizeibehörde entgegen, hieß es auf Nachfrage aus dem Rat.
Bürgermeister Löffler machte deutlich, dass es um weit mehr als die sogenannten Listen-Hunde geht, die als Kampfhunde bereits aufgrund ihrer Rasse oder rassetypischen Eigenschaften bei Mischlingen bereits erfasst seien. Die Steuererhöhung betrifft auch durchaus auf den ersten Blick eher harmlos geltende Hunde, die durch ihr gefährliches übergriffiges Verhalten oder gar Beißattacken auffallen.
Auch Mischlinge können betroffen sein
Mischlingshunde können aufgrund ihres verdächtig ähnlichen Aussehens zu einem DNA-Test verpflichtet werden, um Rassenmerkmale von Kampfhunden zu überprüfen. Auffällige Hunde, die den verpflichtenden Wesenstest nicht bestehen, werden ebenfalls mit dem neuen Steuersatz belegt.
Für unauffällige Hunde, die weder aufgefallen sind noch den genannten Rassen und Kreuzungen angehören, bleibt es bei den bisherigen Steuersätzen. So gilt für den ersten Hund ein Steuersatz von 120 Euro, für jeden weiteren Hund wird ein Betrag von 240 Euro pro Jahr fällig.
Um diese Hunde(rassen) geht es
Die Hundesteuersatzung der Stadt
führt konkrete Rassen und entsprechende Kreuzungen auf. Auf der Liste stehen American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Fila Brasiliano, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu. Hinzu kommen auffällige Hunde, die bissig reagieren oder in aggressiver oder gefahrdrohender Weise auf andere Tiere und Menschen losgehen. Das betrifft nach der Hundesteuersatzung auch Hunde, die zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wildtieren, Vieh und andere Tierarten neigen.