Deutlich höhere Steuersätze gelten ab 1. Januar. Geplant ist ein Plus von 127 000 Euro. Das finden nicht alle Donaueschinger Gemeinderäte richtig.
Hundehalter in Donaueschingen müssen tiefer in die Tasche greifen. Die Stadt erhöht die Hundesteuer. Das hat der Gemeinderat am Dienstag beschlossen.
Ab 2025 steigen die Steuersätze für den Ersthund von aktuell 108 auf 144 Euro. Jeder weitere Hund wird mit 288 Euro zu Buche schlagen. Bisher lag der Satz bei 216 Euro. Kampfhunde, deren Rassen in der geänderten Satzung benannt sind, werden mit 900 Euro jährlich besteuert, bisher 600 Euro. Erhoben wird auch eine Zwingersteuer. Sie betrug bisher 216 Euro und steigt auf 360 Euro.
In Donaueschingen sind Stand September 2024 rund 1225 Hunde gemeldet. Die Erhöhung spült eine ordentliche Summe in die Stadtkasse. Insgesamt wird durch die neuen Steuersätze mit Erträgen in Höhe von 155 000 Euro jährlich gerechnet. Vergleichsdaten aus den Vorjahren gibt es nicht.
Externer Serviceanbieter übernimmt Kontrollen
Diesen Einnahmen stehen Ausgaben von jährlich 28 000 Euro entgegen. Möglicherweise erzielt die Stadt auch noch mehr Einnahmen. Weil es offenbar im Stadtgebiet auch nicht angemeldete Hunde gäbe und weil vermehrt immer wieder Probleme mit Hundehaltungen an die Verwaltung herangetragen würden, werde es in nächster Zeit zu vermehrten Kontrollen der Hundehaltungen kommen. Mit diesen Kontrollen wird ein externer Serviceanbieter beauftragt.
Befreiungen ausgeweitet
Ausgeweitet hat die Stadt die Befreiungen auf die Hundesteuer. Keine Steuer wird jetzt auch auf Vierbeiner erhoben, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen, Assistenzhunde oder Hunde, die landwirtschaftliche Anwesen bewachen. Zudem gilt die Befreiung für Jagdhunde.
Die Verwaltung schreibt zur Begründung: „Die Hundesteuer wird nicht nur wegen ihres finanziellen Ertrags, sondern in zulässiger Weise auch zu dem ordnungsbehördlichen Zweck der Eindämmung der Hundehaltung und der damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit (Verschmutzung von Gehwegen, Kinderspielplätzen, Parkanlagen und anderen öffentlichen Einrichtungen durch Hundekot, Gefährdung von Kindern, Fußgängern und Radfahrern usw.) erhoben. Mit einem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und gefährliche Hunde darf das Ziel verfolgt werden, die Haltung von diesen Hunden wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit einzudämmen.“
Kosten für Personal und Entsorgung
Die Kosten entstehen durch den Einsatz von Hundekotmüllbeuteln an mehr als 40 Standorten im Stadtgebiet, dazu kommen unter anderen Kosten für Personal, Fahrzeugeinsatz, Hygiene, Anschaffungen und Entsorgungen.
In der Diskussion im Rat wurde die drastische Erhöhung in Frage gestellt. Marcus Greiner, Fraktionssprecher der CDU, wies auf den „sozialen Aspekt der Hundehaltung vor allem bei älteren Menschen“ hin, für die eine so starke Erhöhung eine Belastung sein könnte. Roland Erndle von der FW/FDP sprach von einer „Profitsteuer“ und würde eine Erhöhung um 20 Prozent für angemessener halten. Auch sein Fraktionskollege Nico Reith würde eine geringere Erhöhung vorschlagen.
Michael Blaurock von Bündnis 90/Die Grünen plädierte neben der geringeren Erhöhung für den Ersthund, auch die für Zweithunde geringer anzusetzen. Jens Reinbolz, Sprecher der SPD, erklärte: „Wir unterstützen die vorgeschlagene geänderte Satzung.“
Keine Mehrheit für Anträge
Die Änderungsanträge auf eine geringere Erhöhung der Steuersätze erhielten keine Mehrheiten. Letztlich wurde die Satzung der Stadt Donaueschingen über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung) mit Mehrheit beschlossen. Die Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Vergleichsdaten
Die Beiträge
Die Gemeinden in Baden-Württemberg sind gemäß Paragraph 9 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben. Im Vorfeld der Sitzung hat die Stadtverwaltung Vergleichsdaten eingeholt. Die erhobene Hundesteuer bezieht sich jeweils auf den Ersthund: Bräunlingen (120 Euro), Hüfingen (125 Euro) Villingen-Schwenningen (132 Euro), Blumberg (130 Euro) oder Tuttlingen (120 Euro).