Die neue Hundesteuer trifft Benjamin Späth hart. Er muss für seinen „Buddy“ nun 900 Euro zahlen. Denn der Vierbeiner gilt auf einmal als Kampfhund.
Von heute auf morgen muss Benjamin Späth für seinen Vierbeiner einen ganz anderen Hundesteuersatz bezahlen. Nach der neuen Hundesteuerverordnung gilt sein Hund, ein American Staffordshire Terrier Mix, nun nämlich als gefährlicher Kampfhund. Demnach steigt die Steuer für Späth von zuvor 108 Euro auf ganze 900 Euro. Für Späth ist unverständlich, wie man seinen American-Staff-Mix-Rüden Buddy als gefährlich einstufen kann. „Das ist ein Familienhund“, sagt er. Der Rüde sei eine Mischung aus einem amerikanischen Staffordshire-Terrier und einem amerikanischen Bulldog.
Acht Jahre lang nicht als gefährlich eingestuft
Der Vierbeiner spiele oft mit den drei Kindern Späths. Laut ihm gehe auch in keiner Sekunde eine Gefahr von dem Hund aus. „Ich verstehe nicht, wie hier von Gefahr und Belästigung gesprochen werden kann.“ Der Rüde Buddy sei schon seit neun Jahren ein Familienmitglied der Späths. Acht Jahre lang wurde der Hund nicht als gefährlich eingestuft. Späth hatte sich nach eigenen Angaben mehrfach vom zuständigen Ordnungsamt zusichern lassen, dass sein Hund kein Kampfhund sei. Selbst die Maulkorbpflicht entfiel bei seinem Hund, weil es ein normaler Hund sei, so Benjamin Späth. Die Stadt Donaueschingen sieht das jedoch nun anders. Nach acht Jahren ändert diese ihre Ansicht, und plötzlich ist der Rüde als gefährlich einzustufen.
Späth geht zunächst von Fehler aus
Anfangs war sich Späth sicher, dass es sich lediglich um einen Fehler seitens der Stadt handeln musste. Er legte fristgerecht Widerspruch ein. Doch die Stadt habe ihm erklärt, dass sein Widerspruch keine Aussicht auf Erfolg habe.
„Das ist eine absolute Sauerei!“
Bevor aus dem Rathaus jedoch eine Antwort auf seinen Widerspruch kam, flatterte schon die erste Mahnung ein. Und eine Mahngebühr obendrauf. „Das ist eine absolute Sauerei“, sagt sich der Hundebesitzer. „Denen geht es bloß ums Geld“, echauffiert sich Späth über die Kommunikation mit der Stadt. Es gebe keine vernünftige Regelung. Das sei reine Abzocke. „Heutzutage sollte man es eigentlich besser wissen. Ob ein Hund aggressiv ist oder nicht, liegt nicht an der Rasse.“ Laut Späth habe die Stadt schlicht „keinen Bock auf die Hunde“. Seiner Meinung nach werden mit der neuen Satzung ehrliche Hundehalter bestraft. Die Gefahr von Rassenvertuschung würde laut Späth nun steigen. Die Erhöhung der Hundesteuer löst bei Donaueschinger Hundebesitzern gespaltene Meinungen aus. Die Stadt begründet die Besteuerung von Kampfhunden mit der neu beschlossenen Hundesteuersatzung. Hier heißt es im Wortlaut in Paragraf 6, Absatz 1: „Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale [...] von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.“
Stadt lehnt Wesensprüfung für Buddy ab
In der Hundesteuersatzung sei festgelegt, dass es sich immer dann um einen Kampfhund handelt, wenn der Hund der Rassen angehört, die in Paragraf 6, Absatz 2 der Satzung abschließend aufgezählt sind. Ein American-Staffordshire-Terrier ist in der Satzung als Kampfhund gelistet, somit gilt für Späth nun der Steuersatz für einen Kampfhund. Einen Wesenstest für Hunde lehnt die Stadt ebenfalls ab. „Wesensprüfungen ermöglichen nur eine Momentaufnahme vom Verhalten des überprüften Tieres in einer bestimmten Krisensituation“, erklärt Stadtsprecherin Beatrix Grüninger auf Nachfrage. Deshalb könne man aufgrund einer Wesensprüfung nicht die Gefährlichkeit eines Tieres ableiten, so Grüninger. Folglich sei es nach der Systematik der neuen Satzung festgelegt, dass die nach der Satzung eingestuften Kampfhunde steuerlich als Kampfhund einzustufen seien – auch mit bestandenem Wesenstest, erklärt Grüninger.
„Kein Hund kommt aggressiv auf die Welt“
Auch das Kreistierheim ist der Meinung, dass eine reine Besteuerung nach Auflistung der Rassen nicht zu rechtfertigen ist. Wenn die Eigenschaft des Kampfhundes im Wesenstest widerlegt wurde, sei eine generell erhöhte Steuer nicht zu rechtfertigen, sagt Tierheimleiterin Nadine Vögel. „Kein Hund kommt aggressiv auf die Welt“, so auch Hundehalter Benjamin Späth. Sein Vorschlag wäre ein Hundeführerschein. „Wenn man einen gefährlichen und schwer erziehbaren Hund halten möchte, muss man beweisen, dass man das Tier unter Kontrolle hat.“
Hundesteuersatzung
Kampfhund
Nach der neuen Hundesteuerverordnung beträgt die Steuer für den ersten Hund 144 Euro, jeder weitere Hund kostet 288 Euro im Jahr. Der erste Kampfhund wird mit 900 Euro jährlich besteuert, jeder weitere mit 1800 Euro. Von der Steuer befreit sind Assistenzhunde, Rettungshunde, Wachhunde, Jagdhunde, Hunde zum Schutz von Epileptikern und Diabetikern. Die Steuerbefreiung wird jedoch nur für den ersten Hund gewährt.