Hunde spielen bei einem Spaziergang angeleint miteinander. In Horb appelliert die Stadt an das Verantwortungsbewusstsein von Hundehaltern. (Symbolfoto) Foto: Stefan Sauer/dpa

Die Stadt Horb erinnert Hundebesitzer daran, ihre Tiere verantwortungsvoll zu halten. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen.

Hunde sind treue Begleiter, aber die Hundehaltung bringt auch Pflichten mit sich, die Hundehalterinnen und Hundehalter einhalten müssen. Darauf weist die Stadt Horb in einer Mitteilung hin.

 

„Ein häufiges Problem ist Hundekot, der nicht ordnungsgemäß entsorgt wird. Dieser kann die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Besonders spielende Kinder sind gefährdet, wenn sie mit dem Hundekot in Berührung kommen. Auch können die enthaltenen Parasiten Krankheiten auf andere Tiere übertragen. Für landwirtschaftliche Nutztiere, insbesondere trächtige Rinder, stellt die Verunreinigung des Futters durch Hundekot eine erhebliche Gefahr dar“, schreibt die Stadtverwaltung.

Empfindliche Geldstrafe

Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer müssen den Kot sofort entfernen, um die Umgebung sauber zu halten und die Sicherheit in öffentlichen Räumen zu gewährleisten, heißt es in der Mitteilung. In Horb kann bei Verstößen den Hundebesitzern eine empfindliche Geldstrafe drohen.

Die Stadt schreibt weiter: „Außerdem gilt in Wohngebieten und in geschlossener Ortslage eine Leinenpflicht. Hunde dürfen nicht auf Spielplätzen oder Liegewiesen und in der Nutzzeit zwischen Anfang März und Ende Oktober landwirtschaftlich genutzte Flächen betreten. Auch sollte lautes Bellen oder Jaulen von den Hundebesitzern vermieden werden, um niemanden zu stören und ein friedvolles Miteinander zu fördern.“