Der Hund gilt als bester Freund des Menschen – doch mancher Hundehalter eckt in Triberg gewaltig an. Foto: Weißbrod

Tribergern stinkt’s gewaltig: Immer mehr Beschwerden über Hundekot und freilaufende Vierbeiner. Ordnungsamt droht mit drastischen Bußgeldern. Zwölf Hundetoiletten stehen bereit.

Vielen Tribergern stinkt es offenbar. Zumindest erreichen die Gemeinde in letzter Zeit vermehrt Klagen über freilaufende Hunde und Verunreinigung durch Hundekot.

 

Das Ordnungsamt verweist deshalb eindringlich auf die Polizeiverordnung der Stadt Triberg, in welcher geregelt ist, dass Tiere so zu halten und zu führen sind, dass andere in ihrem Wohn-, Ruhe- und Erholungsbedürfnis nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt, belästigt oder gefährdet werden.

Hund muss folgen

Insbesondere sei dafür zu sorgen, dass in der Zeit von 12.30 bis 14 und zwischen 22 und 7 Uhr Hunde nicht durch fortgesetztes Anschlagen, Bellen und dergleichen die Mittags- beziehungsweise Nachtruhe unzumutbar stören. Hundehalter müssten jederzeit in der Lage sein, so auf ihre Tiere einzuwirken, dass Passanten weder gefährdet noch belästigt werden.

Eine Hundeleinenpflicht besteht im Innenbereich der Stadt Triberg auf öffentlichen Straßen und Gehwegen einschließlich der darin liegenden Grün- und Erholungsanlagen. Auch ansonsten, zum Beispiel in Waldgebieten, dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei herumlaufen. Dies bedeutet, dass sich die Hunde im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden müssen, innerhalb dessen sie auf Ruf oder Pfiff sofort folgen würden.

Regel gegen Kot-Problem

Der Halter oder Führer eines Hundes habe dafür zu sorgen, dass sein Hund die Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, in fremden Vorgärten, im sonstigen Bereich privater Anwesen oder in einer öffentliche Grün- und Erholungsanlage oder in einem Sandkasten verrichtet, ist dies doch der Fall, ist der Hundehalter verpflichtet, den Tierkot unverzüglich zu beseitigen.

Ein Verstoß gegen die Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die vom Ordnungsamt der Stadt Triberg mit drastischen Bußgeldern geahndet wird. Außerdem ist eine Hundehaltung bei der Stadt Triberg im Schwarzwald umgehend anzumelden.

Ein Appell

Die wenigen Hundehalter, die sich nicht an die Regeln halten, bringen auch die große Mehrheit der Hundehalter, die ihre Vierbeiner vorbildlich halten, in Verruf. „Wir appellieren nochmals an den Verstand und die Einsicht einiger Hundehalter, künftig ihre Vierbeiner ordnungsgemäß zu halten und durch mehr Rücksichtnahme ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen“, wird mitgeteilt.

Hier sind Hundetoiletten

Die Stadt Triberg hat zwölf Hundetoiletten aufgestellt. Hier können Beutel kostenfrei entnommen und die „Häufchen“ beseitigt werden. Diese Hundetoiletten befinden sich am: Boulevard/Hauptstraße, im Burggarten, in der Bahnhofsstraße, am Beginn des Panoramaweges, am Öschweg, Hermann-Schwer-Straße, Richtung Öschweg, Feuerwehrgerätehaus, Weg zwischen Bergsee und Vogelpark, Retsche, Riffhalde, Nußhurtweg beim Geutschen-Parkplatz, Wanderparkplatz Staude, Dieterlebauernhöhe, sowie Dorfmitte Gremmelsbach.

Auch im Wasserfallgebiet sind an den Kassierstellen Beutel erhältlich.