Da sind die Tüten: Mitarbeiter des Bauhofs hoffen, dass Hundehalter die Hinterlassenschaft ihres Hundes ordnungsgemäß entsorgen. Foto: Stadt Horb

Jetzt liest die Stadtverwaltung so manchem Hundebesitzer die Leviten. Auch in diesem Jahr werden vermehrt Verschmutzungen mit Hundekot in Grünanlagen und auf Wegen in Horb und in den Ortsteilen festgestellt, wie die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung mitteilt.

Horb - "Nicht nur für Spaziergänger oder Passanten, sondern vor allem auch bei der Pflege der Rasen- und Wiesenflächen durch die Gärtner der Stadt, Mitarbeiter des Bauhofs und auch ehrenamtliche Pflegepaten bereitet dies Probleme durch stark verschmutzte Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte. Auch finden sich gehäuft eingetütete, aber nicht ordnungsgemäß entsorgte Hundehaufen, die mühsam eingesammelt werden müssen", so die Stadt.

Empfindliche Geldbuße möglich

Die Verwaltung weist deshalb darauf hin: "Die Bestimmungen der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Horb besagen, dass der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. In Grün- oder Erholungsanlagen ist es untersagt, Hunde unangeleint laufen zu lassen. Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen ist der Zutritt mit Hunden verboten. Verstöße können mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden."

Die Stadt ruft deshalb erneut alle Hundehalter dazu auf, ihren Hundekot vernünftig zu entsorgen. Hierzu gebe es an vielen "Gassi-Strecken" sogenannte Bello-Stationen, an denen Tüten kostenlos entnommen werden können. Die Stadtverwaltung bittet darum, nicht ohne Tüte mit dem Hund Gassi zu gehen und die vollen Tüten in den hierfür vorgesehenen, zahlreichen Mülleimern zu entsorgen.

Betretungsverbot gilt auch für Hunde

Außerdem ist zu beachten, dass nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes landwirtschaftlich genutzte Flächen während der sogenannten Nutzzeit – in der Regel der Zeitraum zwischen Anfang März und noch bis Ende Oktober – nicht betreten werden dürfen. Dieses Betretungsverbot gelte selbstverständlich auch für Hunde. "Wer im Übrigen die freie Landschaft betritt, ist auch hier verpflichtet, die abgelegten Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes zu entfernen", so die Stadt abschließend.