Wer einen Hund hält, muss auch in Bad Dürrheim Steuern bezahlen. Foto: Eigens - stock.adobe.com

Hundehalter in Bad Dürrheim aufgepasst: Hundesteuermarken werden von Mitarbeitern des Ordnungsamtes verstärkt überprüft.

Wie in nahezu allen Städten in Deutschland erhebt auch die Stadt Bad Dürrheim eine jährliche Hundesteuer. Voraussetzung dafür ist, dass Hunde von ihren Haltern bei der Stadt ordnungsgemäß an-, ab- und umgemeldet werden.

 

„Leider müssen wir davon ausgehen, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Registrierung ihrer Hunde nachgekommen sind“, sagt Gina Buccelli, Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung bei der Stadtverwaltung Bad Dürrheim. Um hier für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, so die Mitteilung, wird der städtische Vollzugsdienst ab dem 1. Mai verstärkt Kontrollen durchführen. Dabei wird überprüft, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind und eine gültige Hundesteuermarke tragen.

Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung bei der Stadt anzumelden. Bei Kontrollen im öffentlichen Raum ist die gültige Hundesteuermarke vorzuzeigen. Diese dient als Nachweis der Anmeldung. Nicht angemeldete Hunde werden der Verwaltung gemeldet und entsprechend veranlagt. Der Gesetzgeber ermöglicht hierbei eine rückwirkende Festsetzung der Hundesteuer für vergangene Monate und Jahre. Wer seinen Hund nicht meldet, begeht laut Stadt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Baden-Württemberg. Diese kann nach Prüfung des Einzelfalls mit einem Bußgeld von bis zu 10 000 Euro geahndet werden.

Versäumtes nachholen

Um den Hundehaltern Gelegenheit zu geben, versäumte Meldungen nachzuholen, will die Stadtverwaltung bei verspäteten Anmeldungen bis einschließlich 30. April 2026 mit einem geringeren Bußgeld entgegenkommen. Eine gerechte Hundesteuer könne nur erhoben werden, wenn alle Hunde erfasst seien. Nicht angemeldete Hunde führten nicht nur zu geringeren Einnahmen, sondern benachteiligten auch diejenigen, die ihre Hundesteuer ordnungsgemäß bezahlen.

Ziel der Kontrollen sei es daher, „Fairness und Gleichbehandlung für alle Hundehalter sicherzustellen. Viele Bürger wünschten sich, dass Einnahmen aus der Hundesteuer zweckgebunden eingesetzt werden, beispielsweise für zusätzliche Kotbeutelspender.

Zusätzliche Kotbeutel

Eine direkte Zweckbindung einzelner Steuereinnahmen sei jedoch rechtlich nicht vorgesehen. Die Hundesteuer fließe, wie alle Steuereinnahmen, in den allgemeinen Haushalt der Stadt und trage damit zur Finanzierung sämtlicher kommunaler Leistungen bei.

Die An- und Abmeldung eines Hundes ist online über die Website der Stadt unter www.badduerrheim.de möglich. Eine telefonische An- oder Abmeldung ist nicht möglich. Wer darüber hinaus Fragen zur Anmeldepflicht hat, kann sich an die Mitarbeitenden der Steuerstelle, E-Mail steuerstelle@bad-duerrheim.de wenden.