Ein Verbot von Rottweiler Hunden – das sorgt natürlich in Rottweil als „Namensgeber“ und bei Hundebesitzern für Aufsehen. Der Oberbürgermeister reagiert.
Rottweiler Hunde sind in Rottweil allgegenwärtig – dafür sorgen vor allem die Skulpturen von Ottmar Hörl, die in der Innenstadt beliebtes Fotomotiv sind. Und für viele Freunde des Rottweiler Hundes ist Rottweil eine Reise wert.
Jetzt hat Oberbürgermeister Christian Ruf mit einem Posting in den Sozialen Medien auf eine Entwicklung in der Schweiz reagiert – dort nämlich, im Kanton Zürich, gilt seit Januar diesen Jahres ein Rottweiler-Verbot. Der Regierungsrat hat im Dezember entschieden, die Neuanschaffungen von Rottweiler ab dem 1. Januar zu verbieten. Die Entscheidung erfolge „zum Schutz der Bevölkerung“, hieß es von Seiten der Kantonsverwaltung. Zuvor seien bei Beißvorfällen in Adlikon und Winterthur Kinder schwer verletzt worden.
Scharfe Kritik in der Schweiz
In der Schweiz hatten Hundetrainer, Züchter und Tierärzte die Entscheidung scharf kritisiert. Das Verbot sei wissenschaftlich nicht begründet, es gebe keinen klaren Nachweis, dass die Rasse maßgeblich für die Gefährlichkeit der Hunde entscheidend sei.
Vielmehr sollten alternative Lösungen, wie Prüfungen, bevorzugt werden. Im Kanton Aargau beispielsweise müssen Listenhunde eine Prüfung absolvieren, bei der ihr Verhalten analysiert wird.
Christian Ruf postet im Netz
Rottweils OB Christian Ruf hat nun für ein Posting in den Sozialen Medien viel Zuspruch erhalten. Er reagiert ganz diplomatisch und mit vierbeiniger Unterstützung auf das Verbot. Ein Foto zeigt ihn am Schreibtisch sitzend, flankiert wird er von „Archilles von der Römerstraße Rottweil“ – einem Rottweiler Hund – und einer Hörl-Skulptur.
Brief an die Regierungspräsidentin
Er habe sich mit Archilles über das Verbot unterhalten, schreibt er in dem Beitrag mit einem Augenzwinkern, und beide könnten das Verbot nicht verstehen. Deshalb, so Ruf, habe er der Züricher Regierungspräsidentin einen Brief geschrieben. „Und damit es zukünftig zumindest noch einen verbleibenden Rottweiler Hund im Kanton Zürich gibt, haben wir ein Exemplar von Ottmar Hörls Rottweiler-Skulptur mitgeschickt.“Hunderte Likes und viele Kommentare sind die Reaktion auf den Beitrag, der auch in Gruppen von Hundebesitzern rege geteilt wird.
Viele Kommentare
Ein User kommentiert das Verbot so:„Wieder einmal eine Entscheidung, welche in völliger Unwissenheit ob dem Umgang mit Hunden getroffen wurde. Einfach gesagt, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Jeder Hund kann gefährlich sein, egal welcher Rasse oder Größe. Es ist die Erziehung und Sozialisierung durch die ein Hund zu dem gemacht wird, was er ist.“
Für einen Hundeführerschein spricht sich eine andere Userin aus. Sogar aus Kapstadt schreibt jemand: „Always fighting for the rights of Rotties“. Die Reaktion des OB sei „sehr cool“, heißt es außerdem. Schweizer Rottweilerfans bedanken sich bei Ruf herzlich „für ihren Einsatz und die Geste“.
Prominente Stimme
Und Fasnetsexperte Werner Mezger als „prominenter“ Kommentator schreibt: „Großartige Idee und hohe Schule der Diplomatie: Schließlich darf der Ewige Bund mit den Eidgenossen durch den plötzlichen Sinneswandel der Zürcher Regierung gegenüber den Rottweilern nach 506 Jahren keinen Schaden nehmen.“
Halter brauchen Bewilligung
In Zürich wird derweil mit der Umsetzung des Verbots Ernst gemacht. Auf der Homepage des Kantons gibt es eine Extra-Seite für verunsicherte Hundebesitzer. Wer schon einen Rottweiler hat, muss innerhalb von sechs Monaten eine Haltebewilligung beim Veterinäramt beantragen. „Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Blutanteil eines Rottweilers unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht“, heißt es zudem.
Bei der Überprüfung des Gesuchs würden Rottweiler dann im Rahmen des Bewilligungsvorgangs einer Wesensbeurteilung unterzogen, um ihr Gefährdungspotenzial zu bewerten. Anhand der Ergebnisse werde entschieden, ob das Gesuch bewilligt wird und ob Auflagen wie zusätzliche Ausbildungskurse oder Leinen- und Maulkorbpflicht verfügt werden.
Präsident betroffen
Schweizer Medienberichten zufolge ist übrigens auch der Präsident des Schweizerischen Rottweilerclubs, Walter Horn, selbst von der Änderung betroffen, da er mit seinen zwei Rottweilern im Kanton Zürich wohnt. Er sagt: „Maßnahmen könnte man begründen, ein Verbot aber macht keinen Sinn.“
Womöglich wird es in dieser Sache noch einige Kontakte zwischen Schweizer Hundefreunden und Rottweil geben. In der ältesten Stadt Baden-Württembergs ist der Hund jedenfalls vor einigen Jahren zum obersten Beschützer „befördert“ worden. Die schweren Beton-Sicherheitspoller beim Weihnachtsmarkt und anderen Großveranstaltungen stellen imposante Rottweiler Hunde dar.
Info
Der Rottweiler
Über die Herkunft des Rottweilers gibt es unter anderem die Vermutung, dass die Urahnen der Rottweiler in den Hunden römischer Hirten zu sehen seien, denn das spätere Herkunftsgebiet der Hunde gehörte in der Antike zum Römischen Reich (siehe Dekumatland). Im Verlauf von mehreren Jahrhunderten wurden diese Hunde auf Lebenstüchtigkeit, Intelligenz, Ausdauer und Treibeigenschaften hin gezüchtet. Sie wurden somit unentbehrliche Helfer der Viehhändler und Metzger. Dieser Hund war am häufigsten in und um die damalige Reichsstadt Rottweil im heutigen Baden-Württemberg verbreitet, und so erhielt er im späten Mittelalter den Namen Rottweiler.