Dass Hunde, Hundehalter und Hinterlassenschaften der Hunde ein heikles Thema sind, ist in Wellendingen ein alter Hut. Jedenfalls im Gemeinderat. Ein neuer Hut mit Aufregerpotential könnte die reformierte Grundsteuer werden. So verwundert es keineswegs, wenn es Wortbeiträge gibt.
Zuerst die Hundesteuer. Sie wird angehoben: von 100 auf 120 Euro zum 1. Januar 2025. Bei Kampfhunden sollen 1250 Euro statt 1000 Euro gezahlt werden.
Während es laut Verwaltung derzeit keinen gemeldeten Kampfhund in der Gemeinde gibt, betragen die Einnahmen bei den registrierten Hunden 20 800 Euro. Erwartet werden künftig etwa 28 000 Euro. Ob alle Hunde angemeldet sind, mag keiner im Ratssaal bejahen.
Mit der Erhöhung – die jüngste hat es zum Jahr 2021 gegeben – erhoffen sich die Entscheidungsträger, dass Hundebesitzer ihren Anteil an den Kosten der Entsorgung der Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner tragen.
Versuch um Aufklärung
Während ältere Ratsmitglieder dieses Verhalten von Hundebesitzern nicht weiter kommentieren – sie haben es bereits in anderen Jahrzehnten getan –, will sich Yvonne Skarlatoudis um Aufklärung bemühen. So seien Hundehinterlassenschaften im Heu eben mitnichten ohne Folgen für die Landwirtschaft zu sehen.
Die Grundsteuer
Nun die Grundsteuer. Folgende Veränderungen stehen an: Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 360 statt 320 von Hundert, Grundsteuer B (Grundstücke) 325 statt 300 von Hundert, Gewerbesteuer 340 von Hundert.
Die Gemeindeverwaltung möchte durch die Grundsteuerreform des Landes keine spürbaren zusätzlichen Einnahmen generieren, heißt es im Ratssaal. Es werde allerdings in vielen Fällen zu deutlichen Veränderungen des Steuersatzes führen: große Grundstücke = höhere Steuer, kleine Grundstücke = niedrigere Steuer; hoher Bodenrichtwert = höhere Steuer, niedriger Bodenrichtwert = niedrigere Steuer.
Worte des Bürgermeisters
Wie Bürgermeister Thomas Albrecht anmerkt, sei diese Reform vom Gericht und vom Land so gewollt. Und: „Mit dem Bodenrichtwert hat der Gemeinderat nichts zu tun.“
Da noch nicht alle Grundsteuerfälle vom Finanzamt bearbeitet worden seien (es fehlen 273 der insgesamt 1919), kann es durchaus möglich sein, dass die Hebesätze Mitte des Jahres 2025 entweder nach oben oder nach unten korrigiert werden können.
Im Jahr 2023 hatte die Gemeinde folgende Einnahmen: Grundsteuer B 373 893,12 Euro und Grundsteuer A 12 161,64 Euro.