Der getötete Hund (Symbolfoto) gehörte der Rasse Deutscher Großspitz an. Foto: dogphotos - stock.adobe.com

Tragisch war der Unfall am vergangenen Samstag in der Fohrenbühlstraße, bei dem ein Hund ums Leben kam.

Allen Beteiligten fällt es schwer, den Hund als eine Sache zu sehen. Doch rein juristisch ist das nach wie vor so.

 

Die schneebedeckte Fahrbahn führte zu dem verhängnisvollen Unfall. Dabei erfasste eine 49-Jährige mit ihrem Auto eine 19-Jährige und deren Hund. Das Auto prallte gegen ein Geländer neben der Straße.

Die Fußgängerin blieb glücklicherweise „nur“ leicht verletzt. Die Autofahrerin stand nach dem Vorfall unter Schock. Für den Hund gab es hingegen keine Rettung mehr. Er verstarb in Folge der Kollision mit dem Wagen. Der Hund der Rasse Deutscher Großspitz wurde nur sechs Jahre alt.

In der Fohrenbühlstraße ereignete sich das Unglück. Foto: Dold

Was die Besitzerin mitmachen muss, kann jeder Hundebesitzer und -liebbhaber erahnen. Rechtlich ist die Sache relativ eindeutig. „Es ist ein Versicherungsfall, da Tiere rechtlich immer noch als eine Sache gelten“, informiert Fabian Herkommer vom Polizeipräsidium Konstanz. Das müsse zivilrechtlich geregelt werden.

Rechtlich eine Sache

Sven Gröner von der gleichnamigen Versicherungsagentur in Sulgen informiert über die Details. „Den ,Schaden’ bezahlen muss in einem solchen Fall die KFZ-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland verpflichtend ist“, sagt Gröner auf Anfrage unserer Redaktion. Sollte ein konkreter Kaufpreis nachgewiesen werden können, wäre ein Ersatz in dieser Höhe denkbar. Realistischer sei aber ein Schadensersatz als finanzieller Ausgleich für das Leid des Besitzers über den Verlust des Tieres.

Tierarzt Alexander Schubert aus Schramberg informiert darüber, was Unfallbeteiligte machen können, wenn ein Tier – sei es bei einem Unfall oder im Alltag – verletzt wird. Er habe ständig Bereitschaftsdienst, auch abends und am Wochenende. Hier wechsle er sich mit Tierarzt Wolfgang Schwenk aus Alpirsbach ab. Der Tierarzt sei die richtige Adresse beispielsweise bei Verletzungen der Weichteile oder Hautrissen. Weitere Anlaufstellen sind beispielsweise die Tierarztpraxen Weisserhof in Buchenberg oder die Praxis Tanja Richter bei der Ruine Waldau.

Anlaufstelle in Villingen

Bei schwereren Verletzungen empfiehlt Alexander Schubert das Kleintierzentrum in Villingen, das 24 Stunden am Tag erreichbar sei. Alternativen seien die Tierkliniken in Freiburg und Stuttgart. „Wenn das Tier nicht mehr laufen kann, sollte es in die Tierklinik“, empfiehlt Alexander Schubert. Die letzte Möglichkeit sei dann bedauerlicherweise das Einschläfern des Tieres.

Tierärztliche Notdienste: www.lptbawue.de/Notdienst