Hier endet der Gehweg an der Max-Gilly-Straße. Schüler müssen die nächsten Meter auf der Straße laufen. Foto: Schwarzwälder Bote

Erweiterung "Auf Hohen" fehlt ein Teil des Gehwegs / Stadt Hüfingen kündigt Umsetzung 2020 an

Rund 280 Menschen leben inzwischen im Erweiterungsgebiet Auf Hohen.

Hüfingen (wur). Viele Familien haben dort ihr Haus gebaut, aber auch mehrere Mehrfamilienhäuser bieten Wohnraum am Stadtrand, aber auch in unmittelbarer Nachbarschaft der unliebsamen Bundesstraße 27. Seit mehr als sechs Jahren leben Familien im Wohngebiet, das aufgrund eines 2005 in Kraft gesetzten Bebauungsplans Stück für Stück besiedelt wird.

Doch entspricht die Umsetzung auch den Ansprüchen von Familienfreundlichkeit, die im Baulanderwerb impliziert sind? Immerhin erhalten Käufer eines Bauplatzes pro Kind einen Nachlass von 3000 Euro auf den Gesamtpreis. Nein, das ist nicht der Fall: So gipfelt eine Summe von Hinweisen, die sich mit der Anmutung des Straßenbildes befassen. Die Stadt Hüfingen lade, auch über die Prämie, zwar Familien dazu ein, Auf Hohen ihr Eigenheim zu erstellen, sie lasse es aber mit der Zuleistung hapern, so die Klage einer Anwohnerin, die anonym bleiben wollte. Die Stadt sieht die Vorwürfe haltlos. Zumal tatsächlich zu Recht monierte Missstände bereits auf dem Weg seien, ausgeräumt zu werden.

In dem durch die Max-Gilly-Straße erschlossenen neuen Wohngebiet führen nach den Partnerstädten benannte Ringstraßen zu den Anwesen. Kinder und Jugendliche erreichen die Lucian-Reich-Schule zu Fuß über die Hohenstraße. Bis zum Ornans- oder Mendering laufen die Schüler die Max-Gilly-Straße entlang und dort, so die Klage, gebe es keinen durchgehenden Gehweg. Die Kinder müssten auf der Straße laufen. Das sei eine sehr gefährliche Situation, weil aufgrund der vielen Baustellen viele Handwerker in Lastwagen und Transportern unterwegs seien.

Hauptamtsleiter Horst Vetter kündigt eine Verbesserung im kommenden Jahr an. In der Tat sei der Gehweg der Max-Gilly-Straße an Teilstücken, an denen eine Platzgestaltung erfolgen soll, noch nicht fertig. Mittel, um die Lücken zu schließen, seien im Haushaltsplanentwurf 2020 enthalten. Sollte der Haushaltsplan durch den Gemeinderat genehmigt werden, könnte die Maßnahme im nächsten Jahr angegangen werden. Im Übrigen, so Vetter, gebe es einen ausgebauten Verbindungsweg von der Max-Gilly-Straße zur Hohenstraße, auf dem die Schüler die Schule erreichen können.

Nach Jahren gebe es im Wohngebiet keinen städtischen Spielplatz. Kinder müssten deshalb auf der Straße spielen, so ein weiterer Vorwurf. Der Wunsch nach einem Spielplatz ist ein häufig geäußerter Wunsch von Familien. 2020 soll er, die entsprechenden Haushaltsbeschlüsse vorausgesetzt, zu Kosten von 50 000 Euro umgesetzt werden. Als Standort ist der Südosten des Neubaugebiets im Bereich der Abfahrt von der Bundesstraße 27 auf die B 31 vorgesehen. Man hätte den Spielplatz wohl auch dieses Jahr umsetzen können, räumt Vetter ein. Doch seien die Kapazitäten im Bauamt in den vergangenen Jahren nicht immer gegeben gewesen.

Bleibt die Max-Gilly-Straße selbst, die zwar asphaltiert ist, aber noch keinen Feinbelag aufweist. Folge dessen: Auffahrten in Richtung Tiefgarage oder Parkplatz sind mit Dielen ausgestattet, damit die Fahrzeuge keinen Schaden nehmen. Dieses Provisorium hätte im Herbst enden sollen. Weil sie keine Kapazitäten mehr hatte, musste die beauftragte Firma die Ausbringung des Feinbelags aufs Frühjahr verschieben.

In den Nebenstraßen, teils in "furchtbarem Zustand" charakterisiert wegen diversen Aufreißens, werde es aber noch dauern, bis der Feinbelag aufgetragen wird. Die bituminöse Tragschicht werde so lange liegen, bis die Bebauung in diesem Bereich abgeschlossen ist. "Das haben wir in Hüfingen bisher immer so gehandhabt." Die Gefahr sei groß, dass durch die Bauarbeiten an den Häusern Schäden an Gehwegen und Bordsteinen entstehen. Gefahren für Verkehrsteilnehmer ergäben sich durch das Abwarten nicht.

Und der Bebauungsplan: Der sei nicht überall eingehalten. Garagenwände parallel zu Gehwegen seien seltenst begrünt, gleiches gelte für Flachdächer und Carports. Zudem variierten die Sanktionsschritte. Mal habe es schon nach 1,5 Jahren Sanktionsandrohungen gegeben, mal nach sechs Jahren gar keine. Die Einhaltung des Baurechts obliegt dem Landratsamt. "Im Rahmen des Baugesuchs achtet unsere Baurechtsbehörde natürlich darauf, dass die im Bebauungsplan vorgeschriebene Dachbegrünung auf Garagen und Carports beachtet wird", sagt die Sprecherin des Landratsamtes, Heike Frank. Dies werde in aller Regel bei der Schlussabnahme des Vorhabens überwacht. Es könne allerdings vorkommen, dass zum Zeitpunkt der Schlussabnahme die Außenanlagen noch nicht fertiggestellt sind.

Bei Bauvorhaben, die im Kenntnisgabeverfahren eingereicht werden, schreibe das Gesetz keine Prüfung der Bauvorlagen vor. Dies sei häufig schon aufgrund der kurzen Fristen nicht möglich. Hier müsse sich die Behörde auf die Rechtstreue von Architekten und Bauherren verlassen. "Sollte unserer Baurechtsbehörde aber im Nachhinein bekannt werden, dass hier eine Dachbegrünung nicht ausgeführt wurde, werden wir tätig", schließt die Sprecherin.

Es gibt Verzögerungen, die nicht die Stadt zu verantworten hat. Seinerzeit seien Grundstücke zusammen mit einem Lärmschutzgutachten vermarktet worden, das auf einer funktionierenden Lärmschutzwand beruht habe. Diese stehe auch nach einem halben Jahrzehnt immer noch nicht. Dieser Vorwurf trifft die Stadt nicht. Denn sie bemüht sich seit Jahren im Dialog mit den zuständigen Stellen, um eine Realisierung. Aktueller Stand: Rechtzeitig mit dem Ausbauabschnitt Süd der B 27-Erweiterung soll auch die 3,3-Millionen-Euro Maßnahme fertig sein.