Gema klopft bei Kindergärten und -tagesstätten an. Unterschiedliche Reglungen zu Kosten.
Hüfingen - Für Kopien von Liedern und Noten bittet die VG Musikedition Kinderbetreuungseinrichtungen zur Kasse. Weil Kindergärten und -tagesstätten aber über unterschiedliche Träger organisiert sind, gibt es hierzu in Hüfingen keinen einheitlichen Vertrag.
So kommt für die Leitern des evangelischen Kindergartens Luise Scheppler Sylvia Flade in Hüfingen eine Gebühr für Kopien grundsätzlich nicht in Frage. Einen Steinwurf entfernt weiß Marie Theres Weber von der katholischen Kindertagesstätte durch die Verrechnungsstelle des Erzbistums in Stühlingen alles unter Dach und Fach.
"Wir haben den einzelnen Kirchengemeinden die Umsetzung vor Ort überlassen", skizziert Wolfgang Linz vom Rechtsreferat der Evangelischen Landeskirche in Karlsruhe die Situation. Nach 40 Jahren habe man offensichtlich einen rechtsfreien Raum entdeckt, so sein Kommentar.
Dabei stellt sich in allen Kindergärten das Problem ähnlich dar: Die Kinder wissen oft nur die erste Zeile, auch Eltern müssen vor Sommerfesten oder Veranstaltungen ihr früheres Wissen auffrischen. "Da wäre es auch für die Elternarbeit gut, das eine oder andere Lied kopieren zu können", erläutert Sylvia Flade den Bedarf.
Wolfgang Linz hingegen glaubt, dass Kinder in diesem Alter Texte nicht so richtig lesen können und somit wohl auf die schriftlichen Unterlagen verzichten könnten. Bislang seien durch Verträge mit der Landeskirche diese nur für Umzüge und kirchliche Veranstaltungen wie Gottesdienste vertraglich abgesegnet.
500 Kopien für 56 Euro jährlich
Mario Isele von der Katholischen Verrechnungsstelle in Stühlingen sieht durch den Rahmenvertrag und den vereinbarten 500 Kopien für 56 Euro jährlich alle Erfordernisse abgedeckt. Seit zwei Jahren zahle man für die Einrichtung in Hüfingen.
Wie auch immer, die Gesellschaft für musikalischen Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) sieht einen klaren Handlungsauftrag zur Wahrung der Rechte von Autoren. Sie tritt ein, da er die Urheber selbst nicht überprüfen könne, ob und wann Werke vervielfältigt werden. Deshalb sind so genannte Verwertungsgesellschaften damit beauftragt, für den Gebrauch in der Öffentlichkeit Gebühren einzufordern.
Im Fall von Liedtexten also die VG Musikedition, die auch die Verwaltung der finanziellen Forderungen übernimmt. 36 000 Kindergarteneinrichtungen in Deutschland wurden zu Jahresbeginn von der Gema mit Schreiben und dem dezenten Hinweis auf Kosten für Kopien angeschrieben – mit dem Hinweis einer Abmahnung bei Nichteinhaltung. Wie sich Sylvia Flade künftig eine vernünftige Elternarbeit in dieser Sache vorstellt, ließ sie gestern offen. Pfarrer Hans-Dieter Wiesener gab auf die Anfrage der Redaktion zu verstehen, zu einem späteren Zeitpunkt nochmals nachzufragen.