Am Mittwochmorgen stehen mehrere zivile Einsatzfahrzeuge der Bundespolizei vor einem Gebäude in der Oberen Straße in Villingen. Foto: Uhrig Foto: Schwarzwälder Bote

Gebäude in Villingen und Hüfingen durchsucht. Noch keine Festnahmen. Ermittlungen laufen.

Hüfingen/VS-Villingen - Ermittler der Bundespolizeiinspektion Kempten haben am Mittwochmorgen ein Gebäude an der Ecke Obere Straße und Josefsgasse in Villingen durchsucht. Ebenfalls am Mittwoch soll eine Durchsuchung in Hüfingen stattgefunden haben, wie Sabine Dittmann, Sprecherin der Bundespolizei Kempten mitteilte.

 

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen mehrere Verdächtige

Grund für den Einsatz sei der Verdacht auf gewerbsmäßiges und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern. Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittle bereits seit geraumer Zeit gegen mehrere Verdächtige. Nun führte eine Spur die Ermittler auch nach Villingen und Hüfingen. Bei den Einsätzen im Schwarzwald-Baar-Kreis sollen Beweismittel sichergestellt worden sein.

In Villingen rückten die Beamten der Bundespolizei zusammen mit Unterstützungskräften in zwei Einsatzbussen an und durchsuchten Räume im ehemaligen Gambrinus Brauerei-Gebäude, in dem zwei Gastronomiebetriebe im Erdgeschoss untergebracht sind. In den oberen Stockwerken befinden sich Wohnungen. Die Busse hatten schwarz getönte Scheiben und BP-Kennzeichen, was für Bundespolizei steht. Der Einsatz endete kurz vor 10 Uhr.

Augenzeugen des Einsatzes berichten, dass knapp zehn Beamte am Einsatz in Villingen beteiligt waren, die teils zivil, teils uniformiert gekleidet in das Haus gingen. Was die Beamten gefunden haben und wie der Ermittlungsstand ist, dazu machte Dittmann aus ermittlungstaktischen Gründen sowie dem Hinweis auf das laufende Verfahren keine Angaben. Auch zum Einsatz in Hüfingen hielt sich die Sprecherin bedeckt. Es habe eine Durchsuchung gegeben, wo und wann genau, ließ sie jedoch offen.

Unter dem Begriff werden Delikte zusammengefasst, die mit der unerlaubten Einreise und dem Einschleusen von Ausländern nach Deutschland zu tun haben. Das kann zum Beispiel die Fälschung von Ausweisen sein. Auch die Fluchthilfe, zum Beispiel die Reise über das Mittelmeer, zählt dazu. Von gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen spricht man, wenn Täter für ihr Handeln einen Vorteil erhalten und es sich nicht um eine vorübergehende Einnahmequelle handelt. Als Bande wird eine Gruppe von mindestens drei Tätern bezeichnet, die sich zur wiederholten Begehung von Schleusungen verbunden hat. Als Strafmaß sieht das Aufenthaltsgesetz in solchen Fällen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.