Foto: Schwarzwälder Bote

Aquari: Abstandsregeln sind einzuhalten / Geöffnet wird am 18. Juni mit großen Einschränkungen

Das Hallenbad Aquari öffnet am 18. Juni wieder, allerdings dürfen nur maximal 40 Gäste gleichzeitig in die beiden Becken.

Hüfingen. Fans der Schwimmsports und des Planschspaßes haben aktuell schwere Zeiten. Das Donaueschinger Freibad ist zu. Ebenso das in Blumberg. Im Kirnbergsee darf nicht geschwommen werden, und auch bei den Riedseen ist es verboten, sich in die kühlen Fluten zu stürzen. Okay, es ist zwar Juni, aber aktuell lockt das Outdoor-Badevergnügen gerade sowieso weniger aufgrund der kühlen Witterung. Aber so ein Hallenbadbesuch wäre doch etwas.

Der kann nun wenigstens wieder geplant werden. Zwar noch nicht in den Pfingstferien, denn da steht das Familienbad noch nicht zur Verfügung. Aber danach: Denn am Donnerstag, 18. Juni, öffnete das Hüfinger Hallenbad erstmals wieder seine Pforten. In einem ersten Schritt können laut Stadtverwaltung das große Nichtschwimmer- und Schwimmerbecken mit zirka 250 Quadratmetern und das Außenbecken mit etwa 60 Quadratmetern geöffnet werden. Die Anzahl der Personen, die sich in den Becken aufhalten dürfen, ist allerdings aufgrund der Corona-Vorschriften beschränkt.

Und da kommt die Mathematik ins Spiel: Je Badegast müssen zehn Quadratmeter Wasserfläche im Schwimmerbereich und vier Quadratmeter im Nichtschwimmerbecken eingerechnet werden. Dies ermöglicht einen Badebetrieb mit insgesamt 40 Gästen in den beiden Becken. Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass laut den Corona-Vorgaben für jedes Becken eine Aufsicht notwendig ist, welche die Einhaltung der Abstandsvorschriften überwacht. Für die Öffnung weiterer Becken wäre daher jeweils eine zusätzliche Badeaufsicht notwendig. Dies sei aus personeller Sicht nicht möglich.

Grundlage ist die Corona-Verordnung Sportstätten vom 4. Juni. Danach können Schwimm- und Hallenbäder wieder geöffnet werden. Um die technischen Voraussetzungen für eine Badöffnung sowie die Corona-Auflagen erfüllen zu können, ist für die Badöffnung ein Vorlauf von mindestens zehn Tagen notwendig. Bürgermeister Michael Kollmeier hat sich daher, in Absprache mit der Badleitung, dazu entschieden, das Bad am 18. Juni wieder zu öffnen.

Die Corona-Verordnung gibt vor, ein einrichtungsspezifisches Hygienekonzept zu erstellen, das die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt. Dieses Konzept werde derzeit von der Badleitung erstellt.

Die Sauna bleibt allerdings geschlossen. Der Grund: Ihr Betrieb würde verordnungsbedingt massiven Einschränkungen unterliegen. So sind beispielsweise keine Saunaaufgüsse möglich, Liegen sowie sämtliche Sitz- und Ruheflächen müssten nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Die notwendigen Abstandsregelungen von 1,50 Meter könnten in den Umkleiden der Sauna nicht ohne Umbauarbeiten gewährleistet werden. Erschwerend komme hinzu, dass in den einzelnen Saunen maximal vier Personen gleichzeitig saunieren könnten. Auch für das Sauna-Außenbecken wäre eine zusätzliche Aufsichtskraft zur Gewährung der Abstandsvorschriften notwendig. Da im Badebereich zusätzliche Hygiene- und Aufsichtsvorschriften gelten, wird das Saunapersonal zudem benötigt, diese Vorgaben dort zu gewährleisten.

Mit der Eröffnung des Badebetriebes wird auch das Bistro im Rahmen der Vorgaben der Corona-Verordnung für Gaststätten geöffnet. "Wir sind optimistisch, mit diesem Konzept zur Badeöffnung die Bedürfnisse unserer Badegäste und Stammkunden erfüllen zu können. Wie in allen Bereichen sind wir natürlich auch bei der Badöffnung noch weit vom Normalbetrieb entfernt", so Bürgermeister Michael Kollmeier.

Nachdem das Hallenbad Mitte März aufgrund der Corona-Verordnung geschlossen werden musste, hatte auch Auswirkungen auf diese Mitarbeiter. Die Stadtverwaltung musste für sie bei der Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen. Seit 1. Mai gilt diese für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Aquari. Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag Covid im Rahmen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Zuvor war die nach den Sommerferien übliche Badrevision mit notwendigen Sanierungsarbeiten sowie einer Grundreinigung in die Schließungszeit vorgezogen worden.