Ein dunkler Hubschrauber über Bad Wildbad: Wer hat ihn geflogen? Gar nicht so einfach, das herauszufinden. Foto: meoita - stock.adobe.com

Ein Hubschrauber ist dieser Tage über Bad Wildbad hinweggedonnert. So weit nicht ungewöhnlich. Kurios daran: Niemand kann nähere Angaben dazu machen. Es wirft die Frage auf: Wie genau wird der deutsche Luftraum eigentlich überwacht?

Bad Wildbad - "Über dem Schwarzwald im Radius zwischen Pforzheim und Freudenstadt zieht ein Flugzeug der Nato seine Kreise. Zudem ist ein dunklerer Hubschrauber relativ tief über Bad Wildbad geflogen." Diese Nachricht eines Lesers erreichte uns Anfang der Woche.

Recht schnell ließ sich klären, was es mit der Nato-Maschine auf sich hat. Ein Trainingsflug, erklärte ein Sprecher des Verteidigungsbündnisses, nichts Ungewöhnliches. Auch der Nordschwarzwald werde sicher immer mal wieder überflogen. Doch der Hubschrauber?

Nicht zum Spaß unterwegs

Gerade diese Fluggeräte sorgen immer wieder für Aufsehen. Kein Wunder, immerhin sind sie recht laut und nicht alle Tage zu sehen – außer vielleicht in der Gegend rund um Calw (oder rund um andere Militärstandorte), wo das Kommando Spezialkräfte (KSK) seinen Sitz hat und regelmäßig übt. Ansonsten verbinden viele Menschen Helikopter eher mit weniger erfreulichen Ereignissen. Rettungs- oder Polizeihubschrauber sind schließlich nicht zum Spaß unterwegs.

Und so kommt es, dass sich auch in sozialen Netzwerken im Internet (wie Facebook) immer wieder Fragen dieser Art finden – es könnte schließlich etwas passiert sein. In entsprechenden Gruppen finden sich wiederum nicht selten Spott oder genervte Kommentare, frei nach dem Motto: Ist nur ein Hubschrauber, wird schon seinen Grund haben.

Unsere Recherche hat indes ergeben: Wenn nichts passiert ist, gestaltet es sich ohnehin ziemlich schwierig, überhaupt herauszufinden, was da warum geflogen ist – erst recht, wenn keine näheren Angaben vorliegen.

Nato, Polizei und Bundeswehr wissen von nichts

"Mir liegen keine Informationen zu einem Hubschrauber vor. Er hatte mit Sicherheit nichts mit unserem Training zu tun", meinte beispielsweise sofort Nato-Sprecher Christian Brett.

Auch das Polizeipräsidium Pforzheim, in dessen Zuständigkeitsbereich unter anderem der Kreis Calw fällt, zuckte die Achseln. "Nach unserer Recherche konnte ich keinen Einsatz mit einem Polizeihubschrauber im Bereich Bad Wildbad ausmachen", erklärte Sprecherin Sabine Maag in einer schriftlichen Auskunft.

Ebenfalls keinen Rat wusste das Presse- und Informationszentrum der Luftwaffe; die hatten zum Zeitpunkt der Anfrage unserer Redaktion aber ohnehin mit technischen Problemen zu kämpfen und daher keinen schnellen Zugriff auf Flugdaten. Was sich aber kurz darauf als nicht schlimm erwies – denn eine Sprecherin des Heeres wusste zu berichten, dass ihr keine Übung der Bundeswehr in diesem Bereich bekannt wäre.

Keine Meldung über unerlaubte Flüge bekannt

Wenig Aufschluss über das Flugobjekt über Bad Wildbad gab auch die Auskunft der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS). Diese ist Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes mit eigenen Angaben zufolge rund 5600 Mitarbeitern. "Wir kontrollieren den Flugverkehr im deutschen Luftraum und stellen sicher, dass alle Flugzeuge immer ausreichend Abstand zueinander haben", heißt es auf deren Internetseite. Zu unserer Anfrage erklärte eine Sprecherin, dass der DFS immerhin keine Meldung über unerlaubte Flüge in jenem Bereich des Luftraums, den sie kontrollieren, vorliegen würde. Und sie hatte noch einen Tipp parat: beim Regierungspräsidium Stuttgart nachhaken.

Bei Letzterem wiederum ist die landesweit zuständige Behörde für Luftverkehr und Luftsicherheit angesiedelt. Was für ein Hubschrauber das über Bad Wildbad gewesen sein könnte, kann jedoch auch Andrea Panitz, Pressereferentin des Regierungspräsidiums, nicht sagen. "Uns ist dieser Flug nicht bekannt", berichtet Panitz. Dafür erläutert sie einen ganz allgemeinen Sachverhalt, der erklärt, warum sich die Frage vermutlich gar nicht klären lassen kann – zumindest, solange nichts passiert und alles mit rechten Dingen zugeht.

Luftraum ist frei – solange Regeln eingehalten werden

Denn "grundsätzlich ist der Luftraum frei", führt die Sprecherin aus – "wobei natürlich einige Regeln zu befolgen sind. Solange die Hubschrauber von genehmigten Start- und Landeplätzen aus gestartet sind oder über eine sogenannte Außenstart-/Außenlandeerlaubnis verfügen und auch die vorgeschriebene Sicherheitsmindesthöhe nicht unterschritten wird", sei keine separate Genehmigung erforderlich. Daher müssten solche Flüge auch nicht bei der Behörde für Luftverkehr und Luftsicherheit angemeldet werden. Die Sicherheitsmindesthöhe sei 150 Meter außerhalb bebauter Ortschaften und 300 Meter innerhalb bebauter Ortschaften – wobei logischerweise noch berücksichtigt werden müsse, dass bei Start und Landung die Mindestflughöhen unterschritten werden dürfen (und müssen – andernfalls wird der Weg zurück zum Boden reichlich schwierig...).