Bei einer Hubschrauber-Sprungfahndung werden mobile Kontrolleinheiten per Polizeihubschrauber in zuvor festgelegte Einsatzräume geflogen, um dort kurzfristig und flexibel Kontrollen durchzuführen. (Archivfoto) Foto: Bundespolizei

Mit der Hubschrauber-Sprungfahndung setzt die Bundespolizei auf Tempo und Überraschung – doch was steckt hinter diesen Einsätzen der mobilen Grenzfahndung, wie neulich an der A81 ?

Wenn plötzlich ein Polizeihubschrauber landet und uniformierte Kräfte aussteigen, ist es kein Routineeinsatz, sondern Teil einer sogenannten Hubschrauber-Sprungfahndung (HSF). Diese Spezialform der Schleierfahndung, einer verdachtsunabhängigen Polizeikontrolle außerhalb fester Grenzübergänge, zählt seit mehr als einem Jahrzehnt zum festen Repertoire der Bundespolizei im deutsch-französischen und deutsch-schweizerischen Grenzraum.

 

Bei einer Hubschrauber-Sprungfahndung werden mobile Kontrolleinheiten per Polizeihubschrauber in zuvor festgelegte Einsatzräume geflogen, um dort kurzfristig und flexibel Kontrollen durchzuführen, wie ein Sprecher der Bundespolizei erklärt. Das Ziel: Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen effizient miteinander zu kombinieren – etwa bei der Bekämpfung illegaler Migration oder grenzüberschreitender Betäubungsmittel-, Waffen- und Eigentumskriminalität.

Erst Ende September flog ein Hubschrauber im Rahmen einer Sprungfahndung über die A 81 bei Geisingen, dabei wurde ein gefälschter Führerschein entdeckt.

Die Vorteile der HSF

„Die HSF zeichnet sich durch hohe Flexibilität und kurze Reaktionszeiten aus“, erklärt der Bundespolizei-Sprecher. „Einsatzkräfte können schnell zwischen Kontrollstellen transportiert und unmittelbar vor Ort eingesetzt werden.“

Der taktische Vorteil: Durch den schnellen Ortswechsel dank Helikopter bleibe das Vorgehen für potenzielle Straftäter kaum vorhersehbar. Damit wirkt die HSF nicht nur unmittelbar, sondern auch abschreckend.

Kooperation über Grenzen hinweg

Die Bundespolizei setzt die Hubschrauber-Sprungfahndung seit 2013 regelmäßig ein – in enger Abstimmung mit Landespolizeibehörden, dem Zoll und ausländischen Partnerbehörden. Pro Monat finden laut Polizei mehrere Einsätze im deutsch-französischen und deutsch-schweizerischen Grenzraum statt; abhängig von der jeweiligen Lage, der Verfügbarkeit von Personal und Material sowie dem Flugwetter.

Die Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg habe dabei handfeste Vorteile: „Durch den gemeinsamen Einsatz verschiedener Behörden ist eine schnelle Übernahme eines Sachverhalts durch die jeweilige Behörde gewährleistet“, so der Polizeisprecher. Bei den Partnerbehörden handelt es sich beispielsweise um andere Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden – etwa Landespolizei, Zoll oder ausländische Polizeieinheiten. Dank dieser Kooperation können Verdächtige schnell und koordiniert verfolgt und kontrolliert werden.

Hohe Anforderungen an Mensch und Material

Ein Sprungeinsatz aus der Luft verlange von den Beteiligten mehr als nur polizeiliches Fachwissen. Grundvoraussetzung sei die Flugtauglichkeit der eingesetzten Kräfte – und auch Diensthunde müssen mit den besonderen Bedingungen umgehen können.

In speziellen Trainings und sogenannten Eingewöhnungsflügen werde geübt, wie sich Einsatzkräfte unter Zeitdruck sicher im und am Hubschrauber bewegen – „etwa beim Auf- und Absitzen unter drehenden Rotorblättern oder beim Sitzen entgegen der Flugrichtung“.

Auch die Planer solcher Einsätze brauchen spezielles Know-how: „Nicht jede Örtlichkeit eignet sich als Landeplatz“, betont der Polizeisprecher. Zudem müssen technische Spezifikationen wie Nutzlast, Passagieranzahl, Reichweite und gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden.

Planmäßig – aber auch spontan

Grundsätzlich werden Hubschrauber-Sprungfahndungen planmäßig vorbereitet, können aber auch ad hoc ausgelöst werden – etwa bei der Fahndung nach Tatverdächtigen unmittelbar nach einer Straftat.

Die Einsatzplanung erfolge in direkter Absprache mit den beteiligten Partnerdienststellen. Gemeinsam werden Einsatzort, Personal, Zeitfenster und die Schwerpunkte der Kontrollen abgestimmt.

Kosten und Nutzen im Blick

Ein Flug sei teuer – doch für die Bundespolizei zähle die Effektivität. Die durchschnittlichen Kosten pro Flugstunde hängen vom eingesetzten Hubschrauber ab und umfassen unter anderem Ausgaben für Instandhaltung, Treibstoff und Flugsicherung.

Ob sich der Einsatz lohnt, werde im Rahmen einer permanenten Lagebeurteilung entschieden. Dabei identifiziere die Bundespolizei fortlaufend Schwerpunkte der Kriminalität und setze ihr Personal gezielt dort ein, wo es am dringendsten gebraucht wird.

Sicherheit vor Geschwindigkeit

Trotz aller Flexibilität habe die Sicherheit der Besatzungen oberste Priorität. Schlechtes Wetter könne dazu führen, dass Einsätze kurzfristig verschoben oder abgesagt werden. „Die Sicherheit der Hubschrauberpiloten sowie der Einsatzkräfte geht stets vor“, betont der Polizeisprecher.