Drei Tagesordnungspunkte bei der Gemeinderatssitzung waren der Hornberger Wasserversorgung gewidmet. Zwei davon betrafen die Neufestsetzung der Gebühren von Wasser und Abwasser, die rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten.
Die neuen Gebühren für Wasser und Abwasser werden bis Ende 2026 gelten.
Die Wasserverbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 3,25 Euro netto (Erhöhung um zwanzig Cent). Die Schmutzwassergebühr wurde für 2025 auf 2,26 Euro (Erhöhung um fünf Cent pro Kubikmeter), wobei die Kalkulation die Überdeckung aus den Vorjahren berücksichtigt. Im Jahr 2026 ist eine weitere Erhöhung um 24 Cent auf 2,50 Euro pro Kubikmeter vorgesehen.
Die Gebühr für das Niederschlagswasser erhöht sich um sieben Cent auf 59 Cent pro Quadratmeter für befestigte und bebaute Flächen. In mehrteiligen Beschlüssen votierte der Rat einstimmig für die Neufestsetzung der Gebühren und den damit einhergehenden Satzungsänderungen.
Vergleichsweise hohe Kosten sind der Topographie geschuldet
Rechnungsamtsleiterin Simone Mayer hatte zuvor die Rechtsgrundlagen erläutert. Hinsichtlich der Gebührenerhöhung vom Wasserzins wurde ihren Ausführungen nach den Berechnungen ein Durchschnittswert aus den Jahren 2021 bis 2023 zugrunde gelegt. Weiterhin wird für das Vorhalten und die Bereitstellung der Wasserversorgung eine Grundgebühr erhoben. „Um die Gebührensteigerung moderat zu halten, wurde ein Fixkostenanteil in Höhe von 25 Prozent eingerechnet“, so Mayer.
Gemeinderat Erich Fuhrer (CDU) merkte an, dass Hornberg im Vergleich zu anderen Kommunen im Umkreis hohe Gebühren veranschlage. „Die Infrastruktur in Hornberg ist aufgrund der Topographie komplex“, erklärte Mayer und führte an, dass unter anderem sieben Hochbehälter unterhalten werden müssen.
In dem Zusammenhang verwies sie auf das Strukturgutachten, das 2020 erstellt wurde und peu à peu abgearbeitet werden soll unter Einbeziehung möglicher Förderkulissen. Hermann Lehmann (CDU) fand, dass die Wasserverluste von über zwanzig Prozent dringend angegangen werden sollten: „Die sind ja in der Kalkulation auch drin.“
Ebenfalls einstimmig vergab das Gremium die Betriebsführung der städtischen Wasserversorgung an die Firma Aquavilla aus St. Georgen für eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Kosten hierfür beziffern sich jährlich auf 124 376 Euro netto. Das Angebot enthält Preise für Pflege und Überwachung von unter anderem Hochbehälter, Pumpwerke und Rohrleitungen sowie die Dokumentation dieser Aufgaben.
Auch landschaftspflegerische Arbeiten der Quellfassungsbereiche und Außengelände der Hochbehälter sollen laut Stadtbaumeisterin Pia Moser in den noch auszuarbeitenden Vertrag mit einfließen. Bisher wurden diese Arbeiten von den städtischen Mitarbeitern von Bauhof und Forst ausgeführt.
Unvorhersehbare Ereignisse wie Rohrbrüche werden laut Moser wie bisher gesondert behandelt.
Beispielberechnung
Beispielberechnungen der Auswirkungen der Erhöhung stellvertretend für einen Vier-Personen-Haushalt (ausgehend von einem Verbrauch von etwa 35 Kubikmeter pro Person):Wasserzins: 547,56 Euro (bisher 515,44 Euro) entspricht einer Preiserhöhung von 6,23 ProzentAbwasser 2025: 404,90 Euro (bisher 387,40 Euro) entspricht 4,52 Prozent PreiserhöhungAbwasser 2026: 438,50 Euro entspricht 8,3 Prozent Preiserhöhung