Flächennutzungsplan-Verfahren nicht abgeschlossen. Ortschaftsrat Reichenbach empfiehlt "Nein".
Reichenbach/Hornberg - Erneut wird wohl der Gemeinderat Hornberg dem Antrag auf den Bau von Windrädern im Bereich "Kapfwald-Falkenhöhe" nicht zustimmen. Eine entsprechende Empfehlung hat der Ortschaftsrat Reichenbach in seiner Sitzung am Dienstag an das Gremium ausgesprochen.
Die Windkraft Schonach (WKS) hatte bereits im Jahr 2016 einen entsprechenden Antrag gestellt.
Allerdings fehlte die Rechtskraft des Teilflächennutzungsplans "Windenergie" der Stadt Hornberg. Daher beschloss der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 3. August 2016 dem Antrag nicht zuzustimmen.
Umplanung vorgenommen
Nun hat die WKS laut einer Tischvorlage bei der Ortschaftsratssitzung am Dienstag "aus artenschutzrechtlichen Gründen" eine Umplanung des Windparks vorgenommen. Hornbergs Hauptamtsleiter Oskar Flaig stellte die Einzelheiten dazu vor. Errichtet und betrieben werden sollen demnach vier Windenergieanlagen des Typs Vestas V 136.
Geplant waren Räder des Typs Vestas V 126 mit einer Nabenhöhe von 140 Metern und einer Nennleistung von jeweils 3,3 Megawatt. Die Nabenhöhe soll den neuen Unterlagen nach nun 149 Meter und der Rotordurchmesser 136 Meter betragen, die Gesamthöhe jeder der vier Anlagen beträgt 217 Meter.
42,6 Megawatt pro Stunde
Statt der rund 38,1 soll jede der geplanten neuen Maschinen nach Angaben der WKS rund 42,6 Megawatt pro Stunde liefern. An den Standorten der Windräder soll nichts geändert werden.
Die Stadt Hornberg will nun dem Landratsamt Rottweil eine Stellungnahme zu dem Projekt schicken. Ein Entwurf dieses Schreibens liegt dem SchwaBo vor. Demnach ist auch diesmal geplant, "dem Antrag der WKS derzeit nicht zuzustimmen".
Die Stadt weist darauf hin, dass das Flächennutzungsplan-Verfahren immer noch nicht abgeschlossen ist. "Maßgeblich ist derzeit noch der rechtskräftige Plan "Sonderthema Windkraftanlagen" der Stadt Hornberg, welcher lediglich für den Bereich "Kostbachhöhe" in Reichenbach eine Windkraft-Vorrangfläche ausweist.
Diese Ausweisung hat "eine Ausschlusswirkung für alle übrigen Bereiche in Hornberg, also auch für den Standort ›Kapfwald/Falkenhöhe‹", heißt es in dem Schreiben weiter.
Nicht einverstanden ist die Stadt auch mit der geplanten Verkehrserschließung. Keinesfalls in Frage kommt demnach die "Windparkzufahrt II". Dies ist die Gemeindeverbindungsstraße vom Abzweig L 108 Fohrenbühl in Richtung K 5362 (Talstraße) in Reichenbach.
Straße nicht geeignet
"Diese Straße steht in der Straßenbaulast der Stadt Hornberg und ist für den beabsichtigten Transport nicht ausgebaut und nicht geeignet", begründet die Stadt ihr "Nein" und fordert – sollte die Straße für die Baumaßnahme doch in Frage kommen – einen Wege-Nutzungsvertrag mit einer eintsprechenden Kostenregelung abzuschließen. "Erst die Verkehrserschließung regeln, bevor mit dem Bau angefangen wird", schlugen die Ortschaftsräte vor und wollten auch die Bauart des Wartungsfahrzeugs definiert wissen: "Kommt da künftig ein kleiner Transporter oder ein Kranwagen?" Der beabsichtigten Stellungnahme der Stadt Hornberg an das Landratsamt Rottweil stimmte das Gremium geschlossen zu und gab dem Gemeinderat die Empfehlung, den Antrag derzeit nicht zuzustimmen. Dieser hat in seiner öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 13. September, das Thema auf seiner Tagesordnung.
INFO
Projekthistorie
> 14. Januar und 16. April 2015: Die Windkraft Schonach hat bei den Landratsämtern Offenburg und Rottweil einen Antrag auf Vorbescheid für WEA 3 für die Themen Schall und Schatten gestellt.
> 22. April 2015: Benachrichtigung über Rückstellung des Vorbescheids WEA 3 wegen eines vorhandenen Flächennutzungsplans der Stadt Hornberg.
> 21. Oktober 2015: Erteilung des immissionsschutzrechtlichen Vorbescheids der WEA 1 und WEA 2.
> 17. Juni 2016: Einreichung des Genehmigungsantrags über vier Windräder V 126.
> 24. Juni 2016: Beginn der Stellenanhörung.
> 6. September 2016: Vollständigkeitsbescheinigung des Antrags über vier Windräder V 126.
> Juli 2017: Einreichung eines neuen Antrags und Änderung der Verfahrensart vom vereinfachten auf das förmliche Verfahren. Grund: Gefahr eines "signifikanten Tötungsrisikos für Rotmilane durch die geplanten WEA 1-2.