Die Tempo-30-Strecke ist für den Bereich von Ende der Tempo-20-Zone der Innenstadt (Hauptstraße 26) bis zur Höhe der Lagerhalle vom Baugeschäft Kaltenbach vorgesehen. Die Stadt Hornberg stellt den entsprechenden Antrag beim Ortenaukreis. Foto: Jehle

Stadt Hornberg beantragt Tempolimit für Abschnitt entlang der Wilhelm-Hausenstein-Schule.

Hornberg - In der Hornberger Hauptstraße soll eine Tempo-30-Strecke eingerichtet werden. Der Hornberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Mittwochabend beschlossen, einen entsprechenden Antrag beim Landratsamt Ortenaukreis zu stellen.

Betroffen ist der Straßenabschnitt vom Ende der Tempo-20-Zone in der Innenstadt bis zur Höhe der Lagerhalle vom Baugeschäft Kaltenbach. Dem Beschluss, der mit acht Ja-Stimmen gefasst wurde, ging eine Diskussion über den Wirkungsbereich voraus.

Hauptkriterium ist Tempo-30-Strecke von Schulen

Mehrere Räte konnten sich vorstellen, den Radius auszuweiten. Gemeinderat Rolf Hess (SPD) stellte in den Raum, ob es nicht sinnvoll wäre, die Strecke bis zur Edeka- Einfahrt auszuweisen. Auch die Ratskollegen Jörg Fehrenbacher (FW) und Erich Fuhrer (CDU) fanden eine gesamte verkehrsberuhigte Innenstadt ansprechend. Michael Tischer (CDU) hoffte zudem auf einen "psychologischen Effekt". Seiner Ansicht nach würden die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Fohrenbühl vielleicht doch die Fahrt über die Bahnhofstraße durch den Tunnel vorziehen, wenn die Hauptstraße durchgängig beschränkte Geschwindigkeiten vorschreibe.

Bürgermeister Siegfried Scheffold führte aus, dass bei der Verkehrsschau mit dem Landratsamt und der Verkehrspolizei die Maßnahme unter dem Aspekt der anliegenden Wilhelm-Hausenstein-Schule befürwortet worden sei. "Positiv wirkt sich die vorgesehene Strecke auch auf die engen Ein- und Ausfahren unserer Senioreneinrichtungen aus", stellte Scheffold fest. Ein Gewinn sei es ebenfalls für die Besucher des Friedhofs und für die Einfahrt der dortigen Tankstelle.

Die Tempo-20-Zone der Innenstadt ende in Höhe der Engstelle Hauptstraße 34 und nach der Umgestaltung der Hauptstraße werde sich von dort bis in Höhe der Lagerhalle des Baugeschäfts Kaltenbach die Fahrbahn verschmälern, so Scheffold. Zudem werden laut dem Bürgermeister seitlich von der Fahrbahn Parkplätze angelegt.

Hauptkriterium aber sei, dass durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit besteht, im Bereich von Schulen Tempo-30-Strecken einzurichten. Aus diesem Grund sah Scheffold keine Ausgangslage für eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung.

Grundsätzlich muss Vorfahrtsregel "Rechts vor links" gelten

Eher verkürzen wollte Gemeinderat Fritz Wöhrle (FW) den Geltungsbereich der Tempo-30-Strecke. "Es reicht völlig, wenn es vor der Schule gilt", fand Wöhrle. Er befürchtete erhebliche Beeinträchtigungen jener, die täglich mehrmals innerhalb der Stadt unterwegs seien und nannte Handwerker als Beispiel. Auch Eric Küffer (SPD) schloss sich dieser Auffassung an. Bei der darauffolgenden Abstimmung erteilte der Gemeinderat Wöhrles Vorschlag mit neun Stimmen und einer Enthaltung eine Absage.

Das sind Tempo-30-Strecken: Seit Dezember 2016 besteht die Möglichkeit der erleichterten Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen sozialen Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern.

Tempo-30-Zonen haben sich vor allem in Wohngebieten bewährt und weniger als innerörtliche Regelgeschwindigkeit. An Kreuzungen und Einmündungen muss grundsätzlich die Vorfahrtsregel "Rechts vor links" gelten.