Der Bereich um das ehemalige Rathaus und die ehemaligen Schule soll zum kommunikativen Treffpunkt für die Bevölkerung in Niederwasser werden.Foto: Kornfeld Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Ortschaftsrat ist für Entwicklungsprogramm und Änderung des Bebauungsplans Häuslematt I

Hornberg soll Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) werden. Das fordert nun auch der Ortschaftsrat Niederwasser. Ein weiteres Thema der Sitzung des Rats am Dienstag war die Änderung des Bebauungsplans Häuslematte I.

Hornberg. Rund 25 interessierte Bürger beteiligten sich im März in Niederwasser an der ersten Planungswerkstatt für den Antrag als Schwerpunktgemeinde des ELR und erarbeiteten in drei Arbeitsgruppen konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Ortsteils. Dabei wurde unter anderem für die Dorfmitte ein kommunikativer Treffpunkt vorgeschlagen.

Am Dienstagabend informierte Rechnungsamtsleiterin Simone Mayer darüber, dass für sechs private und ein öffentliches Projekt in Niederwasser Interesse an der Förderung besteht. Das öffentliche Projekt ist der erwähnte Treffpunkt in der Dorfmitte.

In der Dorfmitte soll ein Treffpunkt entstehen

Der Bereich um das ehemalige Rathaus Niederwasser und die ehemaligen Schule, die jetzt als Gemeinschaftseinrichtung für Vereine genutzt wird, soll zu einem kommunikativen Treffpunkt für die Bevölkerung ausgebaut werden. Einschließlich der Straße "Mühlematten" soll so eine attraktive Ortsmitte mit Gestaltung des Wohnumfelds entstehen. In diesem Rahmen soll auch ein barrierefreier Zugang mit Hilfe einer Rampe zum Obergeschoss des Gebäudes der ehemaligen Schule geschaffen werden. Dies ermöglicht die barrierefreie Nutzung für die Bevölkerung. Der Ortschaftsrat wird dem Hornberger Gemeinderat bei dessen Sitzung in der kommenden Woche empfehlen, den Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde zu stellen.

In Zukunft gibt es mehr gestalterische Freiheit

Der Ortschaftsrat hatte am Dienstagabend auch über die Änderung des Bebauungsplans Häuslematte I abzustimmen. Laut Hauptamtsleiter Oswald Flaig stammen die Bebauungspläne Häuslematt I und II aus den 80er-Jahren und waren überholt. Für die Änderung des Bebauungsplans war ein schalltechnisches Gutachten Voraussetzung. Mit der Änderung des Bebauungsplans können nun die Firstrichtung der Häuser sowie die Standorte von Nebenanlagen, Garagen, Carports und Stellplätzen frei gewählt werden.

Die gewerblichen Bauflächen werden von einem eingeschränkten Gewerbegebiet in ein Gewerbegebiet mit Festsetzung sogenannter Lärmemissionskontingente gemäß schalltechnischem Gutachten umgewandelt. Damit wird die Nutzung klar definiert. Es sind nur Betriebe zulässig, die den festgesetzten Lärm nicht überschreiten. Für die Anlieger entsteht dadurch laut Flaig eine klare Situation.

Zuhörer forderten, dass bei den bestehenden Betrieben kontrolliert werden müsse, ob die vorgeschriebenen Lärmhöchstwerte eingehalten würden. Das werde bei Bedarf geprüft, so Flaig. Zuständig für diese Kontrollen sei das Gewerbeaufsichtsamt in Offenburg.

Mit dem Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum (ELR) will Baden-Württemberg die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden fördern. Wird Hornberg als Schwerpunktgemeinde anerkannt, bedeutet das, dass die Projekte bevorzugt und mit einem um zehn Prozent höheren Satz gefördert werden. In der Bewerbung müssen die Ziele und Maßnahmen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum demografischen Wandel und zum Schutz von Natur und Landschaft sowie weitere regional wichtige Themen und die einhergehende Bürgerbeteiligung dargestellt werden.