Die evangelische Gemeinde hat zum Thema Kinderkrippe eine Studie in Auftrag gegeben. Foto: Gräff

In beiden kirchlichen Einrichtungen gibt es Wartelisten. Kommt eine Containerlösung?

Hornberg - In den beiden Hornberger Kindergärten werden die Plätze knapp. Inzwischen sind Wartelisten eingeführt worden. Die Stadtverwaltung prüft zudem verschiedene Varianten, wie zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden können.

"Inzwischen sind wir an der Kapazitätsgrenze angelangt", zog Hornbergs Bürgermeister Siegfried Scheffold in der jüngsten Gemeinderatssitzung Bilanz. Denn seit der letzten Fortschreibung der Bedarfsplanung hat sich die Situation in der Stadt geändert. Aktuell befinden sich demnach 92 Flüchtlinge in Hornberg, darunter sind 21 Kinder im Alter von Null bis sechs Jahren. "Zusätzlich lässt sich ein starker Zuzug von Familien aus der EU in unsere Stadt beobachten", so Scheffold. Zehn Flüchtlingskinder sind bereits in den Kindergärten aufgenommen worden, für ein weiteres Kind fehlt derzeit der Platz.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen werden sowohl im evangelischen als auch im katholischen Kindergarten Wartelisten geführt. Um Plätze neu zu schaffen oder umzuverteilen, prüft die Stadtverwaltung nun verschiedene Varianten. Demnach könnten durch eine kleine Umbaumaßnahme zusätzliche Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden. Eine weitere Möglichkeit wäre eine kurzfristige Containerlösung beim evangelischen Kindergarten oder die Nutzung von Räumen in der Wilhelm-Hausenstein-Schule. Fakt ist laut Scheffold aber auch, dass, bevor im evangelischen Kindergarten eine Kleinkindkrippe eingerichtet wird, die Sanierung des Gebäudes in Angriff genommen werden müsse.

Studie in Auftrag gegeben

Wie der SchwaBo berichtete, hatte die evangelische Gemeinde zum Thema Kleinkindkrippe eine Studie in Auftrag gegeben. "Ohne eine gründliche Sanierung mit Einrichtung geeigneter Räume wird dies aber kaum möglich sein", informierte Scheffold. Sind diese Arbeiten abgeschlossen, könnten aus bislang zwei altersgemischten Gruppen drei sowie eine Kinderkrippe entstehen. "Der Anteil der Kinder im U3-Bereich steigt deutlich an, der Bedarf ist also da", so Scheffold. Demnach sollten frei werdende Kapazitäten in beiden Kindergärten nach Möglichkeit für die Betreuung von Zweijährigen eingesetzt werden. Die Idee einer Kleingruppe im katholischen Kindergarten wird derzeit geprüft.

Der Gemeinderat wird in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen über den aktuellen Stand informiert.

Gemäß § 24 und 6 Abs. 2 SGB VIII haben ausländische Kinder zwischen drei und sechs Jahren einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Kinder von Asylbewerbern werden von diesem Rechtsanspruch auch erfasst, wenn sie eine Aufenthaltsgestattung besitzen und bei denen ein gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt. Grundsätzlich kann spätestens nach einem Zeitraum von drei Monaten davon ausgegangen werden, dass ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Einzige Ausnahme: Er muss aufgrund der Ablehnung seines Asylantrags in Kürze mit der Abschiebung rechnen.