Gremium: Standortverschiebung bei der "Falkenhöhe" im Reichenbacher Ortschaftsrat diskutiert

Der Reichenbacher Ortschaftsrat hatte als erstes kommunales Gremium über einen Antrag der Windkraft Schonach zu beraten. Es ging um den Windpark Falkenhöhe.

Hornberg-Reichenbach. Thema war erneut die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung für die Errichtung und Inbetriebnahme einer Windenergieanlage. Im Zuhörerraum hatten auch einige Anwohner platzgenommen, die ihren Unmut über den erneuten, für die Hornberger Stadtverwaltung "überraschenden" (so Hauptamtsleiter Oswald Flaig), Antrag deutlich äußerten.

Offenlegung läuft ab dem 15. Februar

Der Kritik, dass der Antrag an den Anwohnern vorbei gestellt worden sei, trat Flaig entgegen. Das Verfahren sehe es nun einmal vor, dass der Betreiber zunächst den Antrag bei der Gemeinde stelle, diese dann darüber berate und danach die Frist zur Offenlegung der Pläne für die interessierte Öffentlichkeit beginne. Ab dem 15. Februar lägen die Pläne in Form von zwei dicken Aktenordnern für vier Wochen zur Einsicht vor. Die Abgabefrist für mögliche Einwendungen ende am 15. April, damit hätten die Betroffenen acht Wochen Zeit.

Zumindest für die Gemeinde Hornberg, auf deren Gemarkung die geplante Anlage errichtet werden soll, habe der Betreiber die Formalitäten eingehalten. Die Nachbargemeinden indes hätten wohl erst durch die Stadt Hornberg von den Plänen der Windkraft Schonach erfahren. Die Stadt Hornberg habe seinerzeit der Empfehlung der grün-roten Landesregierung, Vorrangflächen für Windenergieanlagen in einem besonderen Flächennutzungsplan auszuweisen, entsprochen und mit diesem Schritt die ökonomischen Begehrlichkeiten der Windkraft-Branche kanalisieren können.

"Wir mussten damals Flächen einbringen", erinnerte Flaig. Wenn ein Interessent jetzt innerhalb der ausgewiesenen Flächen einen Antrag auf Genehmigung stelle, müsse die Verwaltung diesem zustimmen. Über die immissionsschutzrechtlichen Aspekte wie Schattenwurf, optische Bedrängung, Lärmgutachten und mehr entschieden dann die zuständigen Behörden mit ihren Expertengremien auf Kreisebene.

Die tatsächliche Genehmigung sei dann kein Selbstgänger, schließlich habe die Windkraft Schonach nicht ohne Grund den ersten Antrag für die WEA 1 zurückgezogen, nachdem das Landratsamt Rottweil signalisierte, dass der vorgesehene Standort zwar innerhalb der Vorrangflächen lag, mit Blick auf die Abstandsregelung (Radius 651 Meter berechnet aus der dreifachen Gesamthöhe der Anlage) nicht genehmigungsfähig sei. Mit der Standortverschiebung um 150 Meter sei der kritische Hof jetzt aus dem Radius gefallen, da dabei aber die Kreisgrenze überschritten wurde, wechselt die Zuständigkeit vom Landkreis Rottweil zum Ortenaukreis. Nach den Ausführungen des Hauptamtsleiters wurde der Beschluss schnell gefällt, drei Räte (darunter auch Ortsvorsteher Gottfried Bühler) nahmen befangen im Zuhörerraum Platz, stellvertretend für Bühler übernahm Roland Aberle diesen Tagesordnungspunkt.