Ein Spaziergang durch Horb endet für einen 49-jährigen Mann auf einer Hecke liegend und mit einer gebrochenen Rippe. Angeklagt wegen Körperverletzung ist jetzt ein Wirt, der den Mann wohl nicht in seiner Nähe haben wollte.
Der 49-Jährige berichtet vor Gericht, was ihm am 17. Februar vergangenen Jahres in Horb passiert ist: „Am Samstagnachmittag war ich in der Stadt unterwegs, da habe ich gehört, dass Fußball ist und dass in der Gastronomie Stimmung war. Ich bin zum Fenster und habe geklopft.“ „Toll, schöne Stimmung“, möchte er den dortigen Gästen durch das Fenster hindurch sagen.
Daraufhin sei der Wirt rausgekommen und habe ihm gesagt, er solle verschwinden. Dann soll der Wirt handgreiflich geworden sein. „Ich habe gesehen, dass er ausholt und ich bin geflüchtet.“ Insgesamt vier Personen hätten den 49-Jährigen, der seit ein paar Jahren Hausverbot in der Gastronomie hat, verfolgt.
Der Mann rennt, bis er eine Hecke erreicht. Vor Gericht demonstriert er an seinem Zeugentisch, wie er sich auf die Hecke gelegt habe, um Schutz vor den Angreifern zu suchen. „Dann wurde auf mich eingeschlagen“, berichtet er. Er spricht von Stößen gegen die Rippen durch eine Faust. „Ich war durch meine Jacke geschützt. Da verträgst du ein bisschen was.“ Als der Angriff vorbei ist, ruft der 49-Jährige die Polizei.
Wirt soll beschimpft worden sein
Der Mann trägt leichte Verletzungen von dem Vorfall. Ein Arzt habe später unter anderem eine gebrochene Rippe festgestellt.
Der Geschädigte berichtet, dass er zwar zwischen morgens um 8 und nachmittags um 17 Uhr zwei oder drei Bier getrunken habe. Aber: „Wenn ich betrunken gewesen wäre, wäre ich bei Flucht vielleicht gestolpert.“ Er nennt auch seine bipolare Störung, sagt aber: „Trotzdem habe ich eine gute Aufnahmefähigkeit.“
Anwältin fordert Einstellung des Verfahrens
Der Wirt selbst möchte vor Gericht nicht aussagen. Doch ein Zeuge, der nah am Geschehen war, berichtet, dass der 49-Jährige den Wirt beschimpft habe. „Er ist handgreiflich geworden und hat den Hampelmann vor der Gaststätte gemacht.“ Er habe dem Wirt „eine reinhauen“ wollen und sei dann abgehauen. Der ungebetene Gast soll einmal ausgeholt haben und den Wirt am Hals gestreift haben. Der Wirt habe ihn dann einmal geschubst und der Mann sei „auf seine vier Buchstaben“ gefallen.
Was die dann folgende Zeugin aussagt, deckt sich wiederum eher mit der Geschichte des 49-Jährigen: Im Vorbeifahren habe die Zeugin aus dem Auto heraus drei Personen gesehen, von denen eine in dem Busch gelegen habe. Einer der Männer habe den Mann im Busch geschlagen, ein weiterer Mann habe versucht, die beiden zu trennen. Am Ende der Beweisaufnahme sagt Richterin Jennifer Dallas-Buob: „Meines Erachtens hat sich der Verdacht erhärtet. Stand jetzt sind wir näher bei einer Verurteilung als beim Freispruch.“
Doch die Verteidigerin des Wirts möchte erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird. Sie sagt: „Um den Stadtfrieden wieder herzustellen schlage ich vor, das friedlich zu beenden.“ Der Staatsanwalt erklärt sich schließlich damit einverstanden, eine symbolische Geldbuße zu verhängen.
Richterin Dallas-Buob folgt dem Vorschlag und stellt das Verfahren vorläufig ein. Sie sagt im Anbetracht der Tatsache, dass nicht alle geladenen Zeugen zum Prozess erschienen sind: „Wir haben es nicht ganz aufgeklärt.“ Der 49-Jährige sei geschädigt worden. Auch wenn das Verhalten des immer wieder auffällig gewordenen Mannes schwer zu ertragen gewesen sein, rechtfertige das keine Körperverletzung. „Auch jemand, der psychisch krank ist, muss geschützt werden.“
Der Wirt muss 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung bezahlen.