Das Finanzministerium hält die Schließung der Außenstelle des Finanzamts in Horb für gerechtfertigt. Foto: Lück

Die Schließung der Außenstelle des Finanzamts hat in Horb Frust ausgelöst. Doch laut Finanzministerium gibt’s auch Vorteile

Horb - Die Schließung der Außenstelle Horb des Finanzamts Freudenstadt ist für Horbs OB Peter Rosenberger ein Ärgernis, doch das baden-württembergische Finanzministerium hält den Schritt für angemessen. Auf eine Anfrage des FDP-Landtagsabgeordneten Timm Kern, der sich für den Erhalt des Amts in Horb einsetzte, hat das Ministerium jetzt geantwortet.

Das Ministerium schreibt: "Das Finanzamt Horb wurde als eigenständige Behörde bereits 1973 aufgelöst und ist seit diesem Zeitpunkt eine Außenstelle des Finanzamts Freudenstadt. Derzeit sind in der Außenstelle 20 Beschäftigte tätig. Die Schließung der Außenstelle Horb hat vielfältige Gründe. Mit der Zentralisierung verschiedener Aufgaben des Finanzamtes in Freudenstadt können erhebliche wirtschaftliche, organisatorische und technische Vorteile im Bereich der Arbeitsabläufe erzielt werden."

Das Ministerium nennt als Beispiele Vereinfachung von steuerlichen Arbeitsprozessen sowie der "Personal- und Fachaufsicht". Außerdem könne das Personal flexibler eingesetzt werden, was bei Urlaubs- und Krankheitsfällen wichtig sei. Im Zuge der Grundsteuerreform sei es zum Beispiel notwendig, die Grundstückswertstelle an einem Standort zusammenzufassen. Hierzu soll der kleinere Teil der bisher in Horb angesiedelten Stelle in das Hauptamt nach Freudenstadt verlegt werden.

Einvernehmliche Entscheidung

Die Amtsleitung des Finanzamts führte im Vorfeld nach eigenen Angaben mit allen Beschäftigten der Außenstelle Personalgespräche. "Die örtliche Personalvertretung war eingebunden", heißt es im Antwortschreiben an Kern. Und weiter: "Im Ergebnis konnten einvernehmliche Lösungen gefunden werden. Teilweise wohnen die Beschäftigten bereits jetzt näher am Hauptamt als an der Außenstelle. Insgesamt werden durch die Neuausrichtung nur wenige längere Anfahrtswege entstehen. Für die Beschäftigten besteht - unabhängig vom Individualverkehr - auch die Möglichkeit der ÖPNV-Nutzung mit direktem Anschluss vor Ort. Darüber hinaus können durch mobile Arbeitsmodelle Wege zur Arbeit reduziert werden."

Neue Räume angemietet

In Freudenstadt ist laut Ministerium jedoch eine zusätzliche Anmietung in unmittelbarer Nähe des Hauptamtes geplant. Dazu das Ministerium "Diese neue Anmietung wird 280 Quadratmeter weniger Bürofläche benötigen als die bisher in Horb angemieteten Räumlichkeiten. Die neu angemieteten Räume entsprechen den heutigen Energieeffizienz-Standards, während die Räume in Horb (ehemaliges Klostergebäude) erst dahingehend ertüchtigt werden müssten."

Der Bürgerservice in Horb soll erhalten bleiben. Die Einrichtung von regelmäßigen Bürgersprechstunden seien vorgesehen. Die derzeitigen Örtlichkeiten in der Außenstelle seien für den Publikumsverkehr nicht geeignet. Das Ministerium erläutert: "Geplant ist, dass das Finanzamt Sprechstunden in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung anbietet. Eine entsprechende Anfrage wurde bereits gestellt. Für die Bürgerinnen und Bürger soll es beim Service keine Verschlechterung geben."

Mit Schreiben der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 8. Juni 2022 an Oberbürgermeister Rosenberger sei die Stadt Horb über die geplante Schließung der Außenstelle Horb informiert worden. Dem vorausgegangen sei ein erstes Informations-Gespräch zwischen Herrn Oberbürgermeister und den Amtsleitungen der Oberfinanzdirektion und des Finanzamts im März 2022.

Das Finanzministerium sieht die Entscheidung für die Auflösung der Außenstelle "strukturpolitisch ausgewogen".