Glücksspiel an Automaten: In Horb auf dem Hohenberg wird sich an der Anzahl der Spielhallen vorerst nichts ändern. Foto: Hopp

Befristete Erlaubnis für Casinos auf dem Hohenberg nach Härtefallanträgen.

Horb - Das neue Landesglücksspielgesetz sieht eigentlich eine Schließung einer der beiden Spielhallen auf dem Hohenberg vor. Denn sie liegen nicht weiter als 500 Meter auseinander. Doch welches Casino muss nun zu machen? Vorerst keines sagt die Stadt Horb.

Dass das "Magic Casino" über der Bowlingbahn und das "Novolino" neben ATU weiter betrieben werden dürfen hat folgenenden Grund: Es wurde eine "befristete Erlaubnisse zum Betrieb einer Spielhalle" erteilt, teilt ein Stadtsprecher mit.

Doch was besagt das neue Landesglücksspielgesetz überhaupt? Im Landesglücksspielgesetz ist laut Paragraf 42 ein Mindestabstand von 500 Metern einzuhalten – Luftlinie wohlgemerkt. Zwischen dem "Magic Casino" im Rauhen Grund und dem "Novolino" im Bereich der Hahnerstraße sind es weniger als 500 Meter.

Im neuen Gesetz gibt es ein Hintertürchen

Doch im neuen Gesetz gibt es ein Hintertürchen: "Zur Vermeidung unbilliger Härten" kann die zuständige Erlaubnisbehörde für eine gewisse Zeit von der Mindestabstandsregel befreien.

Ein Stadtsprecher erklärt dazu: "Unbillige Härte liegt beispielsweise vor, wenn die Investition des Betreibers noch nicht abgeschrieben sind. Ein weiteres Beispiel ist die Existenz eines Mietvertrages, der auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen wurde. Die Genehmigungsbehörde ist aufgrund des Paragrafs 51 Absatz 5 Landesglücksspielgesetz in beiden Fällen dazu verpflichtet, die Erlaubnis zu befristen, bis die Investitionen abgeschrieben sind beziehungsweise die Laufzeit des Mietvertrages beendet ist."

Wenn also diese "unbillige Härte" vorliegt, wird eine Übergangsregelung vorgesehen. Der Glücksspielbetrieb muss weiterhin befristet erlaubt werden, "bis die unbillige Härte wegfällt und dann die Erlaubnis versagt werden kann".

Da diese Härtefallregelung bei den Hohenberger-Spielhallen vorliegen, die durch vorgelegte Nachweise wie Mietverträge und Abschreibung der Investitionen belegt worden seien, musste eine befristete Erlaubnis erteilt werden. "Der Zeitraum dieser befristeten Erlaubnisse richtete sich nach den vorgelegten Unterlagen zur Härtefallregelung und beträgt zwischen fünf und zehn Jahren. Es wurde keine Klage diesbezüglich angedroht", so ein Stadtsprecher weiter.

Insgesamt gibt es im Horber Stadtgebiet sieben Spielhallen. Anträge für weitere Casinos würden derzeit nicht vorliegen.

Info: Einnahmen aus Vergnügungssteuer

Die Stadtverwaltung hat im vergangenen Haushaltsjahr mit Einnahmen aus der Vergnügungssteuer von 700. 000 Euro kalkuliert, heißt es von der Stadt. Tatsächlich beliefen sich die Einnahmen auf rund 765 .000 Euro. Somit sei der Haushaltsansatz im Vorfeld gut kalkuliert worden. Die Vergnügungssteuer sei als suchtpräventive Steuer zu sehen und gleichzeitig ein Steuerungsinstrument in Bezug auf Spielhallen. Um diese Lenkungsfunktion gezielt einzusetzen, habe die Stadtverwaltung die Vergnügungssteuer in den vergangenen Jahren erheblich erhöht. "Es ist gelungen, dass in den Ortsmitten und der unteren Kernstadt keine Spielhallen entstanden", so die Stadt weiter.