In Horb bereitet man sich auf den Lockdown vor. Gestern wurden noch viele Einkäufe getätigt. Foto: Lück

Ab Mittwoch sind Schulen und Kindergärten geschlossen. Auch Rathaus, Jugendarbeit und Bürgerdienst betroffen.

Horb - Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zu Corona-Verschärfungen vom Sonntag umzusetzen.

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Die Umsetzung in Horb sieht Folgendes vor:

Notbetreuung Schule

Eine Notbetreuung von Kindern der Klassenstufen 1 bis 7 wird durch die jeweilige Schule im Zeitraum vom 16. bis 22. Dezember 2020 organisiert. Ein Formular, auf dem die Unabkömmlichkeit des Arbeitnehmers bescheinigt wird, kann auf der städtischen Homepage unter www.horb.de/notbetreuung heruntergeladen werden.

Schüler ab der Klassenstufe 8 befinden sich seit Montag dieser Woche im Horber Stadtgebiet bereits im Fernunterricht, der bis Mittwoch andauern wird. Einzig die Abschlussjahrgänge sind bis zum Ferienbeginn am 23. Dezember 2020 im Fernunterricht.

Notbetreuung Kita

Die Notbetreuung in den Horber Kindergärten, in städtischer und kirchlicher Trägerschaft, wird zu den in der jeweiligen Einrichtung üblichen Betreuungszeiten angeboten. Wer auf eine Notbetreuung angewiesen ist, kann das bei der jeweiligen Kindergartenleitung anmelden. Verpflichtend ist auch hier eine Bescheinigung zur Unabkömmlichkeit der Eltern am Arbeitsplatz (auch auf www.horb.de/notbetreuung abrufbar), das am ersten Betreuungstag in der jeweiligen Einrichtung abgegeben werden muss.

Die Eltern werden durch Elternbrief über das Vorgehen informiert. Die Notbetreuung wird im Zeitraum vom 16. bis 23. Dezember sowie vom 4. bis 8. Januar 2021 angeboten. Ausgenommen ist der 6. Januar 2021 (Feiertag). Die Betreuung kann auch tage- oder stundenweise in Anspruch genommen werden.

Die Stadtverwaltung appelliert an alle Eltern, eine Notbetreuung nur im äußersten Notfall zu beanspruchen, damit die Zahl der Kontakte so gering wie möglich gehalten wird.

Dienste im Rathaus

Auch die Stadtverwaltung Horb als Arbeitgeber folgt dem Aufruf von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten, zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 10. Januar 2021 nach Möglichkeit den Dienstbetrieb herunterzufahren.

Viele Mitarbeitenden der Stadtverwaltung werden daher im Homeoffice tätig sein oder ihren Jahresurlaub antreten. Für dringende Anliegen ist die Stadtverwaltung nach wie vor telefonisch oder per E-Mail für die Bürger erreichbar.

Präsenztermine sollen jedoch die Ausnahme bleiben, um eine Reduzierung der Kontakte zu gewährleisten. Das gilt auch für das Bürgerbüro.

Jugendarbeit ruht

Die Offene Jugendarbeit im Marmorwerk, die bisher eingeschränkt in den offenen Jugendtreffs stattfinden konnte, wird ab Mittwoch, wie die Schulen und Kindertageseinrichtungen, ebenfalls schließen.

Stadtmarketing schließt

Zeitgleich mit der Schließung vieler Einzelhandelsbetriebe wird auch das Stadtmarketing-Büro in der Mühlener Straße geschlossen. City-Gutscheine können telefonisch oder per E-Mail bestellt werden und werden nach Bezahlung per Post zugeschickt. Kurzentschlossene können die beliebten Gutscheine auch bei den örtlichen Banken vor Ort oder in den Online-Shops der Kreissparkasse Freudenstadt oder der Horber Lokalhelden unter www.horber-lokalhelden.de erwerben.

Einzelhandel

Große Sorgen macht sich Oberbürgermeister Peter Rosenberger um den Horber Einzelhandel, dem mit dem Weihnachtsgeschäft eine der wichtigsten Einnahmequellen wegfällt. Deshalb ruft er die Horberinnen und Horber dazu auf, die Wertschöpfung in der Stadt zu belassen: "Unterstützen Sie unseren örtlichen Handel mit dem Erwerb eines City-Gutscheins, den Sie nach dem Lockdown einlösen können. Damit tun Sie mehr denn je ein gutes Werk", so Rosenberger.

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Nikolaus "in Ferien"

Der Nikolaus, der an den vergangenen zwei Freitagen in der Horber Innenstadt kleine Geschenke an Kinder verteilt hat, geht auch in vorgezogene Weihnachtsferien. Deshalb kann er den letzten planmäßigen Termin am 18. Dezember nicht mehr wahrnehmen. Den für Freitag gepackten Sack bringt er der Horber Tafel, dort finden die Geschenke sicher dankbare Abnehmer.

Gemeinderat

Die letzte öffentliche Gemeinderatssitzung des Jahres am 22. Dezember wird abgesagt. Die Tagesordnungspunkte werden weitestgehend auf eine Sitzung im Januar 2021 verschoben.

Schulen und Kitas

Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege werden ab Mittwoch, 16. Dezember, bis einschließlich 10. Januar geschlossen.

Schüler der Abschlussjahrgänge werden im verbleibenden Zeitraum bis zu Beginn der regulären Weihnachtsferien am 23. Dezember verpflichtend im Fernunterricht lernen. Für die Schüler der übrigen Jahrgänge ist der Beschluss gleichzusetzen mit vorgezogenen Ferien.

Notbetreuung

Für Schüler der Klassenstufen 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet. In den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen die Notbetreuung für alle Jahrgangsstufen eingerichtet. Für Kita-Kinder sowie Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden, wird an den regulären Öffnungstagen ebenfalls eine Notbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung erfolgt durch die jeweiligen Lehrkräfte beziehungsweise Betreuungskräfte. Bei den Kitas und in der Kindertagespflege erfolgt die Organisation durch den Träger.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. Quelle: www.baden-Württeberg.de